Steuererklärung: Was ist zu tun?

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Die eigene Steuererklärung gehört zu den lebenswichtigen Aufgaben für Selbstständige, kleine wie auch mittlere Unternehmen. Dennoch wird diese unternehmerisch essenzielle Pflicht von vielen ähnlich ungern wahrgenommen wie ein Termin beim Zahnarzt. Wie Ihre Steuererklärung auszusehen hat und welche Fristen es einzuhalten gilt, beantwortet Ihnen dieser Artikel.

Was müssen Sie bei der Steuererklärung beachten?

  • Die Einkommensteuererklärung
  • Welches Formular müssen Sie einreichen?
  • Welche Fristen gilt es einzuhalten?

Die Einkommensteuererklärung

Die Einkommensteuererklärung müssen Sie in jedem Fall einreichen. Daran führt kein Weg vorbei, bei Nichteinhaltung blüht Ihnen übrigens ein saftiger Prozess und die volle Aufmerksamkeit des Finanzamts genießen Sie fortan auch.

Die Einkommensteuererklärung ist verpflichtend für:

  • Buchführende Selbständige
  • Steuerpflichtige, deren Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthält und 11.000 Euro überschreitet.
  • Steuerpflichtige, deren Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthält, daneben aber andere Einkünfte von mehr als 730 Euro eingegangen sind und das Einkommen 12.000 Euro überschreitet.
  • Einkünfte, die aus Kapitalvermögen bezogen wurden, die dem besonderen Steuersatz von 25 Prozent, aber nicht der KESt (Kapitalertragsteuer) unterliegen (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte).

Ihr Einkommen wird mittels Formular E1 auf FinanzOnline berechnet. Dabei gibt es 7 unterschiedliche Einkunftsarten. Diese sind:

  1. Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  2. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  3. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  4. Einkünfte aus Gewerbetrieb
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. Sonstige

Vom errechneten Einkommen werden dann abziehbare Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge, usw. subtrahiert.

Die Steuerreform 2015

2015 wurde eine Steuerreform vollzogen, die neue Einkommenssteuertarife einführte. So gibt es seit 2016 anstelle von vier Steuerstufen sechs Steuerstufen. Die ersten 11.000 Euro blieben weiterhin steuerfrei.

Sehen Sie hier die Einkommensteuertarife in der Gegenüberstellung 2015 und 2016:

einkommensteuertarif 2016 Kopie

Quelle: www.help.gv.at

Der neue Spitzensteuersatz von 55 % ab 1 Million Euro ist von 2016 bis 2020 befristet.

Aktuelle Werte zur Umsatzsteuer

Neben den Normalsteuersatz von 20 % gibt es die ermäßigten Steuersätze von 10% und 13%.

Der 10-prozentige Steuersatz gilt z.B. für:

  • Beherbergung in eingerichteten Wohl- und Schlafräumen
  • Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke
  • Müllabfuhr
  • Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Lebensmitteln

Der 13-prozentige Steuersatz gilt z.B. für:

  • Umsätze im Kulturbereich
  • Umsätze von Schwimmbädern und Thermalbehandlungen
  • Lieferung von lebenden Tieren und Pflanzen

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?

Sie sind verpflichtet, die Steuererklärung elektronisch einzureichen. Das Formular ist immer ab 1. Jänner auf FinanzOnline verfügbar.

Bilanzierer werden aufgefordert, außerdem die Bilanz und die Gewinn-und-Verlustrechnung einzureichen. Ein-Ausgaben-Rechner finden auf FinanzOnline das Formular E 1a, welches ebenfalls auszufüllen ist. Für Personen, die keinen Zugriff auf das WWW haben, gibt es das gute alte Formular E1 auch in Papierform.

Dazu besteht die Verpflichtung zur Einreichung über FinanzOnline nur für die Steuerpflichtigen, die Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen (Vorjahresumsatz mehr als 30.000 Euro).

(Info: Die Anmeldung zu FinanzOnline erfolgt persönlich bei einem Finanzamt. Die Anmeldung kann auch über eine Wirtschaftstreuhänderin/einen Wirtschaftstreuhänder erfolgen. Für Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer ist auch die Anmeldung mit der Bürgerkarte möglich.)

Fristen für die Steuererklärung

  • Abgabe der Steuererklärung in Papierform: 30. April des Folgejahres
  • Elektronische Erklärungsabgabe (über FinanzOnline): 30. Juni des Folgejahres

Keine Sorge, wenn Sie unter Zeitstress leiden: Diese Fristen können auf begründeten Antrag verlängert werden. Der Steuerberater bzw. die Wirtschaftstreuhänderin kann die Frist sogar noch weiter aufschieben.

Sonst noch Fragen?

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Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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