Verein gründen – Anleitung + kostenlose Infobroschüre

Vereinsgesetz 2002

Sie möchten einen Verein gründen? Wir haben uns für Sie informiert und eine informative Step by Step Anleitung erstellt. Noch mehr relevante Infos können Sie in unserer kostenlosen Infobroschüre zum Thema Buchhaltung von Vereinen nachlesen, die Sie nach Angabe Ihrer E-Mail Adresse in das unter diesem Beitrag stehende Feld bequem in Ihr Postfach bekommen.

Was sind die Voraussetzungen für die Gründung eines Vereins?

Nach dem Vereinsgesetz 2002 handelt es sich bei einem Verein um einen freiwilligen, auf Dauer angelegten Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Ein Verein ist eine juristische Person, dessen Organisation auf Statuten basiert. Einen Verein gründen kann grundsätzlich jeder, solange zumindest eine zweite Person inkludiert ist. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist dafür nicht notwendig. Neben natürlichen Personen können außerdem juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. OG) einen Verein gründen.

Die zwei Phasen der Gründung

Die Gründung eines Vereins wird in zwei Phasen unterteilt, die Errichtung und die Entstehung. Während die Errichtung ein interner Prozess zwischen den Gründern ist, erfolgt die Entstehung extern.

1. Die Errichtung

A) Verfassung der Statuten

Nachdem Sie den Entschluss gefasst haben, einen Verein zu gründen, ist der erste Schritt die Verfassung der Statuten. Wie schon erwähnt, bilden die Statuten die Grundlage der Organisation eines Vereins, wobei deren Auslegung den Gründern im Rahmen der Gesetze selbst überlassen ist. Zivilrechtlich gesehen stellen Statuten einen Vertrag zwischen den Mitgliedern und zwischen jedem Mitglied und dem Verein dar. Sie sind außerdem Teil der Gründungsvereinbarung, die die zivilrechtliche Grundlage für die weiteren Schritte der Gründung darstellt. Die Statuten müssen in klarer, deutscher Sprache und ohne innere Widersprüche verfasst werden.

Folgende Punkte müssen nach dem Vereinsgesetz 2002 in den Statuten enthalten sein:

  • Name des Vereins: Verwechslungen mit anderen Vereinen, Rechtsformen oder Einrichtungen müssen durch die Namensvergabe ausgeschlossen sein. Außerdem muss die Benennung Rückschlüsse auf den Zweck des Vereins zulassen.
  • Vereinssitz: Hier befinden sich zentrale Leitung und Verwaltung des Vereins. Der Vereinssitz muss in Österreich liegen.
  • Vereinszweck: Dieser muss klar und umfassend beschrieben werden.
  • Vorgesehene Tätigkeiten zur Verwirklichung des Vereinszwecks und zur Aufbringung finanzieller Mittel
  • Vereinsorgane und ihre Aufgaben: Eine Mitgliederversammlung und ein Leitungsorgan sind zwingend als Vereinsorgane einzurichten, deren genaue Bezeichnungen können allerdings frei gewählt werden. Die Mitgliederversammlung muss allen Mitgliedern freistehen und mindestens alle fünf Jahre einberufen werden. Das Leitungsorgan muss aus mindestens zwei natürlichen Personen entstehen, die die Vertretung des Vereins nach außen und dessen Geschäftsführung übernehmen. Die Aufteilung und Organisation dieser Funktionen kann frei bestimmt werden, allerdings sind in den Statuten klare und umfassende Angaben darüber zu machen.
  • Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft 
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder 
  • Bestellung der Vereinsorgane und deren Funktionsperiode
  • Formerfordernisse für gültige Organbeschlüsse: Hier wird unterschieden zwischen Präsenzquorum (erforderliche Art und/oder Anzahl der anwesenden Mitglieder) und Konsensquorum (welche Stimmenmehrheit notwendig ist).
  • Art der Schlichtung von Streitigkeiten 
  • Freiwillige Auflösung des Vereins und die für diesen Fall vorgesehene Verwertung des Vereinsvermögens 

In manchen österreichischen Trafiken, Buch- und Papierhandlungen sind Musterstatuten erhältlich. Ebenso stellt das BMI Musterstatuten zum Download zur Verfügung. Diese sind allerdings allgemein gehalten und müssen bei Bedarf auf die speziellen Bedürfnisse des Vereins angepasst werden. Besonders bei vorhandenem Anspruch auf steuerliche Begünstigungen sind gewisse Dinge zu beachten. Welche Voraussetzungen Vereine erfüllen müssen, um steuerliche Begünstigungen zu erhalten und was in diesem Fall in den Statuten angegeben werden muss, erfahren Sie in unserer Infobroschüre auf Seite 5.

B) Anzeige der Vereinserrichtung

Nach der Erstellung der Statuten führt der zweite Schritt zur Vereinsbehörde, um dort die Errichtung des Vereins anzuzeigen. Das wird entweder von den Gründern selbst erledigt, oder von den organschaftlichen Vertretern, falls diese bereits bestellt wurden. Die zuständige Vereinsbehörde variiert je nach Vereinssitz und ist entweder die Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde 1. Instanz, die Bezirkshauptmannschaft oder in den Statutarstädten Waidhofen/Ybbs und Krems/Donau das Magistrat. Der Anzeige sind ein Exemplar der Statuten, Angaben über die handelnden Personen und die künftige Zustelladresse des Vereins beizulegen.

2. Die Entstehung

Die Vereinsbehörde überprüft anschließend innerhalb der nächsten vier Wochen (höchsten sechs) die Errichtungsanzeige und die beigelegten Statuten. Der Verein entsteht schließlich als juristische Person, wenn

  • innerhalb dieser Frist kein Bescheid erteilt wird, der den Verein für gesetzwidrig erklärt oder
  • vor Ablauf dieser Frist eine förmliche Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit versendet wird.

Der Gründungsvorgang ist nun abgeschlossen und der Verein im Zentralen Vereinsregister verzeichnet. Die Vereinsbehörde übermittelt nach positivem Abschluss dem Verein kostenlos ein Exemplar der Statuten und einen Auszug aus dem Vereinsregister. Falls noch keine organschaftlichen Vertreter bestellt wurden, muss dies innerhalb eines Jahres nach Gründung geschehen. Allerdings kann diese Frist mittels Antrag verlängert werden. Bis zur Bestellung der organschaftlichen Vertreter vertreten die Gründer den Verein.

Gründung abgeschlossen. Und was nun?

Nach der erfolgreichen Gründung geht es nun erst richtig los mit dem Vereinsalltag. Eine wichtige Voraussetzung, damit alles glatt läuft, ist eine gut funktionierende Vereinsadministration inklusiver korrekter Buchhaltung. Doch keine Sorge, wir von everbill unterstützen Sie gerne, indem wir Ihnen unsere kostenlose Infobroschüre zur Verfügung stellen, in welcher Sie alle wichtigen Informationen zu Steuern, Buchhaltung, u.v.m. in der Welt der Vereine nachlesen können. Geben Sie einfach Ihre E-Mail Adresse in das unter diesem Beitrag stehende Feld ein, um die Infobroschüre in Ihr Postfach zu bekommen.

Nützliche Links

Abschließend einige hilfreiche Links:

  • Kosten einer Vereinsgründung
  • Musterstatuten
  • Muster für Anzeige der Vereinserrichtung
  • Muster für Anzeige der Bestellung organschaftlicher Vertreter
  • Antrag für die Verlängerung der Frist für die Bestellung organschaftlicher Vertreter
  • Ratgeber für das Vereinsmarketing  

 

Theres Preißler
Theres Preißler
Theres Preißler
Theres hat Anthropologie studiert und ist seit ihrer Kindheit leidenschaftliche Texterin. Während sie als Mädchen Pferdegeschichten schrieb, nutzt sie ihre Kreativität und Know-How heute, um der everbill Community wertvollen Content zu bieten. Egal ob es um Tipps & Tricks bezüglich Finanzen, Gründung oder Recht geht, sie gibt ihr für Unternehmer interessantes Wissen in Form von informativen Beiträgen weiter.

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