How-to: Kryptowährung versteuern in Österreich

Kryptowährung versteuern in Österreich

Schon seit längerem sind Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum eine beliebte Art der Wertanlage. Auch wenn sie ein gewisses Risiko bergen, können sie sich finanziell definitiv lohnen. Kryptowährungen gelten nicht als reguläres Zahlungsmittel, sondern als unkörperliche Wirtschaftsgüter. Dennoch müssen Anleger*innen in Österreich auch Kryptowährungen versteuern. Wenn du das bisher nicht wusstest und dich fragst, wie das funktioniert, dann solltest du jetzt weiterlesen!

Kryptowährungen versteuern in Österreich: Allgemeines

  • Wenn du z. B. Bitcoins nur kaufst, musst du noch nichts versteuern. Die Versteuerungspflicht von Kryptowährungen entsteht erst, wenn du sie wieder verkaufen möchtest. Dabei ist es relevant, ob der Verkauf innerhalb eines Jahres oder danach erfolgt. Nach Ablauf eines Jahres muss auch bei einem Verkauf nichts versteuert werden. Deshalb wäre es von Vorteil, deine Kryptoeinheiten mindestens ein Jahr zu behalten.
  • Ebenfalls musst du die Kryptowährung versteuern, wenn du von einer Kryptowährung in die andere tauschen möchtest oder die Kryptowährung in Euro umwandeln lässt.
  • Als Gewinn aus Kryptowährungen zählt der Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten und Nebenkosten.
  • Kryptowährungen versteuerst du in Österreich über die Steuererklärung in FinanzOnline. Wenn du bis jetzt eine Arbeitnehmer*innenveranlagung gemacht hast, musst du sie in eine Einkommensteuererklärung umwandeln (die Kapitalertragssteuer findet keine Anwendung). Bei der Einkommenssteuererklärung kannst du Spekulationsgewinne eingeben. Gewinne aus Kryptowährungen unter 440 Euro sind steuerfrei.
  • Die Höhe des Steuersatzes hängt von deinem Einkommen ab und kann bis zu 55 Prozent betragen.
  • Wenn du als Arbeitnehmer*in in Österreich Kryptowährungen versteuern musst und keine*n Steuerberater*in hast, musst du deine Steuererklärung bis 30. Juni des Folgejahres abgeben.

8 Tipps für die Versteuerung von Bitcoins und Co.

  1. Es ist essentiell, dass du alle Transaktionen mit Kryptowährungen lückenlos aufbewahrst. Dafür eignen sich Screenshots.
  2. Wenn du dir mit deiner Steuererklärung schwer tust oder Fragen hast, kann dir neben einem*einer Steuerberater*in auch ein*e Wirtschaftsprüfer*in oder ein Rechtsanwalt für Steuerrecht bzw. eine Rechtsanwältin für Steuerrecht helfen. Je mehr Vorarbeit du leistet und je besser deine Dokumentation ist, desto weniger Kosten musst du dafür aufwenden.
  3. Programme wie Accointing, Cointracking oder Blockpit sind hilfreich bei der Dokumentation. Sie zeigen dir auch gleich, mit welcher Steuerlast du rechnen musst.
  4. Alternativ kannst du natürlich auch einfach Excel-Tabellen führen.
  5. Wenn du keine ausreichende Dokumentation vorweisen kannst, wird dein Gewinn von der Finanzbehörde geschätzt werden. Dies sollte vermieden werden, da es in der Regel steuerlich ungünstiger ist.
  6. Wenn du eine Onlinebörse für Kryptowährungen führst, gilt dies als gewerbliche Tätigkeit und muss dementsprechend versteuert werden.
  7. Das Gleiche gilt für einen Geldautomaten, bei dem man mit Bargeld Bitcoins und Co. erwerben kann.
  8. Weitere Tipps findest du auf der Seite des Finanzministeriums sowie in diesem Artikel.

Iris Preißler
Iris Preißler
Iris Preißler
Iris studiert Angewandte Sprachwissenschaft und hob davor eine Zeit lang als Flugbegleiterin ab. Wieder auf dem Boden angekommen, schreibt sie neben ihrem Masterstudium und ihrer Tätigkeit als Lektorin Texte für everbill. Ihre Liebe für die Sprache und Wörter helfen ihr dabei.

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