Honorarnote Österreich konform stellen – das solltest du 2021 beachten

Honorarnote Österreich konform

In diesem Artikel liest du, wie du eine Honorarnote Österreich konform schreibst bzw. stellst. Das sind die wichtigsten Dinge, die du beachten solltest:

Was ist eine Honorarnote und wie stelle ich eine Honorarnote Österreich konform aus?

Eine Honorarnote ist eine Art Beleg, den überwiegend freiberuflich Tätige (z. B. ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen, FitnesstrainerInnen, ArchitektInnen oder RechtsanwältInnen sowie SteuerberaterInnen) stellen, um ihre Leistungen bzw. Dienstleistungen abzurechnen.

Gesetzliche Regelungen bei Honorarnoten

Leider gibt es keine klaren, im Gesetz verankerten, Richtlinien in Bezug auf die Ausstellung von Honorarnoten. Im Prinzip läuft es aber immer gleich ab: Du stellst eine Honorarnote für jene Leistungen aus, die du abrechnen willst. Wurde die Leistung für ein Unternehmen erbracht, so musst du deine Leistung innerhalb von sechs Monaten verrechnen. Wenn es sich beim Leistungsempfänger allerdings um eine Privatperson handelt, gibt es keine maximale Abrechnungsfrist.

Unser Tipp: Kennzeichne die Leistung auf deinen Honorarnoten genau. Gerade bei späteren Abrechnungen und unterschiedlichen Aufgaben erspart dir das viel Mühe. So musst du nämlich nicht viel überlegen, was genau deine Leistung war.

Wann müssen Einnahmen aus Honorarnoten versteuert werden?

Ganz klar: Wie bei jeder Einkommenssteuererklärung auch, musst du die in den Honorarnoten angegebenen Einnahmen jeweils am Ende des Jahres versteuern.

So baust du eine Honorarnote Österreich konform auf

Folgende Daten bzw. Merkmale dürfen dabei auf keiner deiner Rechnungen bzw. Honorarnoten fehlen.

Angaben auf Kleinbetragsrechnung bis 400 Euro:

  1. Name & Anschrift des liefernden bzw. leistenden Unternehmers
  2. Bezeichnung der erfolgten Leistung
  3. Tag der Leistung oder Zeitraum, über den die Leistung erfolgt ist
  4. Rechnungsbetrag für die erbrachte Leistung bzw. Lieferung
  5. Anzuwendender Steuersatz*
  6. Ausstellungsdatum

*Beträgt der Gesamtumsatz deines Unternehmens in einem Jahr nicht mehr als 30.000 Euro netto, bist du (laut Paragraf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Eben dies wird durch die Kleinunternehmerregelung festgelegt. In diesem Fall musst du auf die Umsatzsteuerbefreiung hinweisen, tust du dies nicht, schuldest du dem Finanzamt den Steuerbetrag, ohne die Vorsteuer abziehen zu dürfen. Im Normalfall reicht ein Hinweis wie „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.

Rechnungen über 400 Euro müssen darüber hinaus diese Merkmale beinhalten:

  1. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  2. Eine fortlaufende Rechnungsnummer / Honorarnotennummer
  3. Entgelt ohne USt.
  4. der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag;
  5. im Falle einer Steuerbefreiung ein Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt)
  6. UID des liefernden bzw. leistenden Unternehmers)

honorarnote Österreich konform Muster

Wenn du Fragen oder Anregungen bezüglich der Erstellung von Honorarnoten oder einem ähnlichen Thema hast, dann hinterlasse einfach einen Kommentar unter diesem Beitrag. Ich werde dir schnellstmöglich antworten.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael ist Co-Founder und CEO von everbill. Als Gründer und Geschäftsführer hat er über die Jahre viel Erfahrung gesammelt. Expertise, die er im everbill Magazin weitergibt, um Ihnen den Business-Alltag zu erleichtern.

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