Ist die Registrierkassenpflicht verfassungswidrig?

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Kürzlich musste sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der Registrierkassenpflicht beschäftigen. Grund hierfür waren diverse Anträge, ob die Registrierkassenpflicht verfassungswidrig sei. Nun wurden diese geprüft – und abgelehnt. Mehr dazu hier:

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Ist die Registrierkassenpflicht verfassungswidrig?

Die Registrierkassenpflicht ähnelt mittlerweile schon ein wenig einem bekannten ehemaligen österreichischen Bauunternehmer und jetzigen Präsidentschaftsanwärter am Opernball – viele finden sie lächerlich, von keinem ist sie wirklich gern gesehen, aber irgendwie muss man sich halt damit abfinden.

Nun musste sich sogar der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der Registrierkassenpflicht beschäftigen und diese auf Verfassungswidrigkeit prüfen.

Registrierkassenpflicht vom Verfassungsgerichtshof bestätigt

Insgesamt waren drei Anträge anhängig, welche von Kleinunternehmern (Taxiunternehmer, nebenberufliche Schmuckdesignerin und Tischlerei) gegen die geltende Registrierkassenpflicht eingebracht wurden.

Argumentiert wurde in den Anträgen, dass die Maßnahme der Registrierkassenpflicht nachteilig in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie in das Grundrecht auf Freiheit der Erwerbsbestätigung eingreift.

Außerdem sei der finanzielle Aufwand, der die einzelnen Unternehmer trifft, unverhältnismäßig.

Der Taxifahrer brachte zudem ein, dass ein Taxameter mit Registrierkassenfunktion derzeit noch nicht am Markt erhältlich sei und er aus diesem Grund ein zusätzliches Kassensystem anschaffen muss, was erneut eine unverhältnismäßige, finanzielle Mehrbelastung bedeuten würde.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun aber entschieden, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist.

Sie ist deshalb eingeführt worden, um Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und sei eine geeignete Möglichkeit, Steuerhinterziehung zu vermeiden.

“Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse liegt damit im öffentlichen Interesse. Sie bewirkt auch bei Kleinunternehmen KEINEN unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung.”

Eine letzte Frist bis zur Registrierkasse

Die Verpflichtung zur Verwendung der Registrierkasse tritt nun erst ab dem 1. Mai – anstatt der ursprünglich festgesetzten Frist vom 31. März – dieses Jahres in Kraft. Erst der Umsatz ab dem 1. Jänner 2016 ist für die Anschaffungsberechnung einer Registrierkassenpflicht maßgeblich.

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Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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