4 neue Gesetzesänderungen erleichtern Crowdfunding in Österreich

Der Fall Staudinger brachte einen Wirbel in die heimische KMU-Szene. Tausende solidarisierten sich mit seinem alternativen Finanzierungskonzept. Der “FMA-Schreck” denkt bis heute nicht daran, wie aufgefordert die 2,9 Millionen Euro, die er von Freunden und Bekannten erhalten hat, zurückzuzahlen. Er setzte sich schließlich vor zweieinhalb Jahren mit einer Arbeitsgruppe aus Politik und Wirtschaft dafür ein, alternative Finanzierungsmodelle salonfähig zu machen. Nun trägt die Causa des Waldviertlers und seinen Kohorten Früchte.

Nach monatelangem Warten und zusätzlichem Druck der Jungen Wirtschaft und der Grünen hat die Regierung nun ein paar Informationen zu den neuen Gesetzesregelungen herausgerückt:

4 neue Gesetzesänderungen in Österreich

  1. Die volle Prospektpficht gilt ab 5 Millionen Euro
  2. Kleinanleger dürfen 5.000 Euro pro Projekt investieren
  3. Neue Rücktrittsrechte für Verbraucher
  4. Crowdfunding-Plattformen werden neu geregelt

1. Die Grenze zur Prospektpflicht

Zuvor unterlagen Investitionen ab 250.000 Euro der Prospektpflicht. Ein Prospekt kostet mehrere zehntausend Euro – eine Hürde, die viele Jungunternehmer bis dato blockierte. Nun können Österreichs Unternehmer bis 5 Millionen Euro einsammeln, ohne der Prospektpflicht zu unterliegen. Bei Investitionen bis zu 100.000 Euro genügt ein Informationsblatt, bis zu einem Volumen von 1,5 Millionen besteht eine “Prospektpflicht light” (nähere Informationen sind noch nicht bekannt).

2. Neue Regelungen für Kleinanleger

Das neue Gesetz sieht vor, dass ein Kleinanleger maximal 5000 Euro pro Projekt und pro Jahr investieren kann. Wenn das dem Crowd-Investor nicht genügt, ist er an folgende Bedingung geknüpft: Seine Anteile dürfen den doppelten Monatsnettogehalt oder ein Zehntel des Finanzanlagevermögens nicht überschreiten. Dieses Modell soll Kleinanleger zur Freude von Konsumentenschützen absichern. Heini Staudiger und Co. halten die Grenze, die einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich bringt, für mehr als ausbaufähig.

3. Neue Rücktrittsrechte für Verbraucher

Die Regierung hat hier versucht, die Interessen der Anleger und Unternehmer zu befriedigen. Die Rücktrittsrechte der Kleinanleger gelten, wenn formale Voraussetzungen nicht eingehalten werden.

4. Neue Regelungen für Crowdfunding in Österreich

Der Plan der Regierung sieht vor, dass Crowdfunding-Plattformen nur mit einer Konzession der Finanzmarktaufsicht oder mit einer Gewerbeberechtigung für Vermögensberater betrieben werden dürfen.

Crowdfunding in Österreich: Jetzt kommt Bewegung rein.

Österreich steckt noch in den Kinderschuhen, was Crowdfunding betrifft. 2014 sind durch diese Finanzierungsart 3,6 Millionen Euro aufgebracht worden. Großbritannien hingegen liegt mit mehr als zwei Milliarden Euro weit voraus.

Der Weg, barrierefrei Kapital von Kleinanlegern zu bekommen, ist ein Langer und die aktuellen Gesetzesänderungen sind gewiss nur eine kleine Zwischenstation dortin. Der Schuhrebell Heini Staudinger und seine Mitkämpfer haben ein paar Brocken aus dem Weg räumen können – geebnet ist er aber noch lange nicht.

Quellen zu “Crowdfunding in Österreich”:
Crowdfunding wird einfacher (Kurier, 25.3.2015)
Zugang zu Crowdfunding wird deutlich erleichtert (der Standard, 23.3.2015)

Icons made by Freepik from www.flaticon.com is licensed by CC BY 3.0
Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie betreut als Digital Marketing Expertin die Online Kommunikation von everbill. Die studierte Geisteswissenschaftlerin ist ansonsten Freelancerin und kennt die Höhenflüge - aber auch die Herausforderungen - die die Selbständigkeit mit sich bringt.

Kommentare