Startbeleg & Nullumsatz – wichtige Infos zur Registrierkassenpflicht

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Was ist der Startbeleg? Lesen Sie hier alle wichtigen Infos zum Startbeleg und Hintergrundinformationen der Registrierkassenpflicht.

Startbeleg und Co. – die Registrierkassenpflicht in voller Härte

Betriebe und Unternehmen, die von der Registrierkassenpflicht betroffen sind, sind seit 2016 dazu verpflichtet eine ordnungsgemäße Registrierkasse zu führen und diese in Betrieb zu halten. Hierzu zählen alle Betriebe, die einen Jahresumsatz von 15.000 Euro aufweisen und Barumsätze über 7.500 Euro tätigen. Aber nicht nur das: Seit 1. April 2017 sind sie auch dafür verantwortlich, dass die Registrierkasse mit einer Sicherheitseinrichtung ausgerüstet wird.

Die Sicherheitseinrichtungen seit dem 1.4.2017 verpflichtend

Seit September 2016 kann man die Registrierkasse mit den neuen Sicherheitseinrichtungen bei Finanz Online anmelden. Spätestens seit dem 1.4.2017 müssen ALLE Registrierkassen eine ordnungsgemäß eingerichtete Sicherheitseinrichtung vorweisen. Diese besteht aus einer Signatur- und Siegelerstellungseinheit sowie einem Signatur- und Siegelzertifikat, die mit der Registrierkasse verbunden sind. Aber auch schon vor dem Stichtag kann die Registrierkassen Sicherheitseinrichtung verwendet werden.

6 Schritte: So können Sie die Sicherheitseinrichtungen vorschriftsmäßig in Betrieb nehmen:


  1. Die Signatur- bzw. das Siegelzertifikat:


    Steuerpflichtige müssen bei einem sogenannten Vertrauensdiensteanbieter ein Signatur- bzw. Siegelzertifikat erwerben. In Österreich können Sie dies über die Firmen PrimeSign, A-Trust und Globaltrust abwickeln. Diese bieten entsprechende Produkte an. Zur Einrichtung des Zertifikats muss das Unternehmen dem Vertrauensdiensteanbieter seine Steuernummer, seine UID oder die sogenannte „GLN“-Nummer zur Eintragung im Zertifikat bekannt geben.



  2. Inbetriebnahme der Registrierkasse:


    Nun folgt die „Inbetriebnahme“ der Registrierkasse: hierzu müssen Signatur- und Siegelerstellungseinheit mit der Registrierkasse verbunden werden. Anschließend muss innerhalb der verwendeten Registrierkassen-Software die Signatur-Funktion aktiviert werden.



  3. Der Startbeleg:


    Nun zum eigentichen Thema unseres Artikels:


    Was ist der Startbeleg? Der Startbeleg wird bei der Inbetriebnahme der Registrierkasse verbucht. Hierzu müssen Sie einen Nullumsatz bonieren. Der Startbeleg dient dazu die darauffolgenden „realen“ Registrierkassenumsätze nachvollziehbar und sicher miteinander zu verketten. Oft übernehmen Registrierkassen-Softwares die Einrichtung eines Startbelegs automatisch, ist dies nicht der Fall, müssen Sie den Nullumsatz manuell einrichten.



  4. Vergabe eines AES-Schlüssels:


    Nächster Schritt ist die Vergabe eines AES-Schlüssels. Advanced Encryption Standard oder AES steht für einen Algorithmus zur symmetrischen Blockverschlüsselung (Blockchiffre) wichtiger Informationen. Diesen Schlüssel können Sie frei wählen oder sich diesen von der Registrierkassen-Software zufällig vergeben lassen.


  5. Registrierung bei der Finanz:

    Nun müssen Sie die Registrierung auch bei der Finanz melden. Hierzu müssen Sie folgende Bereiche über FinanzOnline registrieren:

    • Signatur- und Siegelzertifikat,
    • AES-Schlüssel
    • Kassenidentifikationsnummern aller verwendeten Registrierkassen

  6. Überprüfung des Startbelegs:


    Achtern Sie darauf, dass der Startbeleg nach der Registrierung bei der Finanz nochmals überprüft werden muss. Hierbei wird überprüft, ob die verschlüsselten Daten mit den bei der Finanzbehörde bekanntgegebenen Daten entschlüsselt werden können. Wenn die Überprüfung erfolgreich ist, ist Ihre Registrierkasse gesichert und so vor Manipulationen geschützt.


Das Beispiel der everbill Registrierkasse

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Weitere Informationen

Fazit

Mit der Registrierkassenpflicht gehen jede Menge Schritte einher, die man anfangs ausgeblendet hat bzw. gar nicht am Schirm hatte. Wir sind darum bemüht, Sie so gut wie möglich zu unterstützen. Hinterlassen Sie einfach ein Kommentar oder schreiben Sie uns eine Mail an support@everbill.com.

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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