Körperschaftsteuer (KöSt): die häufigsten Fragen

Die Körperschaftsteuer, kurz KöSt, wurde 2005 reformiert und besteuert in Österreich das Einkommen bestimmter juristischer Personen, wie eingetragenen Vereinen, KGs, Stiftungen oder Genossenschaften. Wir haben hier für Sie alle wichtigen Infos zur KöSt zusammengetragen und beantworten die wichtigsten Fragen.

Die häufigsten Fragen zur Körperschaftsteuer:

  • Was wird durch die KöSt besteuert?
  • Wer muss die Körperschaftsteuer entrichten?
  • Was bedeutet der Begriff “Körperschaft”?
  • Was bedeutet unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht?
  • Was dient als Bemessungsgrundlage der KöSt?
  • Wie werden ausgeschüttete Gewinne besteuert?

Was wird durch die KöSt besteuert?

Die Körperschaftsteuer besteuert das Einkommen bestimmter juristischer Personen, wie Gesellschaften, eingetragenen Vereinen, Genossenschaften oder Stiftungen. Seit dem Jahr 2005 wird das Einkommen der Körperschaften mit dem fixen Steuersatz von 25% besteuert, davor waren es rund 34%. Dabei ist es ist unabhängig, ob der Gewinn im Unternehmen verbleibt oder an die Gesellschafter ausgeschüttet wird.

Wer muss die Körperschaftsteuer entrichten?

Im österreichischen Steuerrecht wird zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden. Als natürlich werden Personen bezeichnet, die Rechtssubjekte darstellen, also Träger von Rechten und Pflichten sind. Zu juristischen Personen gelten u.a. Vereine, Stiftungen, AGs, GmbHs, KGaAs und eingetragene Genossenschaften. Diese Personen nehmen über gewählte bzw. durch Satzung bestimmter Organe am Wirtschaftsleben teil.

Während natürliche Personen der Einkommensteuer unterliegen, haben juristische Personen die Körperschaftsteuer (KöSt) zu entrichten. Die Körperschaftsteuer orientiert sich zwar an dem Einkommensteuergesetz, wurde jedoch in einem eigenen Gesetz geregelt. Viele unterschiedliche Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes sind auf Körperschaften nicht anwendbar. Die besonderen Rechtsverhältnisse verlangen einfach besondere Regelungen.

Was bedeutet Körperschaft?

Als Körperschaften werden jene Konstrukte bezeichnet, die als solche selbstständig rechtsfähig sind und als Träger von Rechten und Pflichten fungieren. Körperschaften besitzen somit eine eigene Rechtspersönlichkeit. Rechtliche Handlungen werden dabei von und durch ihre Organe bzw. gesetzlichen Vertreter durchgeführt.

Was bedeutet unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht?

Unbeschränkt steuerpflichtig:

Körperschaften, die im Inland ihren Firmensitz oder den Sitz der Geschäftsleitung aufweisen sind unbeschränkt steuerpflichtig. Dabei wird das gesamte Einkommen der Körperschaft besteuert, egal ob das Kapital aus dem In- oder dem Ausland bezogen wird und auf welchen Einkünften es beruht.

Beschränkt steuerpflichtig:

Körperschaften, die weder Ihren Sitz, noch den Sitz der Geschäftsleitung im Inland aufweisen, gelten in der Regel als beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass sich die beschränkte Steuerpflicht nur auf bestimmte inländische Einkünfte bezieht.

Was dient als Bemessungsgrundlage der KöSt?

Als Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer gilt das Einkommen, das im Veranlagungszeitraum erzielt wurde. Das Einkommensteuergesetz regelt, welche Beträge als Einkommen gezählt werden, wie diese Beträge ermittelt werden (Gewinnermittlungsvorschriften) und wie die Beträge gegenüber der Steuer zu entrichten sind.

Grundlage für das Einkommen ist bei Kapitalgesellschaften der Gewinn. Die Verluste aus Vorjahren können in der Regel als einzige Sonderausgaben abgezogen werden.

Die Beträge beziehen sich dabei stets auf das Wirtschaftsjahr der Körperschaft, sofern dieses vom Kalenderjahr abweicht. Das heißt: Erstellt eine Muster-GmbH ihre Bilanz erst zum 31.01.14, wird einfach der Gewinn des Zeitraumes 01.02.14 – 31.01.15 als Grundlage für die Veranlagung des Jahres gesehen.

Wie werden ausgeschüttete Gewinne besteuert?

Prinzipiell gibt es zwei Ebenen, auf denen der von einer Körperschaft erzielte Gewinn besteuert wird. Als Erstes wird die KöSt entrichtet. Von diesem Punkt gibt es zwei Möglichkeiten:

Der Gewinn wird an natürliche Gesellschafter ausgeschüttet:

Wird der mit der KöSt belastete Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet (sofern es sich dabei um natürliche Personen handelt), unterliegt er somit der Einkommensteuer und wird in Form der Kapitalertragsteuer besteuert. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25% und wird von der Körperschaft einbehalten. Mit diesem Prozess ist die Steuerpflicht endgültig abgegolten (Endbesteuerung).

Die Gesellschafter sind keine natürlichen Personen:

Handelt es sich beim Gesellschafter nicht um eine natürliche Person, sondern um eine inländische Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft geht es darum, eine Mehrfachbelastung zu verhindern. Aus diesem Grund unterbleibt der Steuerabzug (Beteiligungsertragsbefreiung). Erst wenn die Gewinne der Gesellschaft an natürliche Personen ausgeschüttet werden, wird der Steuerabzug geltend gemacht.

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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