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Buchhaltung & Steuern in Österreich: Praxiswissen für KMU

Wie funktioniert die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung? Welche Steuerpflichten gelten für Selbstständige in Österreich? Dieser Hub sammelt die wichtigsten Praxisartikel rund um Buchhaltung, Umsatzsteuer, Gewinnermittlung und Belegpflicht — geprüft nach österreichischem Recht (UStG, BAO, EStG) und aktuell für 2026. Von der E/A-Rechnung bis zum Steuerberater-Export: Alles, was KMU und Einzelunternehmen wissen müssen.


everbill Redaktion · Letzte Aktualisierung: April 2026 · Keine Rechts- oder Steuerberatung. Gilt für Österreich. Quellen: BMF, WKO, RIS.

Wichtige Begriffe

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Vereinfachte Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 3 EStG) für Unternehmen unter 700.000 EUR Jahresumsatz
Umsatzsteuer (USt)
20% Normalsteuersatz, 10%/13% ermäßigt (UStG 1994)
Vorsteuerabzug
Abzug der bezahlten USt von der eigenen USt-Schuld — setzt ordnungsgemäße Rechnungen voraus
FinanzOnline
Elektronisches Portal der österreichischen Finanzverwaltung für UVA, Steuererklärungen und Meldungen
Kleinunternehmerregelung
Umsatzsteuerbefreiung bis 35.000 EUR Nettoumsatz/Jahr (ab 2025, § 6 Abs. 1 Z 27 UStG)
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Buchhaltung

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — Grundlagen für Österreich

Die E/A-Rechnung ist die häufigste Gewinnermittlungsart für Selbstständige in Österreich. Wer unter 700.000 EUR Umsatz bleibt, kann sie nutzen.

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Die wichtigsten österreichischen Zahlen 2026 für Selbstständige & KMU

Alle zentralen Steuern, Grenzen, Pauschalen und Fristen für 2026 auf einen Blick — mit Rechtsgrundlage und offizieller Quelle. Stand: 15.04.2026.

Steuern & Abgaben

Position Wert 2026 Gültig seit Rechtsgrundlage
Körperschaftsteuer (GmbH/AG)
auf den Gewinn
23 % 1.1.2024 § 22 KStG
Einkommensteuer Tarifstufen (Grenzsteuersätze)
7 Stufen, Grenzen inflationsangepasst für 2026 (siehe Detail-Tabelle unten)
0 / 20 / 30 / 40 / 48 / 50 / 55 % 1.1.2026 § 33 EStG
Umsatzsteuer Normalsatz
Standard für die meisten Waren und Dienstleistungen
20 % laufend § 10 Abs 1 UStG
Umsatzsteuer ermäßigt
10 %: Lebensmittel, Bücher, Vermietung Wohnraum; 13 %: Kulturveranstaltungen, lebende Pflanzen, Ab-Hof-Wein
10 % / 13 % laufend § 10 Abs 2 u. 3 UStG

Grenzen & Schwellenwerte

Position Wert 2026 Gültig seit Rechtsgrundlage
Kleinunternehmergrenze
Bruttoumsatz pro Jahr; Toleranz bis 60.500 EUR einmalig möglich
55.000 EUR 1.1.2025 § 6 Abs 1 Z 27 UStG
Bilanzierungspflicht (Einzelunternehmen/Personengesellschaft)
Umsatz in 2 aufeinanderfolgenden Jahren überschritten; GmbH/AG immer bilanzierungspflichtig
700.000 EUR laufend § 189 UGB
UVA monatlich statt quartalsweise
Vorjahresumsatz; darunter: quartalsweise UVA möglich
100.000 EUR laufend § 21 Abs 2 UStG
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Netto; sofort absetzbar statt Abschreibung
1.000 EUR 1.1.2023 § 13 EStG
Registrierkassenpflicht (Doppelschwelle)
Gesamtumsatz 15.000 EUR UND Barumsatz 7.500 EUR pro Jahr — beide Grenzen müssen überschritten sein
15.000 / 7.500 EUR laufend § 131b BAO

SVS / Sozialversicherung

Position Wert 2026 Gültig seit Rechtsgrundlage
SVS Mindestbeitragsgrundlage
= 6.613,20 EUR pro Jahr
551,10 EUR / Monat 1.1.2026 § 25 GSVG
SVS Pensionsversicherung
der Beitragsgrundlage
18,50 % laufend § 27 GSVG
SVS Krankenversicherung
der Beitragsgrundlage
6,80 % laufend § 27 GSVG
SVS Neugründer-Regelung
Fixe Mindestbeiträge ohne Nachbemessung; Pensionsbeitrag vorläufig auf Mindestbeitragsgrundlage
Jahre 1-2 laufend § 27d GSVG

Absetzbare Kosten & Pauschalen

Position Wert 2026 Gültig seit Rechtsgrundlage
Kilometergeld PKW
max. 30.000 km/Jahr; Mitnahme weiterer Personen +0,15 EUR/km
0,50 EUR / km 1.1.2025 § 26 Z 4 EStG
Kilometergeld Motorrad
Halbiert seit 1.7.2025 (vorher 0,50 EUR); max. 30.000 km/Jahr
0,25 EUR / km 1.7.2025 § 26 Z 4 EStG
Kilometergeld Fahrrad / E-Bike
max. 3.000 km/Jahr (Senkung von 0,50 EUR seit 1.7.2025)
0,25 EUR / km 1.7.2025 § 26 Z 4 EStG
Telearbeitspauschale (Arbeitnehmer)
max. 100 Tage/Jahr = max. 300 EUR/Jahr; für Arbeitnehmer (Selbständige: Arbeitsplatzpauschale § 4 EStG)
3 EUR / Tag 1.1.2025 § 26 Z 9 EStG
Gewinnfreibetrag Grundfreibetrag
auf Gewinn bis 33.000 EUR, ohne Investitionserfordernis; darüber gestaffelt bis max. 46.400 EUR
15 % / max. 4.950 EUR 1.1.2024 § 10 EStG
Sachbezug Firmenwagen
1,5 % bei CO₂ ≤ 126 g/km (max. 720 EUR/Monat); 2 % darüber (max. 960 EUR/Monat); Elektroauto 0 EUR
1,5 % / 2 % 1.1.2026 § 15 Abs 2 EStG + Sachbezugswerteverordnung

Pflichten & Fristen

Position Wert 2026 Gültig seit Rechtsgrundlage
Jahresabschluss Einreichung Firmenbuch
nach dem Bilanzstichtag; bei 31.12. Bilanzstichtag: bis 30.9. Folgejahr; Zwangsstrafen ab 700 EUR/Monat
9 Monate laufend § 277 UGB
UVA Abgabefrist
UVA Jänner → fällig 15. März; quartalsweise analog (Q1 → 15. Mai)
15. des zweitfolgenden Monats laufend § 21 Abs 1 UStG
Anspruchszinsen (Einkommensteuer / KöSt)
des Folgejahres; Zinssatz: Basiszinssatz + 2 % p.a.; Bagatellgrenze 50 EUR
ab 1. Oktober laufend § 205 BAO
ESt-Tarifstufen 2026 — Detail-Tabelle (7 Stufen, inflationsangepasst)
Einkommensbereich Grenzsteuersatz
bis 13.539 EUR 0 %
13.540 – 21.992 EUR 20 %
21.993 – 36.458 EUR 30 %
36.459 – 70.365 EUR 40 %
70.366 – 104.859 EUR 48 %
104.860 – 1.000.000 EUR 50 %
über 1.000.001 EUR 55 % (befristet bis 2029)

Grundlage: § 33 EStG. Inflationsanpassung 2026: +1,733 %. Quelle: BMF

Stand: 15.04.2026. Quellen: BMF, SVS, WKO, USP, RIS..

Alle Primärquellen einsehen (15 offizielle AT-Quellen)
Quelle Themen (abgerufen 2026-04-15)
BMF Koerperschaftsteuer.Html, Steuertarif Steuerabsetzbetraege.Html, Kilometergeld.Html, Home Office Pauschale.Html, Sachbezug Kraftfahrzeug.Html
USP Steuersaetze Und Steuerbefreiungen Der Umsatzsteue, Kleinunternehmen.Html, Buchfuehrungspflicht Und Buchfuehrung.Html, Umsatzsteuervoranmeldung.Html, Geringwertige Wirtschaftsgueter.Html, Registrierkassen.Html
WKO SVS-Beiträge Selbständige 2026, SVS Neugründer 2026, Gewinnfreibetrag FAQ
RIS § 205 BAO (Anspruchszinsen)

EA-Rechnung & Gewinnermittlung


Welche Gewinnermittlung ist die richtige? Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchführung oder Pauschalierung — die Wahl hängt von Rechtsform, Umsatz und Branche ab. Diese Artikel erklären die Grundlagen nach österreichischem Steuerrecht.

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug in Österreich?

Der Vorsteuerabzug ermöglicht es dir als Unternehmer, die auf Eingangsrechnungen bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzufordern. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen neun Pflichtangaben gemäß § 11 UStG — darunter Name, Adresse, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuerbetrag. Bei B2B-Rechnungen über 10.000 EUR brutto ist zusätzlich die UID-Nummer des Empfängers Pflicht.

UID-Nummer beantragen

Die UID-Nummer beantragst du über FinanzOnline (steuerliche Erfassung) oder schriftlich mit dem Formular U 15 beim Finanzamt. Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Werktage. Achtung: Die UID wird nicht automatisch mit der Gewerbeanmeldung vergeben — du musst sie separat beantragen (Quelle: WKO).

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Wenn du innergemeinschaftliche Lieferungen oder bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringst, musst du eine Zusammenfassende Meldung einreichen (Art. 21 UStG). Frist: bis Ende des Folgemonats nach dem Meldezeitraum, ausschließlich elektronisch via FinanzOnline (Quelle: USP).

Betriebsausgaben, Gewinnermittlung und Bilanzierungspflicht in Österreich

Betriebsausgaben mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn — aber nicht alle Ausgaben sind unbegrenzt absetzbar. Entscheidend ist die Zuordnung zum Betrieb und die korrekte Dokumentation mit Belegen.

Ausgabenart Absetzbar Grenze / Regel (2026)
Kilometergeld (Pkw) Ja 0,50 EUR/km, max. 30.000 km/Jahr; Mitbeförderung +0,15 EUR/Person
Bewirtungskosten 50 % Nur bei nachgewiesenem Werbezweck; ohne Nachweis 0 %
Telefon & Internet Anteilig Betrieblicher Anteil (Nachweis via Einzelverbindungsnachweis)
Arbeitszimmer Eingeschränkt Nur wenn nachweislicher Mittelpunkt der Tätigkeit
Abschreibung (AfA) Ja Nutzungsdauer laut BMF-Tabelle; GWG bis 1.000 EUR sofort absetzbar (2026)

Quelle: WKO Betriebsausgaben-Broschüre (2026)

Bilanzierungspflicht für Einzelunternehmen

Die Buchführungspflicht richtet sich nach § 189 UGB: Überschreitest du als Einzelunternehmer in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils 700.000 EUR Umsatz, wirst du bilanzierungspflichtig — allerdings erst nach einem Pufferjahr. Unterhalb dieser Schwelle genügt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind unabhängig vom Umsatz immer bilanzierungspflichtig. Für den Jahresabschluss gilt bei Kapitalgesellschaften eine Einreichungsfrist von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag.

FinanzOnline, Steuertermine und Meldepflichten für Selbständige

FinanzOnline ist die zentrale Plattform für alle steuerlichen Meldungen in Österreich — von der Umsatzsteuervoranmeldung bis zur Jahreserklärung. Der Zugang erfolgt seit 1. Oktober 2025 ausschließlich über ID Austria (die frühere Handy-Signatur wurde abgeschaltet).

UVA-Termine und das U30-Formular

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) reichst du mit dem Formular U30 über FinanzOnline ein. Die Häufigkeit hängt vom Vorjahresumsatz ab:

Vorjahresumsatz UVA-Intervall Frist
Ab 100.000 EUR Monatlich 15. des zweitfolgenden Monats
30.000 – 100.000 EUR Vierteljährlich 15. des zweitfolgenden Monats
Unter 30.000 EUR Keine UVA-Pflicht Nur Jahreserklärung

Beispiel: Die UVA für Jänner ist bis 15. März fällig. Die Jahreserklärung (Formular U1) muss bis 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden — bei elektronischer Einreichung via FinanzOnline bis 30. September (Quelle: WKO).

Gewerbeanmeldung und Buchhaltungspflichten

Die Gewerbeanmeldung erfolgt online über das GISA-Portal oder persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien: MA 63). Die Anmeldung ist kostenlos — die frühere Bundesverwaltungsabgabe wurde abgeschafft. Laufend fällt die WKO-Grundumlage an (ca. 50–150 EUR/Jahr, branchenabhängig). Mit der Gewerbeanmeldung beginnen auch deine Aufzeichnungs- und Buchhaltungspflichten gemäß BAO.

Betriebsprüfung in Österreich — Ablauf und Konsequenzen

Das Finanzamt darf deine Buchhaltung jederzeit prüfen — die Rechtsgrundlage dafür ist § 147 BAO. Geprüft werden typischerweise: Vollständigkeit der Belege, korrekte Zuordnung von Betriebsausgaben, Übereinstimmung von UVA und Jahreserklärung sowie die ordnungsgemäße Kassenführung (bei Bargeschäften).

Eine Betriebsprüfung wird meist schriftlich angekündigt und kann mehrere Wochen dauern. Der Prüfer hat Zugang zu allen steuerlich relevanten Unterlagen. Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre gemäß § 132 BAO (Ausnahme: grundstücksbezogene Unterlagen 22 Jahre).

Konsequenzen bei Buchhaltungsfehlern

Werden bei einer Prüfung Fehler entdeckt, unterscheidet das Finanzstrafgesetz (FinStrG) zwischen:

  • Fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG): Geldstrafe bis zum Einfachen des verkürzten Betrags
  • Vorsätzliche Abgabenhinterziehung (§ 33 FinStrG): Geldstrafe bis zum Zweifachen des verkürzten Betrags, bei schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahre

Tipp: Werden Fehler vor einer Prüfung erkannt, kannst du eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 29 FinStrG einbringen — aber nur, wenn noch keine Prüfung angekündigt wurde (Quelle: BMF).

Häufige Fehler und Sonderfälle bei der Buchhaltung in Österreich


Was passiert bei fehlenden Belegen in der Buchhaltung?
Fehlende Belege sind einer der häufigsten Mängel bei Betriebsprüfungen. Das Finanzamt kann bei fehlender Dokumentation die Betriebsausgabe streichen und den Gewinn — und damit die Steuerlast — nach oben korrigieren. Bei systematischen Lücken droht eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 184 BAO.
Welche Strafe droht bei verspäteter Umsatzsteuervoranmeldung?
Ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der gemeldeten Zahllast kann festgesetzt werden (§ 135 BAO). Zusätzlich fallen ab dem Fälligkeitstag Anspruchszinsen an. Bei wiederholter Verspätung steigt das Risiko einer näheren Überprüfung durch das Finanzamt.
Wie funktioniert die Buchhaltung bei nebenberuflicher Selbständigkeit?
Auch als nebenberuflich Selbständiger musst du Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen und eine Steuererklärung abgeben, sobald dein Gewinn 730 EUR/Jahr übersteigt. Du kannst die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verwenden und bist SVS-pflichtig, wenn dein jährlicher Gewinn über 6.010,92 EUR (2026) liegt.
Brauche ich als Freiberufler eine Gewerbeberechtigung für die Buchhaltung?
Nein. Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Künstler) üben keinen Gewerbebetrieb aus und brauchen keine Gewerbeberechtigung. Sie unterliegen aber denselben steuerlichen Aufzeichnungspflichten (BAO) und müssen ihre Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG) erklären.
Was ist die Basispauschalierung und wer kann sie nutzen?

Die Basispauschalierung ermöglicht es dir, Betriebsausgaben pauschal abzusetzen, ohne jeden Beleg einzeln nachzuweisen. Ab 2026 gelten: 15 % des Nettoumsatzes (max. 63.000 EUR) bei einer Umsatzgrenze von 420.000 EUR. Für bestimmte Berufe (Berater, Aufsichtsräte, Lehrende) gilt ein reduzierter Satz von 6 %. Zusätzlich kannst du eine Vorsteuerpauschalierung von 1,8 % des Nettoumsatzes (max. 7.560 EUR) nutzen (Quelle: USP).

Wie funktioniert eine Gutschrift statt Rechnung in Österreich?
Bei einer Gutschrift (Self-Billing) stellt nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger die Rechnung aus. Nach § 11 Abs. 7 UStG ist das zulässig, wenn: (1) eine schriftliche Vereinbarung besteht, (2) das Dokument ausdrücklich als „Gutschrift“ bezeichnet wird, (3) es dem Leistenden zugestellt wird und (4) dieser nicht widerspricht. Die Gutschrift gilt dann als ordnungsgemäße Rechnung für den Vorsteuerabzug.
Welche Sonderregeln gelten bei Pauschalierung in der Land- und Forstwirtschaft?
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können nach der LuF-Pauschalierungsverordnung (§ 17 EStG) ihren Gewinn pauschal ermitteln. Die Pauschalierung richtet sich nach dem Einheitswert des Betriebs und deckt die meisten Betriebsausgaben ab. Für Betriebe mit einem Einheitswert bis 75.000 EUR ist die Vollpauschalierung möglich.
Welche Steuervorteile bietet die GmbH-Gründung gegenüber dem Einzelunternehmen?
Eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer (23 % ab 2024), während Einzelunternehmer dem progressiven Einkommensteuertarif (bis 55 %) unterliegen. Ab einem Gewinn von ca. 60.000–80.000 EUR/Jahr kann die GmbH steuerlich günstiger sein. Allerdings kommen Mindestkörperschaftsteuer (500 EUR/Quartal bei gründungsprivilegierten GmbH), Firmenbuchkosten und ein höherer Verwaltungsaufwand hinzu.

Häufig gestellte Fragen


Was ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und wer darf sie nutzen?
Die E/A-Rechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie steht Selbstständigen und Einzelunternehmen in Österreich offen, solange der Jahresumsatz unter 700.000 EUR liegt (zwei Jahre in Folge). Einnahmen und Ausgaben werden nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip erfasst. Mehr erfahren
Welche Steuersätze gelten in Österreich?
Der Normalsteuersatz beträgt 20% (UStG 1994). Ermäßigte Sätze: 10% für Lebensmittel, Bücher und Personenbeförderung; 13% für Beherbergung, Kultur und Tierfutter. Kleinunternehmer unter 35.000 EUR Nettoumsatz/Jahr können die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG nutzen. USt-Details
Wie lange muss ich Belege in Österreich aufbewahren?
Die Aufbewahrungspflicht beträgt 7 Jahre ab Ende des Kalenderjahres (BAO § 132). Betroffen sind Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge und Geschäftskorrespondenz. Digitale Belege sind zulässig, müssen aber jederzeit lesbar sein. Bei Grundstücken gilt eine Frist von 22 Jahren. Belegpflicht-Guide
Was bedeutet Reverse Charge und wann gilt es?
Reverse Charge (§ 19 UStG) bedeutet, dass die Steuerschuld vom leistenden Unternehmen auf den Empfänger übergeht. Es gilt bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen (B2B), Bauleistungen und bestimmten Lieferungen. Reverse Charge erklärt
Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Die Frist für die Einkommensteuererklärung (E1) ist der 30. Juni des Folgejahres (Papier) bzw. der 30. September via FinanzOnline. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist in der Regel bis 30. April des übernächsten Jahres. Fristen-Übersicht
Brauche ich als Einzelunternehmer ein Kassenbuch?
In Österreich gilt die Registrierkassenpflicht für Betriebe mit Barumsatz über 7.500 EUR pro Jahr. Ein Kassenbuch ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber für die lückenlose Aufzeichnung der Bareinnahmen und -ausgaben dringend empfohlen. Kassenbuch-Software vergleichen

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