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Buchhaltung & Steuern in Österreich: Praxiswissen für KMU

Wie funktioniert die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung? Welche Steuerpflichten gelten für Selbstständige in Österreich? Dieser Hub sammelt die wichtigsten Praxisartikel rund um Buchhaltung, Umsatzsteuer, Gewinnermittlung und Belegpflicht — geprüft nach österreichischem Recht (UStG, BAO, EStG) und aktuell für 2026. Von der E/A-Rechnung bis zum Steuerberater-Export: Alles, was KMU und Einzelunternehmen wissen müssen.


everbill Redaktion · Letzte Aktualisierung: April 2026 · Keine Rechts- oder Steuerberatung. Gilt für Österreich. Quellen: BMF, WKO, RIS.

Wichtige Begriffe

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Vereinfachte Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 3 EStG) für Unternehmen unter 700.000 EUR Jahresumsatz
Umsatzsteuer (USt)
20% Normalsteuersatz, 10%/13% ermäßigt (UStG 1994)
Vorsteuerabzug
Abzug der bezahlten USt von der eigenen USt-Schuld — setzt ordnungsgemäße Rechnungen voraus
FinanzOnline
Elektronisches Portal der österreichischen Finanzverwaltung für UVA, Steuererklärungen und Meldungen
Kleinunternehmerregelung
Umsatzsteuerbefreiung bis 35.000 EUR Nettoumsatz/Jahr (ab 2025, § 6 Abs. 1 Z 27 UStG)
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Buchhaltung

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — Grundlagen für Österreich

Die E/A-Rechnung ist die häufigste Gewinnermittlungsart für Selbstständige in Österreich. Wer unter 700.000 EUR Umsatz bleibt, kann sie nutzen.

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EA-Rechnung & Gewinnermittlung


Welche Gewinnermittlung ist die richtige? Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchführung oder Pauschalierung — die Wahl hängt von Rechtsform, Umsatz und Branche ab. Diese Artikel erklären die Grundlagen nach österreichischem Steuerrecht.

Häufig gestellte Fragen


Was ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und wer darf sie nutzen?
Die E/A-Rechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie steht Selbstständigen und Einzelunternehmen in Österreich offen, solange der Jahresumsatz unter 700.000 EUR liegt (zwei Jahre in Folge). Einnahmen und Ausgaben werden nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip erfasst. Mehr erfahren
Welche Steuersätze gelten in Österreich?
Der Normalsteuersatz beträgt 20% (UStG 1994). Ermäßigte Sätze: 10% für Lebensmittel, Bücher und Personenbeförderung; 13% für Beherbergung, Kultur und Tierfutter. Kleinunternehmer unter 35.000 EUR Nettoumsatz/Jahr können die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG nutzen. USt-Details
Wie lange muss ich Belege in Österreich aufbewahren?
Die Aufbewahrungspflicht beträgt 7 Jahre ab Ende des Kalenderjahres (BAO § 132). Betroffen sind Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge und Geschäftskorrespondenz. Digitale Belege sind zulässig, müssen aber jederzeit lesbar sein. Bei Grundstücken gilt eine Frist von 22 Jahren. Belegpflicht-Guide
Was bedeutet Reverse Charge und wann gilt es?
Reverse Charge (§ 19 UStG) bedeutet, dass die Steuerschuld vom leistenden Unternehmen auf den Empfänger übergeht. Es gilt bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen (B2B), Bauleistungen und bestimmten Lieferungen. Reverse Charge erklärt
Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Die Frist für die Einkommensteuererklärung (E1) ist der 30. Juni des Folgejahres (Papier) bzw. der 30. September via FinanzOnline. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist in der Regel bis 30. April des übernächsten Jahres. Fristen-Übersicht
Brauche ich als Einzelunternehmer ein Kassenbuch?
In Österreich gilt die Registrierkassenpflicht für Betriebe mit Barumsatz über 7.500 EUR pro Jahr. Ein Kassenbuch ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber für die lückenlose Aufzeichnung der Bareinnahmen und -ausgaben dringend empfohlen. Kassenbuch-Software vergleichen

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