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Buchhaltungssoftware-Vergleich: Die besten Alternativen für Österreich

sevDesk, lexoffice, FastBill, ProSaldo — welche Rechnungssoftware passt wirklich zu österreichischen Unternehmen? Dieser Hub vergleicht Funktionen, Preise und Österreich-Tauglichkeit. RKSV-Registrierkasse, FinanzOnline-Anbindung, BMD/RZL-Export — die Kriterien, die für KMU und Selbstständige in Österreich zählen.


everbill Redaktion · Letzte Aktualisierung: April 2026 · Keine Rechts- oder Steuerberatung. Gilt für Österreich. Quellen: BMF, WKO, RIS.

Wichtige Begriffe

RKSV-Registrierkasse
Registrierkassensicherheitsverordnung — Pflicht für Bareinnahmen über 7.500 EUR/Jahr
FinanzOnline-Anbindung
Automatisierte UVA/E1-Übermittlung an die Finanzverwaltung
Belegerfassung
Digitale Erfassung und Zuordnung von Eingangsrechnungen und Belegen
E/A-Rechnung (Software)
Softwarefunktion für Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach österreichischem Standard
Buchhaltungssoftware Vergleich Österreich
Vergleich

Die beste sevDesk Alternative für Österreich

sevDesk, lexoffice, FastBill — welche Rechnungssoftware funktioniert wirklich für österreichische Unternehmen? Funktionen, Preise und Österreich-Tauglichkeit im Vergleich.

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Die wichtigsten österreichischen Zahlen 2026 für Selbstständige & KMU

Alle zentralen Steuern, Grenzen, Pauschalen und Fristen für 2026 auf einen Blick — mit Rechtsgrundlage und offizieller Quelle. Stand: 15.04.2026.

Steuern & Abgaben

Position Wert 2026 Gültig seit Rechtsgrundlage
Körperschaftsteuer (GmbH/AG)
auf den Gewinn
23 % 1.1.2024 § 22 KStG
Einkommensteuer Tarifstufen (Grenzsteuersätze)
7 Stufen, Grenzen inflationsangepasst für 2026 (siehe Detail-Tabelle unten)
0 / 20 / 30 / 40 / 48 / 50 / 55 % 1.1.2026 § 33 EStG
Umsatzsteuer Normalsatz
Standard für die meisten Waren und Dienstleistungen
20 % laufend § 10 Abs 1 UStG
Umsatzsteuer ermäßigt
10 %: Lebensmittel, Bücher, Vermietung Wohnraum; 13 %: Kulturveranstaltungen, lebende Pflanzen, Ab-Hof-Wein
10 % / 13 % laufend § 10 Abs 2 u. 3 UStG

Grenzen & Schwellenwerte

Position Wert 2026 Gültig seit Rechtsgrundlage
Kleinunternehmergrenze
Bruttoumsatz pro Jahr; Toleranz bis 60.500 EUR einmalig möglich
55.000 EUR 1.1.2025 § 6 Abs 1 Z 27 UStG
Bilanzierungspflicht (Einzelunternehmen/Personengesellschaft)
Umsatz in 2 aufeinanderfolgenden Jahren überschritten; GmbH/AG immer bilanzierungspflichtig
700.000 EUR laufend § 189 UGB
UVA monatlich statt quartalsweise
Vorjahresumsatz; darunter: quartalsweise UVA möglich
100.000 EUR laufend § 21 Abs 2 UStG
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Netto; sofort absetzbar statt Abschreibung
1.000 EUR 1.1.2023 § 13 EStG
Registrierkassenpflicht (Doppelschwelle)
Gesamtumsatz 15.000 EUR UND Barumsatz 7.500 EUR pro Jahr — beide Grenzen müssen überschritten sein
15.000 / 7.500 EUR laufend § 131b BAO

SVS / Sozialversicherung

Position Wert 2026 Gültig seit Rechtsgrundlage
SVS Mindestbeitragsgrundlage
= 6.613,20 EUR pro Jahr
551,10 EUR / Monat 1.1.2026 § 25 GSVG
SVS Pensionsversicherung
der Beitragsgrundlage
18,50 % laufend § 27 GSVG
SVS Krankenversicherung
der Beitragsgrundlage
6,80 % laufend § 27 GSVG
SVS Neugründer-Regelung
Fixe Mindestbeiträge ohne Nachbemessung; Pensionsbeitrag vorläufig auf Mindestbeitragsgrundlage
Jahre 1-2 laufend § 27d GSVG

Absetzbare Kosten & Pauschalen

Position Wert 2026 Gültig seit Rechtsgrundlage
Kilometergeld PKW
max. 30.000 km/Jahr; Mitnahme weiterer Personen +0,15 EUR/km
0,50 EUR / km 1.1.2025 § 26 Z 4 EStG
Kilometergeld Motorrad
Halbiert seit 1.7.2025 (vorher 0,50 EUR); max. 30.000 km/Jahr
0,25 EUR / km 1.7.2025 § 26 Z 4 EStG
Kilometergeld Fahrrad / E-Bike
max. 3.000 km/Jahr (Senkung von 0,50 EUR seit 1.7.2025)
0,25 EUR / km 1.7.2025 § 26 Z 4 EStG
Telearbeitspauschale (Arbeitnehmer)
max. 100 Tage/Jahr = max. 300 EUR/Jahr; für Arbeitnehmer (Selbständige: Arbeitsplatzpauschale § 4 EStG)
3 EUR / Tag 1.1.2025 § 26 Z 9 EStG
Gewinnfreibetrag Grundfreibetrag
auf Gewinn bis 33.000 EUR, ohne Investitionserfordernis; darüber gestaffelt bis max. 46.400 EUR
15 % / max. 4.950 EUR 1.1.2024 § 10 EStG
Sachbezug Firmenwagen
1,5 % bei CO₂ ≤ 126 g/km (max. 720 EUR/Monat); 2 % darüber (max. 960 EUR/Monat); Elektroauto 0 EUR
1,5 % / 2 % 1.1.2026 § 15 Abs 2 EStG + Sachbezugswerteverordnung

Pflichten & Fristen

Position Wert 2026 Gültig seit Rechtsgrundlage
Jahresabschluss Einreichung Firmenbuch
nach dem Bilanzstichtag; bei 31.12. Bilanzstichtag: bis 30.9. Folgejahr; Zwangsstrafen ab 700 EUR/Monat
9 Monate laufend § 277 UGB
UVA Abgabefrist
UVA Jänner → fällig 15. März; quartalsweise analog (Q1 → 15. Mai)
15. des zweitfolgenden Monats laufend § 21 Abs 1 UStG
Anspruchszinsen (Einkommensteuer / KöSt)
des Folgejahres; Zinssatz: Basiszinssatz + 2 % p.a.; Bagatellgrenze 50 EUR
ab 1. Oktober laufend § 205 BAO
ESt-Tarifstufen 2026 — Detail-Tabelle (7 Stufen, inflationsangepasst)
Einkommensbereich Grenzsteuersatz
bis 13.539 EUR 0 %
13.540 – 21.992 EUR 20 %
21.993 – 36.458 EUR 30 %
36.459 – 70.365 EUR 40 %
70.366 – 104.859 EUR 48 %
104.860 – 1.000.000 EUR 50 %
über 1.000.001 EUR 55 % (befristet bis 2029)

Grundlage: § 33 EStG. Inflationsanpassung 2026: +1,733 %. Quelle: BMF

Stand: 15.04.2026. Quellen: BMF, SVS, WKO, USP, RIS..

Alle Primärquellen einsehen (15 offizielle AT-Quellen)
Quelle Themen (abgerufen 2026-04-15)
BMF Koerperschaftsteuer.Html, Steuertarif Steuerabsetzbetraege.Html, Kilometergeld.Html, Home Office Pauschale.Html, Sachbezug Kraftfahrzeug.Html
USP Steuersaetze Und Steuerbefreiungen Der Umsatzsteue, Kleinunternehmen.Html, Buchfuehrungspflicht Und Buchfuehrung.Html, Umsatzsteuervoranmeldung.Html, Geringwertige Wirtschaftsgueter.Html, Registrierkassen.Html
WKO SVS-Beiträge Selbständige 2026, SVS Neugründer 2026, Gewinnfreibetrag FAQ
RIS § 205 BAO (Anspruchszinsen)

UVA-Automatisierung und Umstellung auf neue Buchhaltungssoftware

Eine Buchhaltungssoftware mit automatischer Umsatzsteuervoranmeldung spart dir jeden Monat Zeit und reduziert Fehler bei der Datenübertragung an FinanzOnline. Die meisten österreichischen Lösungen (everbill, BMD, RZL, ProSaldo) bieten eine direkte XML-Export-Funktion, die du über FinanzOnline einreichen kannst. Einige Programme ermöglichen auch die direkte elektronische Übermittlung der UVA.

Wie lange dauert die Umstellung auf eine neue Buchhaltungssoftware?

Das hängt von der Unternehmensgröße und der Datenmenge ab. Für EPU und Kleinunternehmer ist ein Wechsel innerhalb von 1–2 Wochen realistisch, wenn du zum Jahreswechsel umsteigst. Für KMU mit laufender Buchhaltung, offenen Posten und mehreren Bankkonten rechne mit 2–4 Wochen inklusive Parallelbetrieb. Der ideale Zeitpunkt ist der Jahreswechsel — dann startest du mit einer sauberen Eröffnungsbilanz und musst keine unterjährigen Salden migrieren.

Aufbewahrungspflichten und rechtliche Anforderungen an Buchhaltungssoftware

In Österreich musst du alle Buchhaltungsunterlagen mindestens 7 Jahre aufbewahren — das regelt § 132 BAO. Die Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem die Buchung erfolgte. Für grundstücksbezogene Unterlagen gilt eine verlängerte Frist von 22 Jahren.

Deine Software muss die Daten in einem lesbaren, unveränderbaren Format speichern und jederzeit einen vollständigen Export ermöglichen — auch nach einem Anbieterwechsel. Achte bei der Wahl darauf, dass die Software einen Datenexport im Standardformat (BMD, CSV, DATEV) unterstützt.

Braucht Buchhaltungssoftware eine elektronische Signatur für das BMF?

Nein. Seit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 ist eine qualifizierte elektronische Signatur für elektronische Rechnungen und Buchhaltungsdaten in Österreich keine Pflicht. Die Authentizität und Integrität können auch durch innerbetriebliche Kontrollverfahren (z. B. Rechnungs-Buchungs-Abgleich) sichergestellt werden (Quelle: USP).

Häufige Fehler und Sonderfälle bei Buchhaltungssoftware


Welche Fehler bei der Software-Wahl führen zu Problemen mit dem Finanzamt?
Die drei häufigsten: (1) Software ohne RKSV-Zertifizierung bei Bargeschäften — die Registrierkassenpflicht verlangt eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung ab 15.000 EUR Jahres- und 7.500 EUR Barumsatz. (2) Fehlende fortlaufende Belegnummerierung — Lücken oder Doppelungen in den Rechnungsnummern fallen bei einer Betriebsprüfung sofort auf. (3) Kein revisionssicherer Datenexport — wenn du nach einem Anbieterwechsel keine Altdaten vorlegen kannst, droht eine Schätzung nach § 184 BAO.
Welche Fehler passieren häufig bei der FinanzOnline-Einrichtung in Buchhaltungssoftware?
Häufigster Fehler: falsches Zertifikat oder abgelaufene ID Austria. Seit 1. Oktober 2025 funktioniert der Zugang zu FinanzOnline nur noch mit ID Austria — die frühere Handy-Signatur wurde abgeschaltet. Zweithäufigster Fehler: falsche Steuernummer in den Software-Einstellungen (Leerzeichen, Schrägstrich-Format), was beim UVA-Export zu Ablehnungen führt. Prüfe nach der Einrichtung immer mit einer Test-UVA, ob der Upload funktioniert.
Welche Buchhaltungssoftware eignet sich für Saisonbetriebe im Tourismus?
Saisonbetriebe in Tirol, Salzburg oder der Steiermark brauchen Software, die mit schwankenden Umsatzmonaten, Vorauszahlungen und saisonaler Personalverrechnung umgehen kann. Achte auf: (1) Flexible UVA-Intervalle (monatlich in der Saison, vierteljährlich in der Nebensaison), (2) Integration mit Registrierkasse für den Direktverkauf, (3) Bankanbindung für mehrere Konten (z. B. Tourismusverband-Abgaben). ProSaldo und BMD haben Module speziell für Hotellerie und Gastronomie. Für Kleinbetriebe (Ferienwohnung, Pension) reicht eine einfachere Lösung wie everbill mit EA-Rechnung.

Häufig gestellte Fragen


Welche Buchhaltungssoftware ist die beste für Österreich?
Entscheidend sind RKSV-Registrierkasse, österreichische USt-Sätze und Steuerberater-Schnittstellen (BMD, RZL). Deutsche Anbieter wie sevDesk oder lexoffice bieten das oft nur eingeschränkt. everbill wurde speziell für Österreich entwickelt. Vergleich ansehen
Was muss eine Rechnungssoftware für Österreich können?
Mindestanforderungen: Rechnungen mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG, österreichische Steuersätze (20%/10%/13%), Kleinunternehmer-Hinweis, und idealerweise BMD/RZL-Export für den Steuerberater.
Brauche ich eine RKSV-Registrierkasse?
Ja, wenn Ihre Barumsatz über 7.500 EUR/Jahr liegt und Einzelumsätze über 150 EUR vorkommen. Die RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) schreibt eine manipulationssichere, zertifizierte Registrierkasse vor. Registrierkassenpflicht-Details
Kann ich von sevDesk/lexoffice zu everbill wechseln?
Ja. Kundendaten und Artikelstämme können über CSV-Import migriert werden. Bestehende Rechnungen bleiben bei dem alten Anbieter. Die 14-Tage-Testphase ermöglicht einen risikolosen Vergleich. 14 Tage gratis testen
Was kostet eine Rechnungssoftware für Einzelunternehmer?
Die Preise variieren zwischen 0 und 50 EUR/Monat. Kostenlose Lösungen sind meist stark eingeschränkt. everbill bietet einen 14-Tage-Test und transparente Preise ohne versteckte Kosten.
Kann everbill eine E/A-Rechnung erstellen?
everbill erfasst und kategorisiert Einnahmen und Ausgaben — die ideale Grundlage für die E/A-Rechnung. Den endgültigen Jahresabschluss erstellt der Steuerberater auf Basis der exportierten Daten (BMD/RZL-Export). E/A-Rechnung erklärt

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