Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) ist die Standard-Gewinnermittlung für Selbständige und Kleinunternehmer in Österreich. Wenn dein Jahresumsatz unter 700.000 EUR liegt, darfst du diese vereinfachte Buchführung nach § 4 Abs. 3 EStG verwenden — und mit der richtigen E/A-Rechnung Software erledigst du das in Minuten statt Stunden.
Laut WKO nutzen über 300.000 Einzelunternehmer in Österreich die E/A-Rechnung. Trotzdem arbeiten viele noch mit Excel oder Papier — dabei spart eine spezialisierte Software bis zu 60 % der Buchhaltungszeit.
Was ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Die E/A-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Du erfasst Einnahmen, wenn das Geld auf deinem Konto eingeht, und Ausgaben, wenn du zahlst. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung brauchst du keine Bilanz, keine Inventur und keine Periodenabgrenzung.
| Kriterium | E/A-Rechnung | Doppelte Buchführung |
|---|---|---|
| Prinzip | Zufluss-Abfluss | Periodenabgrenzung |
| Bilanz nötig | Nein | Ja |
| Inventur nötig | Nein | Ja |
| Komplexität | Gering — auch ohne Steuerberater machbar | Hoch — Steuerberater empfohlen |
| Anlageverzeichnis | Ja (für AfA) | Ja |
| Wareneingangsbuch | Ja (bei Gewerbetreibenden) | Ja |
| Umsatzgrenze | Bis 700.000 EUR/Jahr | Darüber bzw. Pflicht ab 1 Mio. |
Wer darf die E/A-Rechnung verwenden?
Grundregel: Alle Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis 700.000 EUR (§ 125 BAO). Überschreitest du diese Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, fordert das Finanzamt dich zur doppelten Buchführung auf. In der Praxis fordert das Finanzamt bei deutlicher Überschreitung (z. B. über 1 Mio. EUR) rascher zur Buchführung auf.
Sonderregel für Freiberufler: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und andere freie Berufe dürfen die E/A-Rechnung unabhängig vom Umsatz verwenden — auch über 700.000 EUR. Das ist ein großer Vorteil, den viele nicht kennen.
Kleinunternehmer (Umsatz bis 55.000 EUR brutto, § 6 Abs. 1 Z 27 UStG) verwenden ebenfalls die E/A-Rechnung, sind aber zusätzlich von der Umsatzsteuer befreit.
Rechnungen schreiben + Einnahmen & Ausgaben im Blick
Mit everbill erstellst du Rechnungen, erfasst Eingangsrechnungen und Belege und behältst alle Einnahmen und Ausgaben übersichtlich im Blick — gemacht für österreichische Unternehmer.
Buchhaltung ohne Steuerberater in Österreich: So geht’s als EPU
Als EPU oder Freiberufler mit Jahresumsatz unter 700.000 EUR kannst du deine Buchhaltung vollständig selbst erledigen – die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist genau dafür gemacht. Was du in Österreich selbst übernehmen kannst:
| Pflicht | Tool / Portal | Frist |
|---|---|---|
| Einnahmen & Ausgaben laufend erfassen | E/A-Rechnung Software | laufend |
| Registrierkassenpflicht (RKSV): ab 15.000 EUR Gesamtumsatz und 7.500 EUR Barumsatz | RKSV-konforme Kasse | ab Überschreitung |
| Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) | FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) | monatlich oder quartalsweise |
| Einkommensteuererklärung (E1 + E1a-Beilage) | FinanzOnline oder Steuerberater | 30.06. des Folgejahres |
| SVS-Pflichtversicherung für Selbständige | SVS-Portal | binnen 1 Monat nach Gründung |
Was muss eine E/A-Rechnung Software können?
Nicht jede Buchhaltungssoftware ist für die österreichische E/A-Rechnung geeignet. Achte auf diese Funktionen:
Pflicht-Features (gesetzlich):
- Einnahmen und Ausgaben erfassen — nach Zufluss-Abfluss-Prinzip, mit Datum und Beleg
- Anlageverzeichnis — für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA)
- Wareneingangsbuch — Pflicht für Gewerbetreibende (§ 128 BAO)
- USt-Berechnung — Brutto/Netto-Methode, korrekte Steuersätze (20 %, 10 %, 13 %)
- BAO-konforme Archivierung — 7 Jahre, digital erlaubt (§ 132 BAO)
Sollte eine gute Software zusätzlich können:
- UVA automatisch erstellen — Umsatzsteuervoranmeldung direkt aus den Buchungen
- Bankimport — automatischer Abgleich mit deinem Geschäftskonto
- Belegerfassung per App — Foto vom Beleg → automatische Datenübernahme (OCR)
- Steuerberater-Export — BMD, RZL oder DATEV-Format für die Übergabe
- Rechnungen erstellen — direkt aus der Software, mit allen Pflichtangaben
- E1a-Formular vorbereiten — Jahresabschluss für die Steuererklärung
E/A-Rechnung Software im Vergleich: Österreich 2026
| Software | Fokus | E/A-Rechnung | Preis ab | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| everbill | Österreich | Erfassung + Kategorisierung | 14 Tage gratis | Rechnungen + Belege + Einnahmen/Ausgaben |
| ProSaldo | Österreich | Ja | ~19 EUR/Mo | Bankimport, StB-Export |
| FreeFinance | Österreich | Ja | ~15 EUR/Mo | RKSV-Kasse integriert |
| sevdesk | Deutschland (AT-Anpassung) | Teilweise | ~9 EUR/Mo | Starke OCR-Belegerfassung |
| kalkül | Österreich | Ja | 0 EUR | Einfach, gratis, wenig Features |
Worauf du achten solltest: Viele Software-Anbieter kommen aus Deutschland und verwenden die „EÜR“ (Einnahmenüberschussrechnung) — das ist das deutsche Äquivalent, aber nicht identisch mit der österreichischen E/A-Rechnung. Achte darauf, dass die Software österreichische Steuersätze, das UStG 1994 und die BAO kennt.
E/A-Rechnung: Schritt für Schritt
- Einnahmen erfassen: Jede Zahlung die auf deinem Konto eingeht — Rechnungen, Bareinnahmen, sonstige Erlöse. Entscheidend ist das Zahlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum.
- Ausgaben erfassen: Jede Zahlung die du leistest — Miete, Material, Versicherung, Software-Abos. Auch hier zählt das Zahlungsdatum.
- Belege zuordnen: Zu jeder Buchung gehört ein Beleg (Rechnung, Quittung, Kontoauszug). Digital archivieren reicht — Papier kannst du vernichten.
- USt berechnen: Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist: Vorsteuer (Einkäufe) von USt (Verkäufe) abziehen. Die Differenz geht ans Finanzamt.
- UVA einreichen: Quartalsweise oder monatlich (bei Umsatz über 100.000 EUR) die Umsatzsteuervoranmeldung an FinanzOnline übermitteln.
- Jahresabschluss: Am Jahresende: E/A-Rechnung abschließen, Gewinn ermitteln, Formular E1a für die Einkommensteuererklärung ausfüllen.
Häufige Fehler bei der E/A-Rechnung
- Rechnungsdatum statt Zahlungsdatum: Bei der E/A-Rechnung zählt der tatsächliche Geldfluss, nicht wann die Rechnung ausgestellt wurde
- Privatausgaben gemischt: Privat- und Geschäftskonto trennen — sonst Probleme bei der Betriebsprüfung
- AfA vergessen: Investitionen über 1.000 EUR (GWG-Grenze 2026, § 13 EStG) müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden
- Keine Belege: Ohne Beleg kein Betriebsausgaben-Abzug. Digital archivieren reicht, aber der Beleg muss existieren
- UVA zu spät: Frist ist der 15. des zweitfolgenden Monats. Verspätung = Säumniszuschlag
- Deutsche Software verwenden: EÜR ≠ E/A-Rechnung. Deutsche Software kennt österreichische Formulare (E1a) und Steuersätze oft nicht
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung selbst machen und über FinanzOnline einreichen
Ja, du kannst deine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als EPU oder Kleinunternehmer komplett selbst machen. Du erfasst Einnahmen und Ausgaben laufend nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip in einer Software, reichst die Umsatzsteuervoranmeldung selbst über FinanzOnline ein (Eingaben → Erklärungen → Formular U30) und gibst am Jahresende die Beilage E1a ab. Ein Steuerberater ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, solange dein Jahresumsatz unter 700.000 EUR liegt.
Wichtig zur Klarstellung: Es gibt keine Software, die deine UVA „auf Knopfdruck an FinanzOnline“ übermittelt — die Einreichung machst du immer selbst im FinanzOnline-Portal oder dein Steuerberater übernimmt sie. Die Frist für die UVA ist der 15. des zweitfolgenden Monats (USP.gv.at); bis 100.000 EUR Vorjahresumsatz reichst du quartalsweise ein, darüber monatlich.
Die Aufgabe einer Software ist es, dir die saubere Grundlage dafür zu liefern: Belege erfassen, Einnahmen und Ausgaben nach österreichischen Steuersätzen (20 %, 10 %, 13 %) kategorisieren und die Daten für den Steuerberater exportieren. Genau dafür ist everbill als Rechnungssoftware für österreichische Unternehmer gemacht: Du schreibst Rechnungen, erfasst Eingangsrechnungen und Belege und behältst Einnahmen und Ausgaben übersichtlich im Blick — die ideale Grundlage für deine E/A-Rechnung. Über den inkludierten BMD/RZL-Export übergibst du alles an deinen Steuerberater, der E1a und FinanzOnline-Übermittlung übernimmt. Wer die Doppelschwelle (über 15.000 EUR Gesamtumsatz und über 7.500 EUR Barumsatz) überschreitet, nutzt zusätzlich die integrierte RKSV-Registrierkasse und spart sich eine separate Kassenlösung.
Häufige Fragen zur E/A-Rechnung Software
Was ist der Unterschied zwischen E/A-Rechnung und EÜR?
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) ist die österreichische Variante, die EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) die deutsche. Beide basieren auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, unterscheiden sich aber in Steuersätzen, Formularen (E1a vs. Anlage EÜR), Umsatzgrenzen und gesetzlichen Grundlagen. Verwende für Österreich immer Software, die das österreichische UStG und die BAO kennt.
Bis zu welchem Umsatz darf ich die E/A-Rechnung machen?
Bis 700.000 EUR Jahresumsatz (§ 125 BAO). Überschreitest du diese Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, wirst du zur doppelten Buchführung aufgefordert. Ausnahme: Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater etc.) dürfen die E/A-Rechnung unabhängig vom Umsatz verwenden.
Kann ich die E/A-Rechnung mit Excel machen?
Grundsätzlich ja — es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine spezielle Software zu verwenden. Excel hat aber Nachteile: keine automatische USt-Berechnung, kein Bankimport, kein Steuerberater-Export, fehleranfällig. Ab mehr als 20-30 Buchungen pro Monat lohnt sich eine E/A-Software definitiv.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine E/A-Software?
Auch als Kleinunternehmer (Umsatz bis 55.000 EUR brutto) musst du deine Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen — das Finanzamt kann bei einer Prüfung Belege und Aufstellungen verlangen. Eine Software macht das einfacher, ist aber nicht Pflicht. Ab dem Zeitpunkt, wo du die Kleinunternehmergrenze überschreitest, brauchst du UVA und Vorsteuerabzug — dann ist Software fast unverzichtbar.
Was kostet eine E/A-Rechnung Software?
Von kostenlos (z. B. kalkül) bis ca. 20-30 EUR/Monat (ProSaldo, FreeFinance). everbill bietet 14 Tage gratis testen, danach ist es kostenpflichtig. Viele Anbieter haben ein Freemium-Modell: Grundfunktionen gratis, erweiterte Features (Bankimport, OCR, Steuerberater-Export) kostenpflichtig.
Kann mein Steuerberater auf die Software zugreifen?
Die meisten E/A-Programme bieten einen Steuerberater-Export in den gängigen Formaten (BMD, RZL, DATEV). Manche bieten auch einen direkten Steuerberater-Zugang, sodass dein StB in Echtzeit auf deine Buchungen zugreifen kann.
Was ist der Investitionsfreibetrag und wie erfasse ich ihn?
Der Investitionsfreibetrag (IFB) wird im Anlageverzeichnis erfasst und mindert den Gewinn (aktuelle Sätze und Voraussetzungen prüfst du bei der WKO). Manche E/A-Programme (z. B. ProSaldo, FreeFinance) berechnen den IFB automatisch im Anlageverzeichnis. everbill ist als Rechnungssoftware konzipiert — für die AfA-Berechnung und den Investitionsfreibetrag ist der Steuerberater zuständig.
Welche Software für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung lässt sich mit FinanzOnline nutzen?
Keine gängige E/A-Software übermittelt die UVA direkt automatisch an FinanzOnline — die Einreichung machst du selbst im Portal (finanzonline.bmf.gv.at, Eingaben → Erklärungen → Formular U30) oder dein Steuerberater übernimmt sie. Die Software liefert dir die Grundlage: Sie erfasst Einnahmen und Ausgaben mit den österreichischen Steuersätzen und exportiert die Daten für den Steuerberater (z. B. BMD oder RZL). everbill ist eine österreichische Rechnungssoftware mit inkludiertem BMD/RZL-Export und bildet so die ideale Basis für deine E/A-Rechnung — die FinanzOnline-Übermittlung selbst erfolgt im FinanzOnline-Portal.
Kann ich die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung selber machen?
Ja. Als EPU, Freiberufler oder Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter 700.000 EUR (§ 125 BAO) darfst du deine E/A-Rechnung vollständig selbst erstellen. Du erfasst Einnahmen und Ausgaben laufend nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, ordnest jedem Eintrag einen Beleg zu, reichst die UVA selbst über FinanzOnline ein und gibst am Jahresende die Beilage E1a ab. Eine Software wie everbill macht das Erfassen und Kategorisieren einfacher und liefert per BMD/RZL-Export saubere Daten — falls du später doch einen Steuerberater dazunimmst.
Buchhaltung ohne Steuerberater in Österreich — geht das als EPU?
Für die meisten EPU ja. Laufende Buchungen, Belegerfassung, RKSV-Konformität und die Umsatzsteuervoranmeldung in FinanzOnline kannst du selbst übernehmen. Ein Steuerberater ist gesetzlich nicht verpflichtend, solange du unter 700.000 EUR Umsatz bleibst. Sinnvoll ist Beratung trotzdem bei der Einkommensteuererklärung (E1a), beim Investitionsfreibetrag und bei komplexeren AfA-Fragen. everbill übernimmt den laufenden Teil — Rechnungen, Belege und Einnahmen/Ausgaben — und exportiert die Daten per BMD/RZL, falls du den Jahresabschluss doch an eine Steuerberatung übergibst.
Wann und wie reiche ich die UVA selbst über FinanzOnline ein?
Die Umsatzsteuervoranmeldung reichst du bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach dem Voranmeldungszeitraum ein. Bis 100.000 EUR Vorjahresumsatz erfolgt das quartalsweise, darüber monatlich. Den Ablauf machst du selbst in FinanzOnline: Login auf finanzonline.bmf.gv.at, dann Eingaben → Erklärungen → Formular U30 ausfüllen und absenden. Die Zahlen dafür (Umsatzsteuer minus Vorsteuer) liest du aus deiner laufend geführten E/A-Erfassung ab — eine österreichische Software, die Brutto/Netto und die Steuersätze 20 %, 10 % und 13 % kennt, erleichtert dir das deutlich.
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Rechnungen, Belege und Ausgaben — in einer Software
everbill ist die Rechnungssoftware für österreichische EPU und KMU. Rechnungen erstellen, Eingangsrechnungen erfassen, Belege zuordnen und Einnahmen & Ausgaben kategorisieren — die ideale Grundlage für deine E/A-Rechnung.
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