Musterrechnung für deinen Verein

Du bist ein Verein, der manchmal an seine Mitglieder und etwaige Kunden Rechnungen sendet? In diesem Artikel findest du alle Infos, was rechtlich auf Rechnungen von Vereinen stehen muss, damit diese ihre Gültigkeit behalten. Um eine gesetzeskonforme Musterrechnung für deinen Verein zu erhalten, gib einfach am Ende des Beitrags deine E-Mail Adresse an.
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Musterrechnung für deinen Verein: was steht wo?

  1. Name und Anschrift des Vereinsverantwortlichen
  2. Name und Anschrift des Kunden/Mitglieds
  3. Ausstellungsdatum
  4. Datum der Leistungen
  5. UID-Nummer des Empfängers (Ust-Id-Nummer des Empfängers)
  6. Fortlaufende Rechnungsnummer.
  7. Beschreibung der Leistung (Art und Umfang).
  8. Entgelt für die Lieferung/Leistung.
  9. Steuersatz bzw. Hinweis auf Befreiung oder Übergang der Steuerschuld.
  10. Steuerbetrag (und Entgelt – netto).
  11. Unterschrift bzw. elektronische Signatur

 

Dürfen Vereine Rechnungen stellen?

Immer wieder werden wir mit der Frage konfrontiert, ob man als Verein Rechnungen ausstellen darf. Die Antwort ist dabei simpel: Ja – darf man! Die Rechnung muss nur einen Hinweis zur Befreiung auf Umsatzsteuerpflicht beinhalten.

Umsatzsteuer als Verein: Was solltest du beachten?

Erzielt ein Verein allgemein auf längere Sicht keinen Gewinn, wird die Tätigkeit des Vereins als „Liebhaberei“ eingestuft und unterliegt prinzipiell nicht der Umsatzsteuerpflicht, somit auch nicht der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.

Gemeinnützige Vereine (ausgenommen Sportvereine, die umsatzsteuerbefreit sind) können allerdings der Umsatzsteuer unterliegen, wenn sie unternehmerische Tätigkeiten verfolgen. In diesem Fall fällt ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent an.

Die Umsatzsteuer müssen die Vereine eigenständig berechnen und beim Finanzamt, das für den Verein zuständig ist, abführen.

Vereine, die auf reiner Vereinsebene agieren, das bedeutet ohne Leistungsaustausch und ohne Absicht, Einnahmen zu erwirtschaften, unterliegen grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Darüber hinaus sind echte Mitgliedsbeiträge, Spenden und/oder Subventionen nicht umsatzsteuerbar, wenn für diese Einnahmen vom Verein keine unmittelbaren Gegenleistungen erbracht werden.

Informationen zur Gründung eines Vereins findest du hier. Auch kannst du dir auf derselben Seite durch Angabe deiner E-Mail Adresse eine Infobroschüre zum Thema Buchhaltung von Vereinen herunterladen.

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Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig ist seit über 7 Jahren auf Praxis-Content für österreichische Kleinunternehmer, EPU und Selbstständige spezialisiert. Er schreibt über Buchhaltung, Steuerrecht und digitale Tools im österreichischen KMU-Umfeld und begleitet Gründer beim Aufbau ihrer digitalen Finanzverwaltung. Alle Beiträge werden vom everbill-Team auf Aktualität und Konformität mit österreichischem Recht (UStG, EStG, BAO) geprüft.

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