Kleinunternehmerregelung Österreich 2026: Grenze, Pflichten & Tipps

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung in Österreich befreit Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis 55.000 EUR brutto von der Umsatzsteuer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Seit 1. Jänner 2025 gelten neue Grenzwerte und eine geänderte Toleranzregelung. Hier erfährst du, ob du Kleinunternehmer bist, was das für deine Rechnungen bedeutet und wann sich ein Verzicht lohnt.

Wer ist Kleinunternehmer in Österreich?

Kleinunternehmer bist du, wenn du:

  1. dein Unternehmen in Österreich betreibst, und
  2. dein Jahresumsatz 55.000 EUR brutto nicht überschreitet.

Wenn du mehreren unternehmerischen Tätigkeiten nachgehst, rechnest du alle Umsätze zusammen. Die Summe darf 55.000 EUR brutto nicht überschreiten. Bestimmte steuerbefreite Umsätze musst du nicht berücksichtigen — eine Auflistung findest du bei der WKO — Kleinunternehmerregelung.

Was hat sich seit 2025 geändert?

Bis 31.12.2024Ab 1.1.2025
Umsatzgrenze35.000 EUR netto55.000 EUR brutto
BerechnungNettoumsatz (USt abziehen)Bruttoumsatz (keine Umrechnung nötig)
ToleranzEinmalig in 5 Jahren um 15 %10 % (bis 60.500 EUR), jährlich möglich
Bei ÜberschreitungSteuerpflicht ab FolgejahrSofortige Steuerpflicht ab dem überschreitenden Umsatz
EU-weitNur im InlandEU-weite Kleinunternehmerregelung möglich

Quelle: USP.gv.at — Kleinunternehmerregelung ab 2025

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung für dich?

Wenn die Kleinunternehmerregelung auf dich zutrifft, bist du unecht umsatzsteuerbefreit (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Das bedeutet:

  • Du musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und keine USt ans Finanzamt abführen.
  • Dafür hast du keinen Vorsteuerabzug — du kannst dir die USt aus Eingangsrechnungen nicht zurückholen.
  • Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abgeben.

Rechenbeispiel: Bin ich Kleinunternehmer?

Ein Unternehmer erwirtschaftet 2026 Einnahmen von 52.000 EUR. Seit 2025 zählt der Bruttoumsatz — du musst nicht mehr die USt herausrechnen. 52.000 EUR liegt unter 55.000 EUR → die Kleinunternehmerregelung findet Anwendung.

Was passiert bei Überschreitung der Grenze?

Seit 2025 gilt eine Toleranz von 10 % — du darfst bis zu 60.500 EUR brutto umsetzen und bleibst befreit. Wichtig:

  • Bis 60.500 EUR: Du bleibst Kleinunternehmer für das gesamte Jahr.
  • Über 60.500 EUR: Die Steuerpflicht tritt sofort ein — ab genau dem Umsatz, der die Grenze überschritten hat. Nicht erst im Folgejahr.

Achtung: Die alte Regel „einmalig in 5 Jahren um 15 % überschreiten“ gilt seit 2025 nicht mehr.

Welche Angaben müssen auf Kleinunternehmer-Rechnungen stehen?

Auf deinen Rechnungen musst du zwingend auf die Umsatzsteuerbefreiung hinweisen. Etablierte Formulierungen:

„Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)“

Wichtig: Vergisst du diesen Hinweis und weist stattdessen USt aus, schuldest du dem Finanzamt den ausgewiesenen Betrag — ohne Vorsteuerabzug. Eine Musterrechnung für Kleinunternehmer findest du bei everbill.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

SituationEmpfehlungWarum?
Kunden sind Endverbraucher (B2C)Kleinunternehmerregelung nutzenNiedrigere Preise, kein USt-Aufwand
Kunden sind Unternehmen (B2B)Auf Befreiung verzichtenKunden ziehen Vorsteuer ab → USt ist kostenneutral, du bekommst Vorsteuer zurück
Hohe Investitionen geplantAuf Befreiung verzichtenVorsteuerabzug auf Anschaffungen spart bares Geld
Wenig Ausgaben, einfaches GeschäftKleinunternehmerregelung nutzenEinfachere Buchhaltung, keine UVA

Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja — du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Dafür musst du eine Optionserklärung (Formular U12) beim Finanzamt einreichen. Damit bist du:

  • Umsatzsteuerpflichtig — du musst USt auf Rechnungen ausweisen und abführen
  • Vorsteuerabzugsberechtigt — du bekommst die USt aus Eingangsrechnungen zurück

Du bist an diese Erklärung 5 Jahre gebunden. Erst nach Ablauf der Bindungsfrist kannst du widerrufen.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026 in Österreich?

Die Grenze liegt seit 1. Jänner 2025 bei 55.000 EUR brutto pro Jahr. Die Toleranzregelung erlaubt eine Überschreitung um bis zu 10 % (60.500 EUR).

Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben?

Eine Einkommensteuererklärung musst du abgeben, wenn dein Einkommen über der Veranlagungsgrenze liegt. Eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist als Kleinunternehmer nicht erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen 35.000 EUR und 55.000 EUR?

Bis Ende 2024 galt eine Grenze von 35.000 EUR netto (Umsatz abzüglich fiktiver USt). Seit 2025 gilt 55.000 EUR brutto — du rechnest einfach deinen gesamten Umsatz zusammen, ohne Umrechnung.

Kann ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer haben?

Ja, wenn du auf die Befreiung verzichtest (Optionserklärung U12). Dann bekommst du eine UID-Nummer und bist vorsteuerabzugsberechtigt.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine Registrierkasse?

Nur wenn dein Jahresumsatz über 15.000 EUR liegt und deine Barumsätze 7.500 EUR pro Betriebsstätte überschreiten. Die Kleinunternehmerregelung befreit nicht automatisch von der Registrierkassenpflicht.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für die GmbH?

Ja, die Regelung gilt für alle Rechtsformen — Einzelunternehmen, GmbH, OG, KG. Entscheidend ist nur der Jahresumsatz unter 55.000 EUR brutto.

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Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig ist seit über 7 Jahren auf Praxis-Content für österreichische Kleinunternehmer, EPU und Selbstständige spezialisiert. Er schreibt über Buchhaltung, Steuerrecht und digitale Tools im österreichischen KMU-Umfeld und begleitet Gründer beim Aufbau ihrer digitalen Finanzverwaltung. Alle Beiträge werden vom everbill-Team auf Aktualität und Konformität mit österreichischem Recht (UStG, EStG, BAO) geprüft.

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