Die Kleinunternehmerregelung schnell erklärt

Kleinunternehmerregelung

Wenn die Kleinunternehmerregelung auf dich zutrifft, bist du unecht umsatzsteuerbefreit. Was das genau bedeutet und wann du ein Kleinunternehmer bist, verrät dir dieser Artikel

Die 6 häufigsten Fragen zur Kleinunternehmerregelung

  • Wer ist Kleinunternehmer?
  • Was bestimmt die Kleinunternehmerregelung?
  • Was passiert, wenn du die Kleinunternehmergrenze überschreitest?
  • Welche Angaben musst du auf Rechnungen machen, wenn du umsatzsteuerbefreit bist?
  • Wann profitierst du als Unternehmer am meisten von der Kleinunternehmerregelung?
  • Kannst du als Kleinunternehmer auf die Steuerbefreiung verzichten?

Wer ist Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die

  1. ihr Unternehmen in Österreich betreiben und
  2. deren Jahresumsatz 35.000€ nicht überschreitet.

Wenn du mehreren unternehmerischen Tätigkeiten nachgehst, rechnest du alle Umsätze, die du in einem Jahr erzielst, zusammen. Die Summe darf 35.000€ nicht überschreiten. Bestimmte steuerbefreite Umsätze musst du dabei nicht berücksichtigen. Eine Auflistung dieser Ausnahmen findest du hier.

Was bestimmt die Kleinunternehmerregelung?

Wenn oben genannte Voraussetzungen auf dich zutreffen und du somit Kleinunternehmer bist, bist du unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet:

  • Du musst von deinen Einnahmen keine Umsatzsteuer abziehen und an das Finanzamt abführen –> keine Umsatzsteuer in den Ausgangsrechnungen
  • Andererseits darfst du dann natürlich auch von deinen Ausgaben keine Vorsteuer abziehen –> kein Vorsteuerabzug von Eingangsrechnungen

Um zu berechnen, ob du die Grenze von 35 000€ überschritten hast, ziehst du von deinem erzielten Umsatz die Umsatzsteuer ab (auch, wenn du die Umsatzsteuer eigentlich gar nicht abführen musst). Der Nettobetrag ist entscheidend darüber, ob du die Grenze überschritten hast oder nicht.

Beispiel: 

Ein Unternehmer erwirtschaftet in einem Jahr Einnahmen von 39.000€ aus selbständiger Tätigkeit. Bei dem üblichen Umsatzsteuersatz von 20% ergeben sich daraus netto 32,500€ (39.000/1,2). Somit findet die Kleinunternehmerregelung Anwendung. Mehr dazu findest du auf der Seite der WKO.

Was passiert, wenn du die Kleinunternehmergrenze überschreitest?

Einmal innerhalb von fünf Jahren darfst du die Grenze von 35.000€ um maximal 15% überschreiten. Da die Toleranzgrenze 2020 von 30.000€ auf 35.000€ erhöht wurde, gilt allerdings die Ausnahme, dass du, wenn du innerhalb der vier Jahre vor dem 01.01.2020 die damals geltende Grenze bereits einmal überschritten hast, du die jetzt gültige Grenze trotzdem noch einmal überschreiten darfst.

Welche Angaben musst du auf deinen Rechnungen machen, wenn du umsatzsteuerbefreit bist?

Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, solltest du auf deinen Rechnungen unbedingt auf die Umsatzsteuerbefreiung hinweisen, z. B. durch folgende Formulierung: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“. Die gesetzliche Bestimmung musst du nicht anführen.

Achtung: Wenn du auf eine solche Formulierung vergisst, schuldest du dem Finanzamt den Steuerbetrag, ohne die Vorsteuer abziehen zu dürfen.

Hier findest du eine Musterrechnung für Kleinunternehmer.

Wann profitierst du von der Kleinunternehmerregelung?

Am meisten profitierst du, wenn Endverbraucher zu deinen Kunden zählen. Das liegt daran, dass du Leistungen bzw. Produkte billiger verkaufen kannst, wenn du die Umsatzsteuer nicht berechnen musst.

Setzt sich dein Kundenstamm hingegen überwiegend aus Unternehmen zusammen, denen ein Vorsteuerabzug zusteht, macht es durchaus Sinn, wenn du auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtest und die Umsatzsteuer in Rechnung stellst, da sie bei deinen Kunden sowieso kostenneutral ist.

Kannst du auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichten?

Wie bereits angedeutet, ist dies möglich und macht unter gewissen Umständen auch Sinn. Willst du auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten, musst du das schriftlich dem Finanzamt melden. Hierfür musst du eine Optionserklärung (Formular U12) ausfüllen.

Du bist an diese Erklärung 5 Jahre lang gebunden und mit anderen steuerpflichtigen Unternehmen gleichgestellt. Somit bist du umsatzsteuerpflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt. Erst nach Ablauf dieser Bindungsfrist kannst du die Optionserklärung widerrufen.

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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