Kostenvoranschlag 2026: Vorlage, Rechte & Pflichten | Österreich

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Ein Kostenvoranschlag ist eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Kosten für eine Leistung oder ein Projekt. In Österreich ist er nicht verbindlich, solange er nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wird — der tatsächliche Preis darf aber nicht „beträchtlich“ abweichen (laut Rechtsprechung: maximal 15–20 % Überschreitung ohne vorherige Info).

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Was muss in einem Kostenvoranschlag stehen?

Ein vollständiger Kostenvoranschlag enthält:

Angabe Details
Deine Firmendaten Name, Anschrift, UID-Nummer, Kontaktdaten
Kundendaten Name und Anschrift des Auftraggebers
Datum + Gültigkeitsdauer z. B. „Gültig bis 30.04.2026“
Leistungsbeschreibung Detaillierte Auflistung aller Positionen
Einzelpreise + Gesamtpreis Netto, USt-Satz, Brutto
Zahlungsbedingungen Fälligkeit, Teilzahlungen, Skonto
Hinweis auf (Un-)Verbindlichkeit „Dieser Kostenvoranschlag ist unverbindlich“ oder „verbindlich“
Voraussichtliche Dauer Lieferzeit oder Projektdauer

Tipp: Je detaillierter die Positionen, desto weniger Diskussion bei der Endabrechnung. Pauschalen wie „Renovierung komplett: 15.000 EUR“ sind riskant — besser jede Position einzeln aufführen.

Verbindlicher vs. unverbindlicher Kostenvoranschlag

Kriterium Unverbindlich Verbindlich
Rechtliche Bindung Keine — Preis ist Schätzung Preis ist fixiert, Auftragnehmer trägt Mehrkosten
Preisabweichung erlaubt? Ja, bis ca. 15–20 % (Rechtsprechung) Nein — nur mit ausdrücklicher Zustimmung
Informationspflicht Ja — bei absehbarer Überschreitung sofort informieren Nicht nötig (Preis steht fest)
Risiko für Auftragnehmer Gering Hoch (Fehlkalkulation geht zu eigenen Lasten)
Standard in der Praxis Häufigste Form Bei Fixpreis-Projekten, öffentlichen Aufträgen

Gesetzliche Grundlage: § 1170a ABGB regelt den Kostenvoranschlag im Werkvertrag. Bei einem unverbindlichen KV muss der Auftragnehmer den Besteller unverzüglich informieren, wenn eine „beträchtliche Überschreitung“ absehbar ist — sonst verliert er den Anspruch auf den Mehrbetrag.

Kostenvoranschlag vs. Angebot: Was ist der Unterschied?

Kriterium Kostenvoranschlag Angebot
Verbindlichkeit Grundsätzlich unverbindlich Grundsätzlich verbindlich (Annahmefrist)
Zweck Kostenschätzung vor Auftrag Konkretes Vertragsangebot
Preisänderung möglich? Ja (innerhalb der Toleranz) Nein (während Annahmefrist)
Kosten für Erstellung Kann kostenpflichtig sein In der Regel kostenlos
Typische Branchen Handwerk, Bau, Dienstleistungen Handel, IT, Beratung

Wichtig: Ein Kostenvoranschlag kann kostenpflichtig sein — allerdings nur wenn das vorher vereinbart wurde. In der Praxis ist er meist gratis, wird aber bei Auftragserteilung mit dem Endpreis verrechnet.

Darf ein Kostenvoranschlag etwas kosten?

Ja. Laut § 1170a ABGB ist ein Kostenvoranschlag nicht automatisch kostenlos. Der Auftragnehmer darf ein Entgelt verlangen — muss das aber vorher klar kommunizieren. In der Praxis:

  • Handwerk/Bau: Einfache KV meist gratis, aufwendige Planungen (Architekt, Statiker) können kostenpflichtig sein
  • IT/Beratung: KV ist fast immer kostenlos (Teil des Akquise-Prozesses)
  • Reparatur (KFZ, Elektro): KV oft kostenpflichtig, wird bei Auftrag gegengerechnet

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Kostenvoranschlag richtig schreiben: 5 Tipps

  1. Positionen detailliert aufführen: Nicht „Renovierung Bad: 8.000 EUR“, sondern jede Position einzeln (Fliesen, Sanitär, Arbeitsstunden). Das schützt dich und den Kunden.
  2. Gültigkeitsdauer angeben: Ohne Frist ist der KV unbefristet gültig — bei Materialpreisschwankungen ein Risiko. Standard: 2–4 Wochen.
  3. Verbindlichkeit klar kennzeichnen: Schreibe explizit „Dieser Kostenvoranschlag ist unverbindlich“ oder „verbindlich“. Im Zweifel gilt er als unverbindlich (§ 1170a ABGB).
  4. USt korrekt ausweisen: Nettobetrag + USt-Satz (20 %) + Bruttobetrag. Als Kleinunternehmer (bis 55.000 EUR brutto/Jahr): „Umsatzsteuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“.
  5. Ausschlüsse benennen: Was ist NICHT im KV enthalten? (z. B. Anfahrtskosten, Materialpreiserhöhungen, Entsorgung). Klar formulieren vermeidet Streit.

Wie viel Abweichung ist erlaubt?

Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag gibt es keine gesetzliche Prozentgrenze — das ABGB spricht von „beträchtlicher Überschreitung“. Die österreichische Rechtsprechung hat sich auf 15–20 % eingependelt:

  • Bis 15 %: In der Regel noch toleriert
  • 15–20 %: Graubereich — kommt auf den Einzelfall an
  • Über 20 %: Fast immer „beträchtlich“ — Kunde kann vom Vertrag zurücktreten

Pflicht: Sobald du als Auftragnehmer erkennst, dass der KV überschritten wird, musst du den Kunden sofort informieren. Tust du das nicht, verlierst du den Anspruch auf den Mehrbetrag — auch wenn die Überschreitung unter 15 % bleibt.

Häufige Fragen zum Kostenvoranschlag

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Grundsätzlich nein. Ein Kostenvoranschlag ist laut § 1170a ABGB eine Kostenschätzung und nicht rechtlich bindend — es sei denn, er ist ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet. Bei einem unverbindlichen KV darf der Endpreis aber nicht „beträchtlich“ abweichen (Richtwert: maximal 15–20 %).

Wie viel darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?

Es gibt keine gesetzliche Prozentgrenze. Die österreichische Rechtsprechung akzeptiert in der Regel Abweichungen bis 15 %. Ab 20 % gilt die Überschreitung fast immer als „beträchtlich“ — der Auftraggeber kann dann vom Vertrag zurücktreten. Wichtig: Du musst den Kunden sofort informieren, wenn eine Überschreitung absehbar ist.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?

Ein Kostenvoranschlag ist eine Kostenschätzung (grundsätzlich unverbindlich), ein Angebot ist ein verbindliches Vertragsangebot. Der KV darf preislich abweichen, das Angebot nicht (während der Annahmefrist). In der Praxis wird oft fälschlich „Angebot“ geschrieben, wenn eigentlich ein KV gemeint ist.

Darf ein Kostenvoranschlag etwas kosten?

Ja — aber nur wenn das vorher vereinbart wurde. Laut § 1170a ABGB ist ein Kostenvoranschlag nicht automatisch kostenlos. In der Praxis ist er bei Handwerkern und Dienstleistern meist gratis und wird bei Auftrag mit dem Endpreis verrechnet.

Muss ich auf einem Kostenvoranschlag USt ausweisen?

Ein Kostenvoranschlag ist keine Rechnung — die Pflichtangaben nach § 11 UStG gelten formal nicht. Trotzdem solltest du Netto, USt und Brutto angeben, damit der Kunde weiß, was er zahlt. Als Kleinunternehmer (bis 55.000 EUR brutto/Jahr) weise den Hinweis auf die Steuerbefreiung aus.

Wie lange ist ein Kostenvoranschlag gültig?

So lange wie angegeben. Wenn du keine Frist setzt, gilt er unbefristet — bei schwankenden Material- oder Personalkosten ein Risiko. Empfehlung: 2–4 Wochen Gültigkeit angeben.

Kann ich einen Kostenvoranschlag in eine Rechnung umwandeln?

Ja — das ist der typische Workflow. Nach Auftragserteilung wird der KV zur Grundlage der Rechnung. Mit einem Rechnungsprogramm wie everbill geht das mit einem Klick: KV auswählen → in Rechnung umwandeln → Pflichtangaben werden automatisch übernommen.

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Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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