Den Gewerbeschein beantragen ist in Österreich seit der Novelle der Gewerbeordnung kostenlos — es fallen weder Stempelgebühren noch Bundesverwaltungsabgaben an. Du kannst dein Gewerbe online über das GISA, beim WKO-Gründerservice oder direkt bei der Bezirksverwaltungsbehörde anmelden — und sofort mit deiner Tätigkeit beginnen.
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Was ist ein Gewerbeschein?
Ein Gewerbeschein ist die offizielle Bestätigung deiner Gewerbeberechtigung in Österreich. Er wird als Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ausgestellt und berechtigt dich zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes.
Die Rechtsgrundlage bildet die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994). Gewerbeberechtigt sind:
- Natürliche Personen ab 18 Jahren
- Eingetragene Personengesellschaften (OG, KG)
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Voraussetzung: Es dürfen keine Gewerbeausschlussgründe gemäß § 13 GewO vorliegen — etwa Finanzstrafdelikte oder bestimmte gerichtliche Verurteilungen. Ausländische Gesellschaften brauchen eine im Firmenbuch eingetragene Niederlassung in Österreich.
Freies oder reglementiertes Gewerbe — was brauchst du?
In Österreich wird zwischen freien und reglementierten Gewerben unterschieden. Der wesentliche Unterschied: Für reglementierte Gewerbe brauchst du einen Befähigungsnachweis (z. B. Meisterprüfung, Studienabschluss oder einschlägige Berufserfahrung).
| Kriterium | Freies Gewerbe | Reglementiertes Gewerbe |
|---|---|---|
| Befähigungsnachweis | Nicht erforderlich | Pflicht (Meisterprüfung, Studium, Berufserfahrung) |
| Beispiele | Handel, IT-Dienstleistung, Werbeagentur, Direktvertrieb | Elektrotechnik, Tischlerei, Gastgewerbe, Baumeister |
| Sofort-Start nach Anmeldung | Ja | Ja, wenn Befähigungsnachweis vorliegt |
| Gewerblicher Geschäftsführer | Nicht erforderlich | Alternative: Person mit Befähigung als GF bestellbar |
| Individuelle Befähigung | — | Möglich bei fehlender formaler Qualifikation (Antrag bei BVB) |
Welches Gewerbe frei und welches reglementiert ist, legt die Gewerbeordnung fest. Eine vollständige Liste findest du beim Unternehmensserviceportal (USP).
Wie beantragst du einen Gewerbeschein? Schritt für Schritt
Die Gewerbeanmeldung ist unkompliziert. Du hast drei Wege:
- Online über GISA: Über das Gewerbeinformationssystem Austria oder das Unternehmensserviceportal (USP) mit Handy-Signatur bzw. ID Austria.
- Beim WKO-Gründerservice: Die Wirtschaftskammer bietet ein kostenloses Gewerbeanmeldeservice mit persönlicher Beratung.
- Bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BVB): Persönlich bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat deines Gewerbestandorts. In Wien ist die MA 63 zuständig.
Wichtig: Sobald deine Anmeldung vollständig eingelangt ist und alle Voraussetzungen vorliegen, darfst du sofort mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen — du musst nicht auf den Auszug aus dem Gewerberegister warten.
Die Behörde hat dann drei Monate Zeit, dich in das GISA einzutragen und dir den Auszug zu übermitteln.
Welche Unterlagen brauchst du für die Gewerbeanmeldung?
Folgende Angaben und Dokumente sind erforderlich:
- Persönliche Daten: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sozialversicherungsnummer, Wohnadresse
- Gewerbebezeichnung: Genaue Bezeichnung des anzumeldenden Gewerbes
- Standort: Genaue Adresse der Gewerbeausübung
- Identitätsnachweis: Reisepass oder Geburtsurkunde + Staatsbürgerschaftsnachweis
- Erklärung zu Ausschlussgründen: Erklärung, dass keine Gewerbeausschlussgründe gemäß § 13 GewO vorliegen (eidesstattliche Erklärung möglich)
Zusätzlich je nach Situation:
- Reglementiertes Gewerbe: Befähigungsnachweis (z. B. Meisterprüfungszeugnis, Diplom)
- Erstmalige Gründung: NeuFöG-Bestätigung der Wirtschaftskammer (Formular NeuFö2) — muss VOR der Anmeldung beigelegt werden
- Drittstaatsangehörige: Aufenthaltsberechtigung
- Wohnsitz im Ausland oder < 5 Jahre in Österreich: Strafregisterbescheinigung des Heimatstaates (max. 3 Monate alt)
- Namensänderung: Heiratsurkunde oder Bescheid über Namensänderung
Was kostet die Gewerbeanmeldung 2026?
Die Gewerbeanmeldung selbst ist in Österreich kostenlos. Es fallen keine Stempelgebühren und keine Bundesverwaltungsabgaben an (WKO Gründungskosten, 2026).
| Kostenpunkt | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | 0 EUR | Seit Novelle kostenlos |
| GISA-Eintragung | 0 EUR | Automatisch nach Anmeldung |
| Firmenbuch-Eintragung | Ab ca. 100 EUR | Nur bei e. U., OG, KG, GmbH — mit NeuFöG befreit |
| SVS-Mindestbeiträge | Ab ca. 165 EUR/Monat | Sozialversicherung der Selbständigen (pflichtversichert) |
| WKO-Grundumlage | Ca. 50–150 EUR/Jahr | Branchenabhängig, Pflichtmitgliedschaft |
Tipp: Mit dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) sparst du bei der Erstgründung erheblich — die Firmenbuch-Eintragung und weitere Gebühren entfallen komplett. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Was ist das NeuFöG — und wie sparst du damit?
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) befreit Erstgründer in Österreich von zahlreichen Abgaben und Gebühren (WKO NeuFöG). Die wichtigsten Befreiungen:
- Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben für Schriften auf Basis der Gewerbeordnung
- Gerichtsgebühren für die Firmenbuch-Eintragung
- Lohnnebenkosten: Dienstgeberbeiträge zum FLAF und Zuschläge zum DB — im 36-Monats-Fenster ab Gründung: volle Befreiung für alle Mitarbeiter in den ersten 12 Monaten, danach nur noch für die ersten 3 Dienstnehmer
- Grunderwerbsteuer: Bei Einbringung von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften
So bekommst du die NeuFöG-Bestätigung:
- Termin beim WKO-Gründerservice vereinbaren (verpflichtendes Beratungsgespräch)
- Formular NeuFö2 ausfüllen lassen und bestätigen
- Original-Bestätigung vor der Gewerbeanmeldung den Unterlagen beilegen
Wichtig: Die Befreiung kann nicht rückwirkend beantragt werden. Hole dir die NeuFöG-Bestätigung daher unbedingt vor dem Gang zur Behörde.
Du planst gerade dein Unternehmen? In unserem Leitfaden Unternehmen gründen in Österreich findest du alle weiteren Schritte — von der Rechtsform über die UID-Nummer bis zur ersten Rechnung.
Nach der Gewerbeanmeldung — die nächsten Schritte
Sobald dein Gewerbe angemeldet ist, passiert vieles automatisch:
- WKO-Mitgliedschaft: Du wirst automatisch Pflichtmitglied der Wirtschaftskammer
- SVS-Anmeldung: Die Sozialversicherung der Selbständigen wird automatisch verständigt
- Finanzamt: Das zuständige Finanzamt erhält eine Mitteilung — du erhältst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Was du selbst erledigen musst:
- Registrierkasse: Du brauchst eine RKSV-konforme Registrierkasse, wenn dein Jahresumsatz 15.000 EUR übersteigt UND deine Barumsätze über 7.500 EUR liegen — beide Grenzen müssen erfüllt sein
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner musst du deine Geschäftsfälle laufend erfassen — eine E/A-Rechnungssoftware hilft dir dabei
- UID-Nummer: Wenn du die Kleinunternehmergrenze von 55.000 EUR brutto (seit 1.1.2025) überschreitest, brauchst du eine UID-Nummer
Laut der EPU-Statistik Österreich 2026 sind über 340.000 Unternehmen in Österreich Ein-Personen-Unternehmen — der Gewerbeschein ist für die meisten davon der erste Schritt in die Selbständigkeit.
Häufige Fragen zum Gewerbeschein in Österreich
Was kostet ein Gewerbeschein in Österreich 2026?
Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos — es fallen keine Stempelgebühren und keine Bundesverwaltungsabgaben an. Laufende Kosten entstehen durch die SVS-Pflichtversicherung (ab ca. 165 EUR/Monat) und die WKO-Grundumlage (ca. 50–150 EUR/Jahr).
Wo kann ich ein Gewerbe in Österreich anmelden?
Du hast drei Möglichkeiten: Online über das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) bzw. das Unternehmensserviceportal (USP) mit ID Austria, persönlich beim WKO-Gründerservice oder direkt bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) deines Gewerbestandorts.
Kann ich nach der Gewerbeanmeldung sofort arbeiten?
Ja. Sobald deine Anmeldung vollständig eingelangt ist und alle Voraussetzungen vorliegen, darfst du sofort mit deiner gewerblichen Tätigkeit beginnen. Du musst nicht auf den Auszug aus dem Gewerberegister warten.
Was ist der Unterschied zwischen freiem und reglementiertem Gewerbe?
Für ein freies Gewerbe (z. B. Handel, IT-Dienstleistung) brauchst du keinen Befähigungsnachweis. Für ein reglementiertes Gewerbe (z. B. Elektrotechnik, Gastgewerbe, Tischlerei) ist ein Befähigungsnachweis wie eine Meisterprüfung oder einschlägige Berufserfahrung erforderlich.
Brauche ich als Gewerbetreibender eine Registrierkasse?
Du brauchst eine Registrierkasse, wenn dein Jahresumsatz 15.000 EUR übersteigt UND deine Barumsätze über 7.500 EUR liegen. Beide Grenzen müssen erfüllt sein. Die Kasse muss RKSV-konform sein und über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
Wann brauche ich eine UID-Nummer?
Eine UID-Nummer brauchst du, wenn du die Kleinunternehmergrenze von 55.000 EUR brutto Jahresumsatz (seit 1.1.2025) überschreitest oder wenn du innergemeinschaftliche Lieferungen/Leistungen in der EU erbringst. Du kannst die UID-Nummer beim Finanzamt oder über FinanzOnline beantragen.
Was ist GISA und wofür brauche ich es?
GISA steht für Gewerbeinformationssystem Austria — die zentrale Datenbank aller Gewerbetreibenden in Österreich. Nach der Gewerbeanmeldung wirst du dort automatisch eingetragen. Über GISA kannst du auch Standortverlegungen, Geschäftsführerbestellungen und Gewerberücklegungen abwickeln.
Welche Vorteile bietet das NeuFöG für Erstgründer?
Das Neugründungs-Förderungsgesetz befreit Erstgründer von Stempelgebühren, Verwaltungsabgaben und Gerichtsgebühren für die Firmenbuch-Eintragung. Zusätzlich entfallen Teile der Lohnnebenkosten (DB und DZ): volle Befreiung für alle Mitarbeiter in den ersten 12 Monaten, danach nur noch für die ersten 3 Dienstnehmer bis Monat 36. Die NeuFöG-Bestätigung holst du kostenlos beim WKO-Gründerservice.
Weiterführende Artikel
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