Die meisten Unternehmer in Österreich bekommen ihre UID-Nummer automatisch — sie wird bei der steuerlichen Erfassung über den Fragebogen Verf24 mitvergeben, ohne separaten Antrag. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. pauschalierte Land- und Forstwirte oder unecht steuerbefreite Unternehmen) brauchst du das gesonderte Formular U15. Sobald du deine UID hast, trägst du sie einmal in deiner Rechnungssoftware ein und sie erscheint automatisch auf jeder Rechnung.
Was ist eine UID-Nummer?
Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-IdNr.) ist eine europaweit gültige Identifikationsnummer für Unternehmen. Sie beginnt in Österreich immer mit dem Länderkürzel AT, gefolgt von dem Buchstaben U und 8 Ziffern — z.B. ATU12345678.
Wichtig: Die UID-Nummer ist nicht dasselbe wie deine österreichische Steuernummer (z.B. 123/4567). Die Steuernummer vergeben die Finanzämter für alle steuerlichen Angelegenheiten — die UID-Nummer speziell für den EU-Geschäftsverkehr.
| Begriff | Aufbau | Vergabe | Zweck |
|---|---|---|---|
| UID-Nummer | ATU12345678 | Finanzamt (auf Antrag oder automatisch) | EU-Geschäfte, Reverse Charge, Rechnungspflicht |
| Steuernummer | 123/4567 | Zuständiges Finanzamt | Einkommensteuer, UVA, allgemeine Steuerpflichten |
Wann brauchst du eine UID-Nummer in Österreich?
Nicht jedes Unternehmen braucht automatisch eine UID. Hier die klare Übersicht:
| Situation | UID Pflicht? | Details |
|---|---|---|
| Umsatzsteuerpflichtig (Regelbesteuerung) | Ja | Automatisch bei GmbH, AG; EPU auf Antrag |
| Innergemeinschaftliche Lieferungen (EU) | Ja | Pflicht für Reverse-Charge-Rechnungen an EU-Unternehmen |
| EU-Einkäufe über 11.000 EUR/Jahr | Ja | UID-Pflicht auch für Kleinunternehmer |
| Kleinunternehmer (unter 55.000 EUR/Jahr) | Optional | Freiwillig beantragen sinnvoll bei EU-Kunden |
| Nur österreichische B2C-Kunden | Nein | UID auf Rechnung nicht erforderlich |
Faustregel: Sobald du Leistungen an andere Unternehmer in der EU erbringst oder EU-weit Waren einkaufst, brauchst du eine UID-Nummer.
Wie bekommst du eine UID-Nummer in Österreich?
Für die meisten Unternehmer ist die UID-Beantragung kein separater Schritt — sie läuft automatisch mit. Nur wenige Ausnahmefälle brauchen das gesonderte Formular U15.
Regelfall: Automatische Vergabe über Verf24
Bei der Betriebsgründung füllst du den Fragebogen zur Betriebseröffnung (Verf24) aus — entweder über FinanzOnline oder als Papierformular beim Finanzamt. Sobald du dort vorsteuerabzugsberechtigte Umsätze oder innergemeinschaftliche Erwerbe angibst, vergibt das Finanzamt deine UID-Nummer im selben Zug mit — ein zusätzlicher Antrag ist nicht nötig.
- Fragebogen Verf24 bei Neugründung ausfüllen (FinanzOnline oder Papier)
- Feld „Eröffnung/Beginn der unternehmerischen Tätigkeit“ angeben
- UID-Nummer wird gemeinsam mit der steuerlichen Erfassung zugeteilt
Ausnahmefall: Formular U15
Das Formular U15 brauchst du nur, wenn keine automatische Vergabe erfolgt — etwa als pauschalierter Land- oder Forstwirt, als Unternehmen mit ausschließlich unecht steuerbefreiten Umsätzen, oder als juristische Person ohne Unternehmereigenschaft, die UID für EU-Erwerbe benötigt.
- Formular U15 beim zuständigen Finanzamt anfordern (verfügbar über usp.gv.at oder direkt beim BMF)
- Steuernummer, Firmenbezeichnung, Adresse und Antragsgrund angeben (z.B. innergemeinschaftliche Lieferungen)
- Schriftlich beim Finanzamt einreichen
Kosten: kostenlos — weder für Verf24 noch für U15 fallen Gebühren an.
Bearbeitungsdauer: Weder WKO noch USP nennen eine gesetzliche Frist — in der Praxis kursieren Erfahrungswerte von wenigen Werktagen, das ist aber keine verbindliche Zusage des Finanzamts und kann je nach Finanzamt und Auslastung abweichen.
Kleinunternehmer-Hinweis: Auch als Kleinunternehmer kannst du freiwillig eine UID beantragen, wenn du sie für EU-Geschäfte brauchst. Achtung: Verwendest du deine UID im EU-Ausland für steuerfreie Wareneinkäufe, verzichtest du damit automatisch auf die Erwerbsschwelle für Kleinunternehmer.
UID-Nummer auf Rechnungen in Österreich: Was gilt?
Sobald du eine UID-Nummer hast, gelten folgende Regeln für deine Ausgangsrechnungen nach § 11 UStG:
| Rechnungsbetrag (brutto) | Deine UID auf Rechnung | UID des Empfängers |
|---|---|---|
| Bis 400 EUR | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
| 400 EUR – 10.000 EUR | Pflicht | Nicht erforderlich |
| Über 10.000 EUR | Pflicht | Pflicht |
| EU-Leistungen (B2B) | Pflicht | Pflicht |
Nach der UID: das gehört auf deine Rechnung
Deine UID-Nummer ist nur eine von mehreren Angaben, die eine Rechnung in Österreich braucht. Fehlt eine davon, kann dein Kunde die Vorsteuer nicht abziehen. Insgesamt schreibt § 11 UStG neun Pflichtangaben vor:
| # | Pflichtangabe | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Name & Anschrift des Ausstellers | Deine Firma oder dein Name, vollständige Adresse |
| 2 | Name & Anschrift des Empfängers | Vollständiger Name/Firma und Adresse des Kunden |
| 3 | Ausstellungsdatum | Datum der Rechnungserstellung |
| 4 | Fortlaufende Rechnungsnummer | Einmalig vergeben, keine Lücken |
| 5 | Menge & Bezeichnung der Leistung | Was genau geliefert oder geleistet wurde |
| 6 | Leistungsdatum bzw. -zeitraum | Wann die Leistung erbracht wurde — nicht dasselbe wie das Ausstellungsdatum |
| 7 | Entgelt & Steuersatz | Nettobetrag plus 20 %, 10 % oder 13 % |
| 8 | Steuerbetrag | USt in Euro — bei Kleinunternehmern ein Befreiungshinweis statt Betrag |
| 9 | UID-Nummer des Ausstellers | Deine eigene UID, siehe oben |
Ab 10.000 EUR brutto kommt eine zehnte Angabe dazu: die UID-Nummer deines Kunden.
Nimmst du auch Barzahlungen entgegen, kommt zusätzlich die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ins Spiel. Für jede Barzahlung gilt eine Belegerteilungspflicht, unabhängig vom Betrag (§ 132a BAO). Eine signatur- und manipulationsgeschützte Registrierkasse brauchst du erst ab einer Doppel-Schwelle: 15.000 EUR Jahresumsatz und 7.500 EUR Barumsatz pro Betrieb (§ 131b BAO). Details und Ausnahmen wie die Kalte-Hände-Regelung listet die USP-Übersicht zur Registrierkassenpflicht.
Wie erstellst du eine Rechnung in Österreich?
Eine Rechnung entsteht, sobald alle neun Pflichtangaben in einem Dokument stehen — von Hand in einer Vorlage oder online in einem Tool, das Nummerierung, Steuersätze und deine UID gleich mitdenkt. Mit dem kostenlosen Rechnungs-Generator von everbill geht das ganz ohne Anmeldung: Felder ausfüllen, Vorschau prüfen, als PDF speichern oder drucken.
Für eine einzelne Rechnung reicht das. Schreibst du regelmäßig Rechnungen, übernimmt eine Rechnungssoftware wie everbill die wiederkehrenden Angaben automatisch — deine Stammdaten, UID und Rechnungsnummer stehen dann schon drin, den Steuerbetrag rechnet sie dir aus. Kunde, Leistung und Datum ergänzt du pro Rechnung. Zur UID gleich mehr.
UID-Nummer auf everbill-Rechnungen automatisch eintragen
Sobald du deine UID-Nummer erhalten hast, legst du sie einmal in everbill an — danach erscheint sie automatisch auf jeder Rechnung an der richtigen Stelle:
- Einstellungen → Firmenprofil → UID-Nummer eintragen
- Automatische Anzeige ab 400 EUR Rechnungsbetrag gemäß § 11 UStG
- Rechnungsnummern werden fortlaufend vergeben — keine manuelle Nummerierung
- BMD/RZL-Export für deinen Steuerberater inklusive
Was everbill nicht macht: Eine direkte Anbindung an FinanzOnline für UVA-Übermittlungen gibt es nicht — das bleibt beim Steuerberater oder du machst es manuell in FinanzOnline. everbill bereitet deine Daten aber steuerberater-fertig auf.
UID-Nummer hinterlegen — Rechnungen automatisch § 11 UStG-konform
Einmal einrichten, nie wieder vergessen. everbill trägt deine UID auf jeder Rechnung an der richtigen Stelle ein.
UID-Nummer verifizieren: VIES-Datenbank
Du kannst jede europäische UID-Nummer kostenlos in der VIES-Datenbank (VAT Information Exchange System) der EU prüfen:
- URL: ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
- Ländercode + Nummer eingeben → Sofortprüfung
- Pflicht vor der ersten Reverse-Charge-Rechnung an einen EU-Kunden — sonst haftest du für die USt
Wichtig seit 2020 (Quick-Fixes-Regelung): Eine gültige UID-Nummer des Empfängers ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit deiner innergemeinschaftlichen Lieferung. Ohne gültige VIES-Prüfung riskierst du, dass das Finanzamt die Steuerbefreiung nachträglich aberkennt.
Häufige Fragen zur UID-Nummer in Österreich
Brauche ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer?
Nicht automatisch. Als Kleinunternehmer (Umsatz unter 55.000 EUR brutto/Jahr) bist du von der Umsatzsteuer befreit und brauchst keine UID für den österreichischen Markt. Sobald du aber Dienstleistungen an EU-Unternehmen erbringst oder EU-Waren über 11.000 EUR/Jahr kaufst, wird die UID Pflicht. Freiwillig beantragen ist immer möglich und macht Sinn wenn du EU-Kunden planst.
Wie lange dauert die UID-Beantragung in Österreich?
Weder WKO noch USP nennen eine gesetzliche Bearbeitungsfrist. In der Praxis kursieren Erfahrungswerte von wenigen Werktagen — das ist aber keine verbindliche Zusage, sondern hängt vom zuständigen Finanzamt und dessen Auslastung ab. Die meisten Unternehmer bekommen die UID ohnehin automatisch mit der steuerlichen Erfassung (Verf24) zugeteilt, ohne separaten Antrag.
Was ist der Unterschied zwischen Verf24 und dem Formular U15?
Verf24 ist der allgemeine Fragebogen zur Betriebseröffnung, den du bei jeder Neugründung ausfüllst — die UID-Nummer wird dabei automatisch mitvergeben, wenn du vorsteuerabzugsberechtigte Umsätze oder EU-Erwerbe angibst. Das Formular U15 ist ein gesonderter Antrag, den du nur in Ausnahmefällen brauchst, etwa als pauschalierter Land- oder Forstwirt oder als Unternehmen mit ausschließlich unecht steuerbefreiten Umsätzen.
Was kostet die Beantragung einer UID-Nummer?
Nichts — die Beantragung ist vollständig kostenlos. Weder das Finanzamt noch FinanzOnline verlangen Gebühren für die Vergabe der UID-Nummer.
Was ist der Unterschied zwischen UID-Nummer und ATU-Nummer?
Kein Unterschied — es sind zwei Namen für dieselbe Sache. ATU-Nummer ist die umgangssprachliche Bezeichnung, weil österreichische UIDs immer mit „ATU“ beginnen (AT = Österreich, U = Umsatzsteuer). Die offizielle Bezeichnung in Österreich ist „UID-Nummer“ oder „USt-IdNr.“
Muss meine UID-Nummer auf jeder Rechnung stehen?
Ab einem Rechnungsbetrag von 400 EUR brutto ist deine UID-Nummer Pflicht auf der Rechnung (§ 11 UStG). Unter 400 EUR (Kleinbetragsrechnung) kannst du sie weglassen. Bei EU-Rechnungen (Reverse Charge) muss immer sowohl deine UID als auch die UID des Empfängers angegeben werden.
Was muss außer der UID-Nummer noch auf meiner Rechnung stehen?
Insgesamt neun Pflichtangaben nach § 11 UStG: Name und Adresse von dir und deinem Kunden, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag — dazu deine UID-Nummer. Ab 10.000 EUR brutto kommt die UID-Nummer deines Kunden als zehnte Angabe dazu.
Wie erstelle ich eine Rechnung online in Österreich?
Du trägst deine Firmendaten, die erbrachte Leistung und den passenden Steuersatz in eine Vorlage oder ein Online-Tool ein — wichtig ist, dass alle neun Pflichtangaben nach § 11 UStG enthalten sind. Ein kostenloser Rechnungs-Generator reicht für den Einzelfall, für regelmäßige Rechnungen lohnt sich eine Rechnungssoftware, die Nummerierung und Steuersätze automatisch berechnet.
Was passiert wenn ich vergesse, die UID auf die Rechnung zu schreiben?
Der Leistungsempfänger kann keine Vorsteuer abziehen. Fehlt die UID pflichtwidrig, kann das Finanzamt die Vorsteuer beim Empfänger verweigern. Du kannst eine korrigierte Rechnung (Rechnungskorrektur) nachreichen — das heilt den Fehler rückwirkend. Wichtig: Nicht einfach eine neue Rechnung mit neuer Nummer ausstellen, sondern die bestehende Rechnung korrigieren.
UID-Nummer hinterlegen & Rechnungen automatisch erstellen
Einmal UID in everbill eintragen — danach steht sie auf jeder Rechnung automatisch an der richtigen Stelle. Alle Pflichtangaben nach § 11 UStG inklusive.
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