Freelancer Bedeutung 2026: Definition & Unterschiede | Österreich

freelancer bedeutung

Ein Freelancer ist im deutschsprachigen Raum ein „freier Mitarbeiter“ — jemand, der ohne Anstellung selbständig für ein oder mehrere Unternehmen arbeitet. In Österreich läuft das rechtlich meist über einen freien Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, nicht über ein klassisches Dienstverhältnis.

Was bedeutet Freelancer genau?

Freelancer sind nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt, finden sich aber besonders häufig in der IT, im Consulting und der Werbung. Ein freier Mitarbeiter bietet einem oder mehreren Unternehmen seine Dienstleistung an und verrechnet diese auf selbständiger Basis. Mit dem Auftraggeber wird dabei entweder ein freier Dienstvertrag oder ein Werkvertrag abgeschlossen.

Der Unterschied: Im freien Dienstvertrag verpflichtest du dich, für bestimmte oder unbestimmte Zeit deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen — unabhängig vom konkreten Arbeitserfolg. Im Werkvertrag verpflichtest du dich zur Erbringung eines bestimmten, klar definierten Arbeitserfolgs. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede:

Werkvertrag (Freier) Dienstvertrag
Verhältnis Zielschuldverhältnis Dauerschuldverhältnis
Bezahlung pauschal stundenweise oder laufend
Gegenstand Arbeitserfolg, bestimmtes „Werk“ wird vereinbart Arbeitskraft wird für (un)bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt

Unterschiede Werkvertrag – Dienstvertrag

Freelancer, freier Mitarbeiter oder Freiberufler: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe „Freiberufler“ und „Freelancer“ werden oft synonym verwendet — das ist allerdings nicht korrekt. Während Freelancer das Dienstverhältnis beschreibt (wie du arbeitest), sagt Freiberufler etwas über die Art der Tätigkeit aus. Freie Berufe sind ein gesetzlich verankerter Oberbegriff für bestimmte, meist künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten, die nicht gewerbescheinpflichtig sind.

Freier Mitarbeiter: Definition und Abgrenzung zum Arbeitnehmer

Ein freier Mitarbeiter ist die deutschsprachige Entsprechung von „Freelancer“: eine Person, die ohne klassisches, unselbständiges Dienstverhältnis für ein oder mehrere Unternehmen arbeitet — rechtlich meist über einen freien Dienstvertrag oder einen Werkvertrag. Sozialversicherungsrechtlich ist das kein Nebendetail, sondern der entscheidende Unterschied: Nur der freie Dienstvertrag begründet ein „echtes“ freies Dienstverhältnis nach ASVG — ein Werkvertrag wird dagegen wie eine selbständige bzw. gewerbliche Tätigkeit behandelt. Am freien Dienstvertrag zeigt sich die Abgrenzung zum Arbeitnehmer besonders deutlich, vor allem in drei Punkten: Weisungsgebundenheit, Sozialversicherung und Vertragsform.

Arbeitnehmer Freier Mitarbeiter (freier Dienstvertrag)
Weisungsgebundenheit Persönliche Weisungsgebundenheit: Arbeitgeber bestimmt Arbeitszeit, Arbeitsort und Art der Durchführung Schuldet nur seine Arbeitskraft, bestimmt Arbeitszeit und -ort weitgehend selbst, keine Eingliederung in die Betriebsorganisation
Sozialversicherung Pflichtversichert nach ASVG bei der ÖGK, Beiträge übernimmt der Arbeitgeber Pflichtversichert nach ASVG (§ 4 Abs 4) bei der ÖGK — außer die Einnahmen bleiben unter der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 EUR/Monat (2026)
Vertragsform Echter Dienstvertrag (Arbeitsvertrag) Freier Dienstvertrag: Arbeitskraft wird für bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt, ohne persönliche Abhängigkeit
Kündigungsschutz & Urlaub Gesetzlicher Kündigungsschutz, bezahlter Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz, kein bezahlter Urlaub, keine Entgeltfortzahlung

Arbeitnehmer vs. freier Mitarbeiter mit freiem Dienstvertrag: die wichtigsten Unterschiede (BMF, 2026)

Beim freien Dienstvertrag verpflichtest du dich, deine Arbeitskraft über einen Zeitraum zur Verfügung zu stellen, bist dabei aber weder weisungsgebunden noch in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert wie ein Arbeitnehmer. Sozialversicherungsrechtlich stehst du als freier Dienstnehmer trotzdem den Arbeitnehmern näher als den klassischen Selbständigen: Die Beiträge laufen über die ÖGK nach dem ASVG. Arbeitest du dagegen über einen Werkvertrag ohne Gewerbeschein, giltst du sozialversicherungsrechtlich als „Neue:r Selbständige:r“ und bist wie ein Gewerbetreibender über die SVS (GSVG) pflichtversichert — nicht über die ÖGK.

Freiberufler: Katalogberufe nach § 22 EStG

Freiberufler sind steuerlich enger gefasst als freie Mitarbeiter und erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 22 EStG. Das Gesetz unterscheidet zwei Gruppen:

  • § 22 Z 1 lit a EStG: eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
  • § 22 Z 1 lit b EStG — Katalogberufe: namentlich genannte Berufe wie Ärzte, Tierärzte und Dentisten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Ziviltechniker (Architekten, Ingenieurkonsulenten), Unternehmensberater, Bildberichterstatter und Journalisten sowie Dolmetscher und Übersetzer

Zu den Freiberuflern zählen beispielsweise:

  • Notare und Rechtsanwälte
  • Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater
  • Sachverständige
  • Journalisten und Dolmetscher
  • Tierärzte und Zahnärzte
  • Hebammen
  • Kunstschaffende

Diese Berufsgruppen gelten nicht als Gewerbe und unterliegen keiner Gewerbesteuerpflicht. Jeder Freiberufler kann also als Freelancer tätig sein — aber nicht jeder Freelancer ist Freiberufler.

Voraussetzung für den Freiberufler-Status ist außerdem, dass du auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wirst, nicht nur fachlich zuarbeitest. Der Unterschied zum freien Mitarbeiter bleibt damit klar: „Freier Mitarbeiter“ beschreibt die Vertragsform — freier Dienstvertrag oder Werkvertrag —, „Freiberufler“ die Art der Tätigkeit nach § 22 EStG. Übst du keinen Katalogberuf aus, bist du als freier Mitarbeiter steuerlich meist „Neue:r Selbständige:r“ und kein Freiberufler.

Wie wirst du Freelancer in Österreich?

Um als Freelancer in Österreich zu starten, sind in der Regel drei Schritte notwendig:

  1. Gewerbeanmeldung (falls nötig): Verlangt deine Tätigkeit ein Gewerbe, musst du dieses anmelden — zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft bzw. in Wien die MA 63, auch online über GISA möglich. Für Neue Selbständige und Freiberufler entfällt dieser Schritt.
  2. Anmeldung bei der SVS: Innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Selbständigkeit musst du dich bei der SVS anmelden. Bist du „Neue:r Selbständige:r“ ohne Gewerbeschein und dein Jahreseinkommen bleibt unter der Versicherungsgrenze von 6.613,20 EUR (2026), kannst du einen Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung stellen. Details dazu im Artikel zur SVS-Mindestbeitragsgrundlage. Arbeitest du stattdessen über einen freien Dienstvertrag, entfällt dieser Schritt meist: Hier meldet dich der Auftraggeber wie eine:n Dienstnehmer:in bei der ÖGK an (siehe Abschnitt weiter oben).
  3. Anmeldung beim Finanzamt: Ebenfalls innerhalb eines Monats musst du dich beim Finanzamt melden. Über FinanzOnline meldest du deine Unternehmenstätigkeit und reichst später deine Einkommensteuererklärung ein.

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Wie unterscheidet sich ein Freelancer vom Arbeitnehmer?

Im Gegensatz zum Arbeitnehmer geht ein freier Mitarbeiter keinen „echten“ Dienstvertrag ein. Der größte Unterschied: Im freien Dienstvertrag steht der freie Dienstnehmer in keiner persönlichen Abhängigkeit zum Auftraggeber. Das äußert sich durch:

  • fehlende Eingliederung in die Organisationsstruktur des Auftraggeber-Betriebs
  • fehlende Weisungsbindung bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsort und Verhalten bei der Arbeit
  • fehlende Kontrollbefugnisse des Auftraggebers

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern haben Freelancer keinen Anspruch auf Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, bezahlte Urlaubstage oder einen Arbeitsplatz in den Räumen des Auftraggebers. Für soziale Absicherung und Besteuerung ihrer Einkünfte sind sie selbst verantwortlich.

In welchen Branchen arbeiten Freelancer typischerweise?

Freelancer bieten spezialisierte Expertise und arbeiten meist flexibel, oft remote. Beliebte Bereiche:

  • IT: Entwicklung und Programmierung
  • Kreative Berufe: Grafikdesign, Fotografie, Videobearbeitung
  • Digitales Marketing: Social-Media-Management, PR, SEO
  • Content-Erstellung: Schreiben, Übersetzen, Journalismus
  • Coaching und Consulting: Beratung, Training
  • Finanzen: Finanzplanung, Buchhaltung

Wie kommst du als Freelancer an Aufträge?

Unternehmen engagieren Freelancer meist projektbezogen. Ist ein Projekt vorbei, musst du dich in der Regel selbst um Anschlussaufträge kümmern — etwa über Vermittlungsplattformen wie Malt, Freelancermap oder Upwork, die Angebot und Nachfrage zusammenbringen. Zusätzlich lohnt sich eine eigene Website oder ein aktives Portfolio auf Social Media, um vergangene Arbeiten zu präsentieren.

Häufige Fragen zum Freelancer-Begriff

Was bedeutet Freelancer auf Deutsch?

Freelancer bedeutet „freier Mitarbeiter“ — jemand, der ohne Anstellung selbständig für ein oder mehrere Unternehmen arbeitet, meist über einen freien Dienstvertrag oder Werkvertrag.

Ist Freelancer dasselbe wie Freiberufler?

Nein. Freelancer beschreibt das Dienstverhältnis, Freiberufler die Art der Tätigkeit (gesetzlich definierte freie Berufe wie Ärzte, Anwälte oder Steuerberater). Freiberufler können Freelancer sein, aber nicht jeder Freelancer ist Freiberufler.

Braucht ein Freelancer in Österreich einen Gewerbeschein?

Nur wenn die konkrete Tätigkeit gewerberechtlich geregelt ist. Neue Selbständige und Freiberufler benötigen keinen Gewerbeschein, müssen sich aber trotzdem bei SVS und Finanzamt anmelden.

Muss ich mich als Freelancer bei der SVS versichern?

Ja, grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn. Neue Selbständige ohne Gewerbeschein können bei einem Jahreseinkommen unter 6.613,20 EUR (2026) eine Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen freiem Dienstvertrag und Werkvertrag?

Im freien Dienstvertrag stellst du deine Arbeitskraft über einen Zeitraum zur Verfügung (Dauerschuldverhältnis). Im Werkvertrag schuldest du ein konkretes Ergebnis, meist gegen Pauschalhonorar (Zielschuldverhältnis).

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Stand: August 2026. Quellen: WKO, SVS, GSVG.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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