Die SVS Mindestbeitragsgrundlage 2026 beträgt 551,10 EUR pro Monat bzw. 6.613,20 EUR pro Jahr. Dieser Betrag gilt auch dann, wenn dein tatsächlicher Gewinn als EPU darunter liegt — die SVS-Beiträge werden auf diese Mindestgrundlage berechnet.
Rechtsgrundlage ist § 25 GSVG. Die Werte werden jährlich im Jänner durch den Aufwertungsfaktor der Sozialversicherung angepasst.
Aktuelle Werte 2026 auf einen Blick
| Wert | Betrag 2026 |
|---|---|
| Mindestbeitragsgrundlage monatlich | 551,10 EUR |
| Mindestbeitragsgrundlage jährlich | 6.613,20 EUR |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich | 8.085,00 EUR |
| Höchstbeitragsgrundlage jährlich | 97.020,00 EUR |
Quelle: WKO — Beitragswesen Selbstständige 2026 und GSVG § 25 (RIS).
Was bedeutet die Mindestbeitragsgrundlage?
Die Mindestbeitragsgrundlage ist der kleinste Betrag, auf den die SVS deine Sozialversicherungsbeiträge (Pension, Kranken-, Unfallversicherung, Selbstständigenvorsorge) berechnet — auch wenn dein Gewinn darunter liegt. Du stellt sicher, dass jeder Pflichtversicherte Mindest-Leistungsansprüche in der Pensions- und Krankenversicherung erwirbt.
Auf die 551,10 EUR fallen monatlich an: 18,5 % Pensionsversicherung (101,95 EUR) + 6,8 % Krankenversicherung (37,48 EUR) + 12,96 EUR Unfallversicherung (Fixbetrag) + 1,53 % Selbstständigenvorsorge (8,43 EUR) — insgesamt rund 161 EUR.
Wann gilt die Mindestbeitragsgrundlage?
- Gewinn unter 6.613,20 EUR/Jahr: Die Mindestgrundlage greift automatisch — du zahlst keinesfalls weniger.
- Gewinn über 6.613,20 EUR/Jahr: Beitragsgrundlage = tatsächlicher Gewinn plus vorgeschriebene SVS-Beiträge (Hinzurechnung).
- Neue Selbstständige unter der Versicherungsgrenze von 6.613,20 EUR/Jahr: Du können einen Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung stellen (Kleinstunternehmer-Regel).
Was bedeutet „vorläufig“?
In den ersten beiden Jahren nach Gründung schreibt die SVS die Beiträge vorläufig auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage vor. Wichtig ist der Unterschied pro Versicherungszweig:
- Krankenversicherung: Keine Nachbemessung in den ersten 2 Kalenderjahren — der KV-Fixbeitrag bleibt bestehen, auch wenn dein Einkommen höher ist.
- Pensionsversicherung: Regulär nachbemessen — sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, zahlst du 18,5 % auf die Differenz zur tatsächlichen Beitragsgrundlage nach.
Lag dein Gewinn höher als die Mindestbeitragsgrundlage, zahlst du in der PV nach; lag er niedriger (oder unter der Mindestgrundlage), bekommst du nichts zurück — denn darunter geht es nicht.
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Was passiert bei Unterschreitung?
Liegt dein Jahresgewinn unter 6.613,20 EUR, bleibt es bei der Mindestbeitragsgrundlage — du zahlst trotzdem die vollen Beiträge auf 551,10 EUR/Monat. Anders als bei Angestellten gibt es keine Rückerstattung. Eine Ausnahme gilt nur für neue Selbstständige gemäß § 4 GSVG, die unter der Versicherungsgrenze bleiben und einen entsprechenden Antrag stellen.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die SVS Mindestbeitragsgrundlage 2026?
551,10 EUR pro Monat bzw. 6.613,20 EUR pro Jahr. Rechtsgrundlage: § 25 GSVG. Die monatliche Mindest-Gesamtbelastung über alle SV-Zweige liegt bei rund 161 EUR.
Wann gilt die Mindestbeitragsgrundlage?
Immer dann, wenn dein tatsächlicher Gewinn unter 6.613,20 EUR/Jahr liegt. In den ersten 2 Kalenderjahren wird sie außerdem vorläufig für alle EPU als Berechnungsbasis verwendet — in der Krankenversicherung ohne Nachbemessung, in der Pensionsversicherung wird regulär auf den tatsächlichen Gewinn nachbemessen.
Was bedeutet „vorläufige Beitragsgrundlage“?
Vorläufig heißt: Die SVS schreibt deine Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage vor, bis der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Jahr vorliegt. Danach erfolgt die Nachbemessung — außer bei Neugründern in den ersten 2 Jahren (fix auf Mindestgrundlage).
Was passiert, wenn ich die Mindestbeitragsgrundlage unterschreite?
Du zahlst trotzdem die vollen Beiträge auf 551,10 EUR/Monat — es gibt keine anteilige Reduktion. Liegst du unter der Versicherungsgrenze (ebenfalls 6.613,20 EUR/Jahr) und bist „neuer Selbstständiger“, kannst du die Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen.
Unterschied Mindest- zu Höchstbeitragsgrundlage?
Mindestbeitragsgrundlage 551,10 EUR/Monat — darunter geht nicht. Höchstbeitragsgrundlage 8.085,00 EUR/Monat (97.020 EUR/Jahr) — darüber zahlst du keine höheren Beiträge, selbst wenn dein Gewinn höher ist. Rechtsgrundlage § 25 und § 48 GSVG.
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