In Österreich werden jährlich über 40.000 Unternehmen neu gegründet (WKO Gründerservice, 2025). Ob Einzelunternehmen, GmbH oder OG — der Weg zur eigenen Firma führt 2026 über vier klar definierte Schritte: Rechtsform wählen, Gewerbe anmelden, SVS und Finanzamt informieren. Dank eGründung über das USP geht vieles davon inzwischen online. Hier erfährst du, wie du Schritt für Schritt deine Firma gründest — inklusive Kosten, Förderungen und Praxis-Tipps.
Welche Rechtsform passt zu dir?
Die Wahl der Rechtsform ist die wichtigste Entscheidung vor der Gründung. Sie bestimmt deine Haftung, Steuerlast und Gründungskosten. Die drei häufigsten Rechtsformen in Österreich:
| Kriterium | Einzelunternehmen (EU) | GmbH | OG / KG |
|---|---|---|---|
| Gründungskosten | 0 – 50 € | 2.500 – 5.000 € | 500 – 1.500 € |
| Mindestkapital | keines | 10.000 € (5.000 € bar) | keines |
| Haftung | unbeschränkt, persönlich | beschränkt auf Stammkapital | OG: unbeschränkt; KG: Kommanditist beschränkt |
| Buchhaltung | E/A-Rechnung bis 700.000 € Umsatz | doppelte Buchhaltung (Pflicht) | E/A-Rechnung bis 700.000 € |
| Ideal für | EPU, Freelancer, Kleingewerbe | ab ca. 60.000 € Gewinn, Investoren | Familienbetriebe, Partnerschaften |
Tipp: Die große Mehrheit der Gründer in Österreich startet als Einzelunternehmen — einfach, kostengünstig und ohne Mindestkapital. Eine GmbH lohnt sich erst bei höheren Gewinnen oder wenn dir Haftungsbeschränkung wichtig ist.
In 4 Schritten deine Firma gründen
Schritt 1: WKO Gründerservice nutzen
Dein erster Anlaufpunkt ist das Gründerservice der Wirtschaftskammer (WKO). Dort bekommst du:
- Kostenlose Erstberatung — persönlich oder telefonisch in jedem Bundesland
- NeuFöG-Bestätigung — befreit dich von Gründungsgebühren (Firmenbuch, Stempelgebühren, Lohnnebenkosten im 1. Jahr)
- Workshops und Coachings für Businessplan, Finanzierung und Rechtsform
- Gründer-Checklisten für deine Branche
Die NeuFöG-Bestätigung (Neugründungsförderungsgesetz) spart dir je nach Rechtsform rund 500 € an Gebühren. Hol sie dir vor der Gewerbeanmeldung — rückwirkend geht es nicht.
Schritt 2: Gewerbe anmelden
Für die Gewerbeanmeldung brauchst du drei Dokumente:
- Gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Meldezettel (aktueller Hauptwohnsitz)
- Befähigungsnachweis — nur bei reglementierten Gewerben (z. B. Elektrotechnik, Gastronomie)
Bei einem freien Gewerbe kannst du die Anmeldung direkt bei deiner WKO-Bezirksstelle oder online über das Unternehmensserviceportal (USP) erledigen. Bei reglementierten Gewerben ist die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat zuständig.
Hinweis: Freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler) brauchen keinen Gewerbeschein — sie unterliegen nicht der Gewerbeordnung (§ 2 GewO).
Von Tag 1 professionell auftreten
Rechnungen ab der Gründung im Griff
Erstelle rechtskonforme Rechnungen, Angebote und Mahnungen — direkt nach der Gründung.
Schritt 3: SVS-Anmeldung (Sozialversicherung)
Mit der Gewerbeanmeldung bist du automatisch bei der SVS pflichtversichert (Sozialversicherung der Selbstständigen). Die SVS erfährt über die Gewerbebehörde von deiner Gründung und schickt dir die Unterlagen zu.
Im ersten Jahr gilt die Mindestbeitragsgrundlage: Du zahlst ca. 161 €/Monat für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Ab dem dritten Jahr werden die Beiträge anhand deines tatsächlichen Einkommens berechnet (ca. 26,83 % vom Gewinn).
Tipp: Als Neugründer kannst du bei der SVS einen Antrag auf Herabsetzung der vorläufigen Beiträge stellen, wenn dein erwarteter Gewinn unter der Mindestbeitragsgrundlage liegt. Mehr Details dazu im Artikel SVA anmelden: Tipps für Gründer.
Schritt 4: Finanzamt informieren
Innerhalb eines Monats nach der Gründung musst du dich beim zuständigen Finanzamt melden. Du erhältst das Formular Verf. 24 (Fragebogen für Betriebseröffnung), in dem du deinen geschätzten Umsatz und Gewinn angibst.
Das Finanzamt teilt dir daraufhin deine Steuernummer zu. Bei einem erwarteten Jahresumsatz über 55.000 € brutto (seit 1.1.2025) bist du umsatzsteuerpflichtig und brauchst eine UID-Nummer.
Kleinunternehmerregelung: Liegt dein Jahresumsatz unter 55.000 € brutto (seit 1.1.2025), kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch nehmen — du verrechnest dann keine USt und musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Details dazu: Steuern für Kleinunternehmer.
Zusätzlich: Mitarbeiter bei der ÖGK anmelden
Planst du von Anfang an mit Mitarbeitern? Dann musst du diese vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anmelden. Als reines Ein-Personen-Unternehmen (EPU) entfällt dieser Schritt.
Was kostet eine Firmengründung in Österreich?
Die Kosten variieren stark je nach Rechtsform. Hier ein realistischer Überblick für 2026:
| Kostenart | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | 0 € (mit NeuFöG) | 0 € (mit NeuFöG) |
| Notar / Gesellschaftsvertrag | entfällt | 1.000 – 2.500 € |
| Firmenbucheintragung | entfällt (kein Pflicht-Eintrag) | 493 € (44 € ERV + 449 € Eintragung) |
| Stammkapital | 0 € | 10.000 € (5.000 € bar bei Gründung) |
| Steuerberater (einmalig, optional) | 100 – 300 € | 300 – 800 € |
| Gesamt (ohne Stammkapital) | 0 – 300 € | 2.500 – 5.000 € |
Quelle: WKO Gründungskosten 2026. Seit 1.1.2024 beträgt das GmbH-Mindeststammkapital nur noch 10.000 € (vorher 35.000 €) — das macht die GmbH-Gründung deutlich zugänglicher.
Welche Förderungen gibt es für Gründer?
Österreich bietet mehrere Förderungen für Neugründer — nutze sie unbedingt:
- NeuFöG (Neugründungsförderungsgesetz) — Befreiung von Stempelgebühren, Firmenbuchgebühren, Lohnnebenkosten im 1. Jahr. Bestätigung bei der WKO holen.
- AWS Förderprogramme — Beteiligungen und Zuschüsse für innovative Gründungen, z. B. Preseed oder Gründungsfonds (aws.at)
- KMU.DIGITAL — Förderung für Digitalisierung: Website, Software, E-Commerce. Bis zu 6.000 € Umsetzungsförderung (kmudigital.at)
- AMS Gründungsprogramm — Unterstützung beim Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit
Was musst du nach der Gründung beachten?
Die Firma ist angemeldet — jetzt beginnt der operative Alltag. Diese Pflichten treffen dich ab Tag 1:
- Rechnungen: Jede Rechnung muss die Pflichtangaben nach § 11 UStG enthalten — Name, Adresse, UID-Nummer, Leistungsbeschreibung, Betrag, USt-Satz. Mit einer Rechnungsvorlage bist du auf der sicheren Seite.
- Buchhaltung: Einzelunternehmer bis 700.000 € Umsatz führen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Belege 7 Jahre aufbewahren (§ 132 BAO).
- Registrierkasse: Ab 15.000 € Jahresumsatz und 7.500 € Barumsatz brauchst du eine RKSV-konforme Registrierkasse.
- Steuererklärung: Jährliche Einkommensteuer- und ggf. Umsatzsteuererklärung über FinanzOnline einreichen.
Praxis-Tipp: Gründer, die ab Tag 1 eine Rechnungssoftware nutzen, vermeiden typische Fehler bei Pflichtangaben und USt-Berechnung.
Häufige Fragen zur Firmengründung in Österreich
Was kostet es, eine Firma in Österreich zu gründen?
Ein Einzelunternehmen ist mit NeuFöG-Befreiung praktisch kostenlos. Eine GmbH kostet 2.500 – 5.000 € (Notar, Firmenbuch, Steuerberater) plus 10.000 € Stammkapital, wovon 5.000 € bei Gründung bar einzuzahlen sind.
Welche Rechtsform ist die beste für Gründer?
Für die meisten Gründer ist das Einzelunternehmen ideal: keine Gründungskosten, einfache Buchhaltung (E/A-Rechnung bis 700.000 € Umsatz), kein Mindestkapital. Eine GmbH lohnt sich ab ca. 60.000 – 80.000 € Gewinn oder wenn Haftungsbeschränkung wichtig ist.
Kann ich eine Firma online gründen?
Ja — die Gewerbeanmeldung ist vollständig online über das Unternehmensserviceportal (USP) möglich. Für eine GmbH brauchst du weiterhin einen Notartermin, wobei seit 2023 auch eine vereinfachte digitale GmbH-Gründung möglich ist.
Brauche ich einen Gewerbeschein?
Für die meisten gewerblichen Tätigkeiten ja. Ausnahmen sind freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) und Neue Selbstständige (Vortragende, Künstler). Freie Gewerbe brauchen keinen Befähigungsnachweis, reglementierte Gewerbe schon.
Muss ich sofort Sozialversicherung zahlen?
Ja — mit der Gewerbeanmeldung bist du automatisch bei der SVS pflichtversichert. Im ersten Jahr zahlst du die Mindestbeiträge von ca. 161 €/Monat. Als Neugründer kannst du beim WKO Gründerservice Förderungen beantragen (NeuFöG).
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Bei einem Jahresumsatz unter 55.000 € brutto (seit 1.1.2025) kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Du verrechnest keine Umsatzsteuer und musst keine UVA abgeben. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich.
Wie lange dauert eine Firmengründung?
Ein Einzelunternehmen kannst du innerhalb weniger Tage anmelden. Bei einer GmbH dauert der Prozess 2 – 6 Wochen (Gesellschaftsvertrag, Notar, Bankbestätigung, Firmenbucheintragung).
Welche Förderungen gibt es für Neugründer?
Die wichtigste ist das NeuFöG (Neugründungsförderungsgesetz) — es befreit von Stempelgebühren, Firmenbuchgebühren und Lohnnebenkosten im 1. Jahr. Zusätzlich gibt es AWS Förderprogramme (Beteiligungen und Zuschüsse für innovative Gründungen), KMU.DIGITAL (bis 6.000 € Umsetzungsförderung) und das AMS Gründungsprogramm.
Ab wann brauche ich eine Registrierkasse?
Ab 15.000 € Jahresumsatz und gleichzeitig 7.500 € Barumsatz brauchst du eine RKSV-konforme Registrierkasse. Reine Online-Geschäfte ohne Bareinnahmen sind davon in der Regel nicht betroffen.
Was ist das Unternehmensserviceportal (USP)?
Das USP (usp.gv.at) ist die zentrale Plattform des Bundes für Unternehmen. Darüber kannst du dein Gewerbe anmelden, FinanzOnline nutzen, SVS-Angelegenheiten erledigen und viele Behördenwege online abwickeln.
Buchhaltung ab der Gründung im Griff
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