Ja, in Österreich darfst du deine Buchhaltung als EPU oder Kleinunternehmer selbst führen — ein Steuerberater ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Solange du unter der Rechnungslegungsgrenze von 700.000 EUR Jahresumsatz (§ 189 UGB) bleibst, genügt eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG). Die Jahreserklärung reichst du kostenlos selbst über FinanzOnline ein. Du musst dabei nur die Spielregeln einhalten: Belegpflicht, 7-jährige Aufbewahrung und — bei Barumsätzen — die Registrierkasse.
Dieser Leitfaden zeigt dir, was du in Österreich legal selbst machen darfst, welche Pflichten gelten und ab wann ein Steuerberater trotzdem sinnvoll ist.
Brauchst du in Österreich überhaupt einen Steuerberater?
Nein — es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Über die Hälfte aller Unternehmen in Österreich sind Ein-Personen-Unternehmen (EPU), und viele davon erledigen ihre laufende Buchhaltung selbst (WKO EPU-Zahlen). Erlaubt ist das, weil das Steuerrecht für kleine Betriebe die vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorsieht — du brauchst also keine doppelte Buchführung und keinen Jahresabschluss.
Was du dafür mitbringen solltest: etwas Disziplin bei der Belegablage, ein Grundverständnis für Einnahmen, Ausgaben und Umsatzsteuer — und eine Software, die dir die Routine abnimmt.
Was darfst du selbst machen — und was schreibt das Gesetz vor?
Auch ohne Steuerberater gelten ein paar Pflichten. Die gute Nachricht: Alle sind als EPU selbst erledigbar.
| Pflicht | Was gilt 2026 | Selbst erledigbar? |
|---|---|---|
| Aufzeichnungen | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs 3 EStG, solange Umsatz unter 700.000 EUR (§ 189 UGB) | Ja |
| Umsatzsteuer | Kleinunternehmer bis 55.000 EUR brutto sind USt-befreit (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) — keine UVA. Darüber: USt-Voranmeldung | Ja, mit Einarbeitung |
| Registrierkasse | RKSV-Pflicht ab 15.000 EUR Umsatz und 7.500 EUR Barumsatz pro Jahr (§ 131b BAO) | Ja (RKSV-konforme Kasse) |
| Belegerteilung | Belegerteilungspflicht nach § 132a BAO | Ja |
| Aufbewahrung | 7 Jahre für Belege und Aufzeichnungen (§ 132 BAO) | Ja |
| Steuererklärung | Einkommensteuererklärung E1 + Beilage E1a über FinanzOnline | Ja, selbst einreichbar |
Mehr zur Umsatzgrenze liest du im Detail unter Kleinunternehmergrenze 55.000 EUR. Offizielle Quelle: WKO — Kleinunternehmerregelung.
Wann lohnt sich ein Steuerberater trotzdem?
Selbst machen heißt nicht „immer alles allein“. Je komplexer dein Betrieb, desto eher zahlt sich Beratung aus. Eine grobe Orientierung:
| Deine Situation | Empfehlung |
|---|---|
| EPU/Kleinunternehmer, E/A-Rechnung, einfache Verhältnisse | Selbst gut machbar |
| Knapp an oder über der 55.000-EUR-Grenze, erste USt-Voranmeldung | Selbst möglich — einmalige Beratung sinnvoll |
| Mitarbeiter und Lohnverrechnung | Steuerberater oder Lohnverrechnung empfohlen |
| GmbH, doppelte Buchführung, Bilanz | Steuerberater praktisch nötig |
| Betriebsprüfung, Auslandssachverhalte, große Investitionen | Steuerberater empfohlen |
Ein praktischer Mittelweg: Du erledigst die laufende Buchhaltung selbst und gibst nur einmal im Jahr den fertigen Datenexport an einen Steuerberater zur Kontrolle. Das nennt sich vorbereitende Buchhaltung und senkt die Beraterkosten deutlich.
Buchhaltung selbst machen — Schritt für Schritt
So führst du deine Buchhaltung als EPU ohne Steuerberater durch das Jahr:
- Belege sammeln und digitalisieren: Jede Eingangs- und Ausgangsrechnung, jeden Beleg sofort erfassen — nicht erst zum Jahresende.
- Einnahmen und Ausgaben kategorisieren: Laufend in der E/A-Rechnung erfassen und betrieblichen Kategorien zuordnen.
- Umsatzsteuer prüfen: Als Kleinunternehmer unter 55.000 EUR weist du keine USt aus. Darüber erstellst du die USt-Voranmeldung und übermittelst sie über FinanzOnline.
- Jahreserklärung einreichen: Nach Jahresende E1 + E1a in FinanzOnline ausfüllen und absenden — kostenlos.
- Belege archivieren: Alles 7 Jahre aufbewahren (§ 132 BAO), digital oder physisch.
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Welche Software brauchst du dafür?
Für die laufende Buchhaltung brauchst du vor allem ein System, das Belege erfasst und Einnahmen und Ausgaben sauber kategorisiert. Genau das übernimmt eine Rechnungssoftware wie everbill: Du schreibst Rechnungen und Angebote, erfasst Eingangsrechnungen und Belege und kategorisierst alles für die E/A-Rechnung. Den fertigen Export gibst du über die BMD- oder RZL-Schnittstelle an einen Steuerberater weiter — oder du reichst die Erklärung selbst über FinanzOnline ein.
Wichtig zur Einordnung: everbill ist eine Rechnungssoftware, kein Ersatz für FinanzOnline. Die Steuererklärung und die USt-Voranmeldung reichst du immer selbst über FinanzOnline ein — keine Software in Österreich übermittelt das automatisch für dich. Eine Software hilft dir, die Zahlen sauber und prüffertig vorzubereiten. Einen Vergleich passender Tools findest du unter Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer.
Weiterführende Artikel
- Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erklärt
- Kleinunternehmergrenze 55.000 EUR
- Vorbereitende Buchhaltung
- Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer im Vergleich
- Buchhaltung & Steuern in Österreich
Häufige Fragen
Darf ich meine Buchhaltung in Österreich selbst machen?
Ja. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Als EPU oder Kleinunternehmer führst du eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG) und reichst die Steuererklärung selbst über FinanzOnline ein. Eine doppelte Buchführung ist erst ab 700.000 EUR Jahresumsatz (§ 189 UGB) verpflichtend.
Wie viel spare ich, wenn ich die Buchhaltung selbst mache?
Ein Steuerberater kostet für ein EPU je nach Aufwand oft mehrere hundert bis über tausend Euro pro Jahr. Wer die laufende Erfassung selbst übernimmt und nur die Jahreskontrolle abgibt (vorbereitende Buchhaltung), senkt diese Kosten deutlich. Eine Rechnungssoftware kostet meist nur einen kleinen monatlichen Betrag.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer abführen?
Nein, solange dein Jahresumsatz unter 55.000 EUR brutto liegt (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG, Stand seit 1.1.2025). Dann bist du unecht umsatzsteuerbefreit, weist keine USt aus und musst keine USt-Voranmeldung abgeben. Überschreitest du die Grenze, wird die USt-Voranmeldung über FinanzOnline fällig.
Brauche ich eine Registrierkasse?
Nur wenn du beide Schwellen überschreitest: mehr als 15.000 EUR Jahresumsatz und mehr als 7.500 EUR davon in bar (§ 131b BAO, RKSV). Wer überwiegend per Überweisung fakturiert, braucht in der Regel keine Registrierkasse.
Übermittelt eine Buchhaltungssoftware die Steuererklärung automatisch?
Nein. In Österreich reichst du die Steuererklärung und die USt-Voranmeldung immer selbst über FinanzOnline ein. Software wie everbill bereitet die Zahlen prüffertig vor (Belege, Einnahmen, Ausgaben, Export an den Steuerberater), übernimmt aber nicht die Übermittlung an das Finanzamt.
Wann sollte ich trotzdem einen Steuerberater nehmen?
Sobald es komplex wird: bei Mitarbeitern und Lohnverrechnung, einer GmbH mit doppelter Buchführung, einer Betriebsprüfung, Auslandssachverhalten oder größeren Investitionen. Bei einfachen EPU-Verhältnissen ist die Buchhaltung dagegen gut selbst machbar.
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Stand: Juni 2026. Quellen: RIS (EStG, UGB, BAO, UStG), WKO, BMF/FinanzOnline. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
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