Buchhaltung ohne Steuerberater in Österreich 2026: So geht’s

Selbstständige Person führt ihre Buchhaltung ohne Steuerberater am Schreibtisch — everbill 2026

Kurz gesagtIn Österreich ist kein Steuerberater vorgeschrieben. Als EPU oder Kleinunternehmer führst du bis 700.000 EUR Jahresumsatz eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG) und reichst die Erklärung kostenlos über FinanzOnline ein — auf Papier bis 30. April, elektronisch bis 30. Juni. Pflicht bleiben Belegerteilung, 7 Jahre Aufbewahrung und ab 15.000 EUR Umsatz mit 7.500 EUR Barumsatz eine RKSV-Registrierkasse. Die SVS-Pflicht läuft davon getrennt und richtet sich nach deinem Gewinn.

Ja, in Österreich darfst du deine Buchhaltung als EPU oder Kleinunternehmer selbst führen — ein Steuerberater ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Solange du unter der Rechnungslegungsgrenze von 700.000 EUR Jahresumsatz (§ 189 UGB) bleibst, genügt eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG). Die Jahreserklärung reichst du kostenlos selbst über FinanzOnline ein. Du musst dabei nur die Spielregeln einhalten: Belegpflicht, 7-jährige Aufbewahrung und — bei Barumsätzen — die Registrierkasse.

Dieser Leitfaden zeigt dir, was du in Österreich legal selbst machen darfst, welche Pflichten gelten und ab wann ein Steuerberater trotzdem sinnvoll ist.

Brauchst du in Österreich überhaupt einen Steuerberater?

Nein — es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Über die Hälfte aller Unternehmen in Österreich sind Ein-Personen-Unternehmen (EPU), und viele davon erledigen ihre laufende Buchhaltung selbst (WKO EPU-Zahlen). Erlaubt ist das, weil das Steuerrecht für kleine Betriebe die vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorsieht — du brauchst also keine doppelte Buchführung und keinen Jahresabschluss.

Was du dafür mitbringen solltest: etwas Disziplin bei der Belegablage, ein Grundverständnis für Einnahmen, Ausgaben und Umsatzsteuer — und eine Software, die dir die Routine abnimmt.

Was darfst du selbst machen — und was schreibt das Gesetz vor?

Auch ohne Steuerberater gelten ein paar Pflichten. Die gute Nachricht: Alle sind als EPU selbst erledigbar — dazu zählt neben Umsatzsteuer und Registrierkasse auch die SVS-Meldepflicht, dazu unten mehr.

Pflicht Was gilt 2026 Selbst erledigbar?
Aufzeichnungen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs 3 EStG, solange Umsatz unter 700.000 EUR (§ 189 UGB) Ja
Umsatzsteuer Kleinunternehmer bis 55.000 EUR brutto sind USt-befreit (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) — keine UVA. Darüber: USt-Voranmeldung Ja, mit Einarbeitung
Registrierkasse RKSV-Pflicht ab 15.000 EUR Umsatz und 7.500 EUR Barumsatz pro Jahr (§ 131b BAO) Ja (RKSV-konforme Kasse)
Belegerteilung Belegerteilungspflicht nach § 132a BAO Ja
Aufbewahrung 7 Jahre für Belege und Aufzeichnungen (§ 132 BAO) Ja
Steuererklärung Einkommensteuererklärung E1 + Beilage E1a über FinanzOnline Ja, selbst einreichbar

Mehr zur Umsatzgrenze liest du im Detail unter Kleinunternehmergrenze 55.000 EUR. Offizielle Quelle: WKO — Kleinunternehmerregelung.

Wann lohnt sich ein Steuerberater trotzdem?

Selbst machen heißt nicht „immer alles allein“. Je komplexer dein Betrieb, desto eher zahlt sich Beratung aus. Eine grobe Orientierung:

Deine Situation Empfehlung
EPU/Kleinunternehmer, E/A-Rechnung, einfache Verhältnisse Selbst gut machbar
Knapp an oder über der 55.000-EUR-Grenze, erste USt-Voranmeldung Selbst möglich — einmalige Beratung sinnvoll
Mitarbeiter und Lohnverrechnung Steuerberater oder Lohnverrechnung empfohlen
GmbH, doppelte Buchführung, Bilanz Steuerberater praktisch nötig
Betriebsprüfung, Auslandssachverhalte, große Investitionen Steuerberater empfohlen

Ein praktischer Mittelweg: Du erledigst die laufende Buchhaltung selbst und gibst nur einmal im Jahr den fertigen Datenexport an einen Steuerberater zur Kontrolle. Das nennt sich vorbereitende Buchhaltung und senkt die Beraterkosten deutlich.

Falls du dich für diesen Mittelweg entscheidest oder ganz auf einen Steuerberater umsteigen willst: Auf Steuerpedia findest du über 11.000 Steuerberater-Profile in Österreich, durchsuchbar nach Stadt und Spezialisierung.

Musst du dich neben der Buchhaltung auch um die SVS kümmern?

Ein Punkt, den viele EPU übersehen: Die Umsatzsteuer-Kleinunternehmergrenze (55.000 EUR) und die SVS-Versicherungsgrenze sind zwei völlig getrennte Regelungen. Du kannst umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer sein und trotzdem SVS-pflichtversichert werden — oder umgekehrt. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) stellt nicht auf deinen Umsatz ab, sondern auf deinen Gewinn.

Als „Neue*r Selbstständige*r“ liegt die Versicherungsgrenze 2026 bei 6.613,20 EUR Jahresgewinn (SVS — Aktuelle Werte). Bleibst du darunter, bist du von der Kranken- und Pensionsversicherungspflicht nach GSVG befreit. Überschreitest du sie, wirst du rückwirkend für das gesamte Jahr pflichtversichert — nicht nur für den übersteigenden Teil. Meldest du das Überschreiten nicht selbst, sondern es fällt erst beim Einkommensteuerbescheid auf, kommt in der Regel ein Beitragszuschlag von 9,3 % auf die Nachzahlung dazu. Meldest du selbst innerhalb von 8 Wochen ab Bescheid, entfällt der Zuschlag üblicherweise.

Genau an diesem Punkt lohnt sich oft doch ein kurzer Blick zum Steuerberater oder direkt zur SVS: Die Buchhaltung selbst zu machen bleibt möglich, aber die SVS-Anmeldung und -Fristen behältst du am besten aktiv im Blick, weil sie unabhängig von deiner Umsatzsteuer-Situation laufen.

Welche Fristen musst du ohne Steuerberater selbst einhalten?

Ohne Steuerberater übernimmst du auch das Fristenmanagement. Das ist der Punkt, an dem es in der Praxis am häufigsten teuer wird — nicht die Buchhaltung selbst. Diese Termine gehören in deinen Kalender:

Was Frist Wo einzureichen
Einkommensteuererklärung (E1 + E1a) 30. April des Folgejahres auf Papier, 30. Juni bei elektronischer Abgabe FinanzOnline
Umsatzsteuer-Jahreserklärung (U1) gleiche Frist: 30. April, elektronisch 30. Juni FinanzOnline
Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) 15. des zweitfolgenden Kalendermonats FinanzOnline (Formular U30)
Einkommensteuer-Vorauszahlungen 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November Überweisung ans Finanzamt
SVS-Beiträge quartalsweise: 28./29. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November SVS
Belege aufbewahren 7 Jahre ab Ende des Kalenderjahres (§ 132 BAO) digital oder physisch

Monatlich oder quartalsweise? Der UVA-Zeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat. Lag dein Vorjahresumsatz bei höchstens 100.000 EUR, ist es das Kalenderquartal — die Termine sind dann der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (USP — Umsatzsteuervoranmeldung). Als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer unter 55.000 EUR brutto entfällt die UVA ganz.

Was passiert bei Verspätung: Für Zahlungen gilt eine Respirofrist von drei Werktagen — landet das Geld in dieser Zeit beim Finanzamt, gilt es als pünktlich. Danach fällt ein Säumniszuschlag von 2 % des offenen Betrags an, bei längerem Rückstand kommen weitere dazu (BMF — Fristen und Fälligkeiten). Ein Punkt, der oft übersehen wird: Die automationsunterstützte Quotenregelung, die die Abgabefrist für die Jahreserklärung deutlich verlängert, gilt nur bei Vertretung durch einen Steuerberater. Reichst du selbst ein, bleibt der 30. Juni dein Stichtag. Die SVS-Fälligkeiten stehen bei der SVS (Fälligkeit der Beiträge).

Buchhaltung selbst machen — Schritt für Schritt

So führst du deine Buchhaltung als EPU ohne Steuerberater durch das Jahr:

  1. Belege sammeln und digitalisieren: Jede Eingangs- und Ausgangsrechnung, jeden Beleg sofort erfassen — nicht erst zum Jahresende.
  2. Einnahmen und Ausgaben kategorisieren: Laufend in der E/A-Rechnung erfassen und betrieblichen Kategorien zuordnen.
  3. Umsatzsteuer prüfen: Als Kleinunternehmer unter 55.000 EUR weist du keine USt aus. Darüber erstellst du die USt-Voranmeldung und übermittelst sie über FinanzOnline.
  4. Jahreserklärung einreichen: Nach Jahresende E1 + E1a in FinanzOnline ausfüllen und absenden — kostenlos.
  5. Belege archivieren: Alles 7 Jahre aufbewahren (§ 132 BAO), digital oder physisch.

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Welche Software brauchst du dafür?

Für die laufende Buchhaltung brauchst du vor allem ein System, das Belege erfasst und Einnahmen und Ausgaben sauber kategorisiert. Genau das übernimmt eine Rechnungssoftware wie everbill: Du schreibst Rechnungen und Angebote, erfasst Eingangsrechnungen und Belege und kategorisierst alles für die E/A-Rechnung. Den fertigen Export gibst du über die BMD- oder RZL-Schnittstelle an einen Steuerberater weiter — oder du reichst die Erklärung selbst über FinanzOnline ein.

Wichtig zur Einordnung: everbill ist eine Rechnungssoftware, kein Ersatz für FinanzOnline. Die Steuererklärung und die USt-Voranmeldung reichst du immer selbst über FinanzOnline ein — keine Software in Österreich übermittelt das automatisch für dich. Eine Software hilft dir, die Zahlen sauber und prüffertig vorzubereiten. Einen Vergleich passender Tools findest du unter Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer.

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Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Steuererklärung ohne Steuerberater abgeben?

Bis 30. April des Folgejahres auf Papier, bis 30. Juni bei elektronischer Abgabe über FinanzOnline. Die verlängerte Quotenfrist gilt nur, wenn dich ein Steuerberater vertritt — reichst du selbst ein, ist der 30. Juni dein Stichtag.

Wie oft muss ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Grundsätzlich monatlich, jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Kalendermonats. Lag dein Vorjahresumsatz bei höchstens 100.000 EUR, reichst du quartalsweise ein — zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Als Kleinunternehmer unter 55.000 EUR brutto entfällt die UVA komplett.

Was passiert, wenn ich eine Steuerfrist verpasse?

Für Zahlungen gibt es eine Respirofrist von drei Werktagen. Danach fällt ein Säumniszuschlag von 2 % des offenen Betrags an; bleibt der Rückstand länger offen, kommen weitere Zuschläge dazu. Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung kann zusätzlich ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Abgabenschuld festgesetzt werden.

Darf ich meine Buchhaltung in Österreich selbst machen?

Ja. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Als EPU oder Kleinunternehmer führst du eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG) und reichst die Steuererklärung selbst über FinanzOnline ein. Eine doppelte Buchführung ist erst ab 700.000 EUR Jahresumsatz (§ 189 UGB) verpflichtend.

Wie viel spare ich, wenn ich die Buchhaltung selbst mache?

Ein Steuerberater kostet für ein EPU je nach Aufwand oft mehrere hundert bis über tausend Euro pro Jahr. Wer die laufende Erfassung selbst übernimmt und nur die Jahreskontrolle abgibt (vorbereitende Buchhaltung), senkt diese Kosten deutlich. Eine Rechnungssoftware kostet meist nur einen kleinen monatlichen Betrag.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer abführen?

Nein, solange dein Jahresumsatz unter 55.000 EUR brutto liegt (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG, Stand seit 1.1.2025). Dann bist du unecht umsatzsteuerbefreit, weist keine USt aus und musst keine USt-Voranmeldung abgeben. Überschreitest du die Grenze, wird die USt-Voranmeldung über FinanzOnline fällig.

Brauche ich eine Registrierkasse?

Nur wenn du beide Schwellen überschreitest: mehr als 15.000 EUR Jahresumsatz und mehr als 7.500 EUR davon in bar (§ 131b BAO, RKSV). Wer überwiegend per Überweisung fakturiert, braucht in der Regel keine Registrierkasse.

Übermittelt eine Buchhaltungssoftware die Steuererklärung automatisch?

Nein. In Österreich reichst du die Steuererklärung und die USt-Voranmeldung immer selbst über FinanzOnline ein. Software wie everbill bereitet die Zahlen prüffertig vor (Belege, Einnahmen, Ausgaben, Export an den Steuerberater), übernimmt aber nicht die Übermittlung an das Finanzamt.

Wann sollte ich trotzdem einen Steuerberater nehmen?

Sobald es komplex wird: bei Mitarbeitern und Lohnverrechnung, einer GmbH mit doppelter Buchführung, einer Betriebsprüfung, Auslandssachverhalten oder größeren Investitionen. Bei einfachen EPU-Verhältnissen ist die Buchhaltung dagegen gut selbst machbar.

Muss ich mich als Kleinunternehmer auch bei der SVS anmelden?

Das hängt von deinem Gewinn ab, nicht vom Umsatz. Die SVS-Versicherungsgrenze für Neue Selbstständige liegt 2026 bei 6.613,20 EUR Jahresgewinn — unabhängig von der 55.000-EUR-Umsatzsteuergrenze. Liegst du darüber, wirst du rückwirkend für das ganze Jahr GSVG-pflichtversichert.

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Stand: August 2026. Quellen: RIS (EStG, UGB, BAO, UStG), WKO, BMF (Fristen und Fälligkeiten), USP, FinanzOnline, SVS. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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