Kleinunternehmergrenze 35k vs 55k: AT 2026 erklärt

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Die Kleinunternehmergrenze in Österreich wurde mit 1. Jänner 2025 grundlegend neu geregelt. Statt bisher 35.000 EUR netto gilt jetzt eine Grenze von 55.000 EUR brutto. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2024.

Der Wechsel ist kein reiner Zahlenwechsel: Die neue Grenze rechnet brutto statt netto, und es gibt eine neue 10-%-Toleranzregel für einmalige Überschreitungen. Wer 2024 noch nach der alten Logik kalkuliert hat, muss 2026 umdenken.

Vergleichstabelle: Alt 35k netto vs. Neu 55k brutto

  Alt (bis 31.12.2024) Neu (ab 1.1.2025)
Grenzwert 35.000 EUR netto 55.000 EUR brutto
Rechengrundlage Mit fiktiver USt-Herausrechnung Gesamte vereinbarte Gegenleistung (keine fiktive USt)
Toleranz Einmalige Überschreitung in 5 Jahren 10 % Toleranz — KU-Regelung gilt bis Jahresende
Wechsel bei Überschreitung > Toleranz Rückwirkend ab Jahresbeginn Ab überschreitendem Umsatz (nicht rückwirkend)
Rechtsgrundlage § 6 Abs. 1 Z 27 UStG a.F. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG idF AbgÄG 2024

Was bedeutet "brutto" konkret?

Unter der alten Regelung wurde bei 35.000 EUR Umsatz noch fiktiv 20 % USt herausgerechnet — die reale Umsatzschwelle lag damit faktisch bei rund 42.000 EUR brutto. Die neue Regel eliminiert diese Rechnerei: Der vereinbarte Gesamtbetrag zählt.

Rechenbeispiel: Wer 2026 Honorare von insgesamt 54.000 EUR vereinnahmt, bleibt unter der Grenze — unabhängig davon, wie die Rechnungen intern kalkuliert wurden. Keine Netto-Brutto-Gymnastik mehr.

Die neue 10-%-Toleranzregel

Überschreitet ein Unternehmen die 55.000-EUR-Grenze um höchstens 10 % (also bis 60.500 EUR brutto), bleibt die Kleinunternehmer-Befreiung bis zum Ende des Kalenderjahres erhalten. Erst ab dem folgenden Jahr entsteht Umsatzsteuerpflicht.

Wird die 10-%-Grenze jedoch während des Jahres überschritten, greift die USt-Pflicht ab dem überschreitenden Umsatz sofort — nicht rückwirkend. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur alten Regelung.

Freiwilliger Verzicht auf die KU-Regelung

Wer trotz Unterschreitung der Grenze lieber umsatzsteuerpflichtig fakturieren möchte (z. B. um Vorsteuerabzug geltend zu machen), kann nach § 6 Abs. 3 UStG zur Regelbesteuerung optieren. Die Bindungsfrist beträgt 5 Jahre. Ein Widerruf ist bis zum 31. Jänner des Jahres möglich, ab dem die KU-Befreiung wieder greifen soll.

Der Rechnungshinweis bei aktiver KU-Regelung lautet: "Umsatzsteuerbefreit — Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG". Details dazu findest du in der WKO-Übersicht zur Kleinunternehmerregelung sowie im UStG-Volltext auf RIS.

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Praxis: Was EPU & Gründer jetzt prüfen müssen

  • Aktuelle Jahresumsätze gegen neue 55.000-EUR-Brutto-Grenze prüfen
  • Rechnungshinweis auf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG aktualisieren (nicht mehr alte Formulierung)
  • Bei Nähe zur Grenze: 10-%-Puffer einkalkulieren
  • Überschreitung proaktiv an Steuerberater melden

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Häufige Fragen

Was ist die neue Kleinunternehmergrenze 2025/2026?

Seit 1. Jänner 2025 gilt eine Grenze von 55.000 EUR brutto pro Kalenderjahr. Vorher waren es 35.000 EUR netto mit fiktiver USt-Herausrechnung. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Z 27 UStG idF AbgÄG 2024.

Was bedeutet brutto statt netto bei der Grenze?

Unter der neuen Regelung zählt die gesamte vereinbarte Gegenleistung ohne fiktive USt-Herausrechnung. Die tatsächliche Umsatzschwelle ist damit klarer und einfacher zu prüfen als nach der alten Netto-Logik.

Was passiert bei Überschreitung der Grenze?

Bis zu 10 % Überschreitung (bis 60.500 EUR) bleibt die KU-Regelung bis Jahresende bestehen. Wird die 10-%-Grenze überschritten, greift die USt-Pflicht ab dem überschreitenden Umsatz sofort — nicht rückwirkend ab Jahresbeginn.

Kann ich freiwillig auf die KU-Regelung verzichten?

Ja. Nach § 6 Abs. 3 UStG kann zur Regelbesteuerung optiert werden — z. B. wenn Vorsteuerabzug interessant ist. Die Option bindet für mindestens 5 Jahre. Widerruf ist bis 31. Jänner des gewünschten Jahres möglich.

Was ist die 10-%-Toleranzgrenze?

Bei einmaliger Überschreitung der 55.000-EUR-Grenze um höchstens 10 % (also bis 60.500 EUR brutto) bleibt die KU-Befreiung für das laufende Jahr bestehen. USt-Pflicht greift erst ab dem Folgejahr.

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Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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