Einzelunternehmen Steuern 2026: ESt, USt & SVS im Überblick

Steuern für Einzelunternehmen — everbill

Als Einzelunternehmen in Österreich zahlst du drei Abgaben: Einkommensteuer (Staffelsätze 0–55 %), Umsatzsteuer (20 %, 13 %, 10 % oder seit 1.7.2026 4,9 % für Grundnahrungsmittel) und SVS-Sozialversicherungsbeiträge (Mindestbeitragsgrundlage 551,10 EUR/Monat, Stand 2026). Bis 55.000 EUR Jahresumsatz brutto greift die Kleinunternehmerregelung.

Welche Steuern und Abgaben zahlt ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen (auch EPU — Ein-Personen-Unternehmen) ist steuerlich keine eigene Rechtsperson: Du versteuerst den Gewinn direkt in deiner privaten Einkommensteuererklärung. Über 376.000 Einzelunternehmen sind laut WKO-Statistik in Österreich aktiv (Stand Dezember 2025) — mehr als sechs von zehn heimischen Unternehmen. Drei Abgaben sind für die meisten Einzelunternehmen relevant:

  • Einkommensteuer — auf den jährlichen Gewinn, Staffelsätze von 0 % bis 55 %
  • Umsatzsteuer — auf Lieferungen und Leistungen, sofern keine Kleinunternehmerregelung greift
  • SVS-Sozialversicherung — Pension, Kranken- und Unfallversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen

Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 40.000 EUR Jahresgewinn zahlt 2026 auf die ersten 13.539 EUR keine Einkommensteuer, auf den Rest je nach Tarifstufe 20–40 %. Liegt der Jahresumsatz unter 55.000 EUR brutto, kann zusätzlich die Kleinunternehmerregelung genutzt werden — dann entfällt die Umsatzsteuer auf den Rechnungen.

Wie funktioniert die Einkommensteuer für Einzelunternehmen?

Die Einkommensteuer wird stufenweise auf den Jahresgewinn berechnet (Einkommensteuer-Tarifstufen im Detail). Ein Gewinnfreibetrag von bis zu 4.950 EUR (Grundfreibetrag, 15 % auf Gewinn bis 33.000 EUR) senkt die Bemessungsgrundlage automatisch, ohne dass du investieren musst.

Gewinn (von–bis) Steuersatz 2026
0 – 13.539 EUR 0 %
13.540 – 21.992 EUR 20 %
21.993 – 36.458 EUR 30 %
36.459 – 70.365 EUR 40 %
70.366 – 104.859 EUR 48 %
104.860 – 1.000.000 EUR 50 %
ab 1.000.001 EUR 55 % (befristet bis 2029)

Quelle: BMF, Steuertarif & Steuerabsetzbeträge (§ 33 EStG, Grenzen inflationsangepasst für 2026).

Welche Umsatzsteuersätze gelten für Einzelunternehmen?

Der Normalsatz beträgt 20 %. Ermäßigte Sätze von 13 % bzw. 10 % gelten für bestimmte Waren und Leistungen (z. B. Bücher, Beherbergung, Personenbeförderung). Seit 1. Juli 2026 gilt für ausgewählte Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Butter, Eier, Mehl, Reis, Nudeln, viele Obst- und Gemüsesorten) ein eigener, ermäßigter Satz von 4,9 % (§ 10 Abs. 1a UStG). Bleibt dein Jahresumsatz unter 55.000 EUR brutto, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und ohne Umsatzsteuer fakturieren — dafür entfällt der Vorsteuerabzug.

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Wie viel SVS-Sozialversicherung zahlt ein Einzelunternehmen 2026?

Die SVS-Mindestbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 551,10 EUR/Monat (= 6.613,20 EUR/Jahr, § 25 GSVG). Darauf berechnen sich die Pflichtbeiträge: 18,5 % Pensionsversicherung, 6,8 % Krankenversicherung und 1,53 % Selbständigenvorsorge — dazu kommt ein fixer Unfallversicherungsbeitrag von 12,95 EUR/Monat. In Summe zahlst du als Neugründer laut SVS-Beitragstabelle mindestens rund 160,81 EUR/Monat, unabhängig vom tatsächlichen Gewinn (Details & Berechnung: SVS-Beitragssätze für EPU).

Überschreitet dein Jahresumsatz 55.000 EUR brutto oder dein Jahresgewinn 6.613,20 EUR (Stand 2026), bist du zur Zahlung des regulären SVS-Beitrags verpflichtet. In den ersten beiden Jahren gilt die Neugründer-Regelung: fixe Mindestbeiträge ohne Nachbemessung, der Pensionsbeitrag wird vorläufig auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage berechnet.

Brauchst du als Einzelunternehmen eine doppelte Buchhaltung?

Nein, solange du unter 700.000 EUR Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren bleibst (§ 189 UGB) — dann reicht die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Für den Versicherungsschutz gelten unabhängig von der Buchführungsart dieselben SVS-Regeln.

Häufige Fragen zu Steuern für Einzelunternehmen

Ab welchem Gewinn zahle ich als Einzelunternehmen Einkommensteuer?

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 13.539 EUR Jahresgewinn — bis dahin fällt keine Einkommensteuer an. Darüber gelten Staffelsätze von 20 % bis 55 % (§ 33 EStG).

Muss ich als Einzelunternehmen Umsatzsteuer verrechnen?

Ja, sofern du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt. Diese greift bis zu einem Bruttojahresumsatz von 55.000 EUR (einmalige Toleranz bis 60.500 EUR). Darüber musst du Umsatzsteuer verrechnen und abführen.

Wie hoch ist der SVS-Mindestbeitrag für Einzelunternehmen 2026?

Die Mindestbeitragsgrundlage beträgt 551,10 EUR/Monat. In Summe mit Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Selbständigenvorsorge zahlst du als Neugründer mindestens rund 160,81 EUR/Monat.

Welche Umsatzsteuersätze gelten für Einzelunternehmen in Österreich?

Der Normalsatz beträgt 20 %, ermäßigte Sätze liegen bei 13 % und 10 %. Seit 1. Juli 2026 gilt für ausgewählte Grundnahrungsmittel zusätzlich ein Satz von 4,9 % (§ 10 Abs. 1a UStG).

Brauche ich als Einzelunternehmen eine doppelte Buchhaltung?

Nein. Solange du unter 700.000 EUR Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren bleibst, reicht eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 189 UGB).

Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze überschreite?

Überschreitest du 55.000 EUR Bruttojahresumsatz (einmalig Toleranz bis 60.500 EUR), wirst du umsatzsteuerpflichtig und musst ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer verrechnen und Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

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Stand: August 2026.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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