Der Gewinnfreibetrag (GFB) ist einer der wichtigsten Steuervorteile für Selbstständige und Personengesellschaften in Österreich. Er senkt den steuerpflichtigen Gewinn — und damit direkt die Einkommensteuer-Last. Rechtsgrundlage ist § 10 EStG.
2026 können bis zu 46.400 EUR als Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Bis 33.000 EUR Gewinn wirkt er automatisch, darüber ist er an Investitionen gebunden.
Grundfreibetrag: 15 % ohne Investitionserfordernis
Bis zu einem Gewinn von 33.000 EUR gilt der Grundfreibetrag:
- 15 % vom Gewinn (maximal 4.950 EUR)
- Keine Investition nötig — der Betrag wird automatisch im Rahmen der Steuererklärung abgezogen
- Gilt für Einzelunternehmen und mitunternehmerische Gesellschafter (OG, KG)
Das bedeutet: Ein EPU mit 30.000 EUR Gewinn senkt die Bemessungsgrundlage automatisch um 4.500 EUR — ohne einen Euro ausgeben zu müssen.
Investitionsbedingter Freibetrag über 33.000 EUR
Ab einem Gewinn von 33.001 EUR ist der Freibetrag an begünstigte Investitionen gebunden. Dazu zählen abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren (z. B. Büroausstattung, Maschinen, qualifizierte Fahrzeuge) und bestimmte Wertpapiere (z. B. österreichische Wohnbauanleihen).
Die Staffelung ist degressiv — der Prozentsatz sinkt mit steigendem Gewinn. Die exakten Sätze und Grenzen findest du in der WKO-FAQ zum Gewinnfreibetrag. In Summe sind maximal 46.400 EUR Gewinnfreibetrag pro Jahr möglich.
Wer hat Anspruch?
- Einzelunternehmen (EPU, Kleingewerbe)
- Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG)
- Freiberufler (z. B. Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Architekt:innen) — ebenso anspruchsberechtigt wie Einzelunternehmen
Nicht anspruchsberechtigt sind Kapitalgesellschaften wie die GmbH (dort gilt die Körperschaftsteuer mit 23 %).
So wird der GFB geltend gemacht
Der Gewinnfreibetrag wird im Zuge der Einkommensteuererklärung über das Formular E1a (Beilage für betriebliche Einkünfte) beantragt. Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern wird er in der Beilage angegeben — die Investitionsgüter müssen in einem Anlagenverzeichnis geführt werden.
Eine saubere vorbereitende Buchhaltung macht den Nachweis einfach: Alle Anschaffungen werden mit Datum, Betrag und Nutzungsdauer festgehalten.
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- Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
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Häufige Fragen
Muss ich etwas tun, um den Grundfreibetrag zu bekommen?
Nein. Bis 33.000 EUR Gewinn wird der 15-%-Grundfreibetrag automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt — keine Investition nötig.
Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?
Abnutzbare körperliche Anlagen (z. B. Computer, Maschinen, Fahrzeuge mit mind. 4 Jahren Nutzungsdauer) sowie bestimmte Wertpapiere (u. a. Wohnbauanleihen). Software, Gebäude und PKW mit CO₂ über Grenzwert sind ausgeschlossen.
Können GmbHs den Gewinnfreibetrag nutzen?
Nein. Der GFB ist ausschließlich für Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften (OG, KG). GmbHs unterliegen der Körperschaftsteuer.
Was passiert, wenn ich die Investition vor Ablauf der Behaltefrist verkaufe?
Wird das begünstigte Wirtschaftsgut vor Ablauf der 4-jährigen Behaltefrist veräußert oder aus dem Betriebsvermögen entnommen, wird der GFB anteilig nachversteuert.
Kann ich Wohnbauanleihen für den GFB kaufen?
Ja. Österreichische Wohnbauanleihen gelten als begünstigte Wertpapiere und zählen für den investitionsbedingten Teil des Gewinnfreibetrags. Auch hier gilt die 4-jährige Behaltefrist.
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