Der Versicherungsschutz für Selbständige

Sie betreiben ein Gewerbe, sind Freiberufler oder fallen unter die Neuen Selbständigen? Lesen Sie hier die häufigsten Fragen zum Versicherungsschutz für Selbständige.

6 Fragen zum Versicherungsschutz für Selbständige:

  • Wann bin ich pflichtversichert?
  • Wo bin ich versichert?
  • Wie hoch sind die Beiträge?
  • Wann sind sie fällig?
  • Welche freiwilligen Zusatzversicherungen gibt es?
  • Wann endet die Pflichtversicherung

Wann bin ich pflichtversichert?

Ab demselben Monat, in dem Sie Ihr Gewerbe gemeldet haben, sind Sie pflichtversichert. Neue Selbständige sind mit Tag der Ausübung ihres Berufes pflichtversichert. Bei Freiberuflern gilt die Versicherung mit dem ersten Tag des Kalendermonats, indem sie sich selbständig gemacht haben.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, können Sie dieses Jahr 4.871,76 Euro dazuverdienen, ohne dass Sie in eine weitere Pflichtversicherung fallen. Ansonsten liegt die Versicherungsgrenze bei 6.453,36 Euro im Jahr.

Unabhängig davon gibt es die Möglichkeit, sich und andere Familienmitglieder freiwillig versichern zu lassen.

Wo bin ich als Selbständiger versichert?

Gewerbetreibende oder Neue Selbständige sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG, auch SVA genannt) versichert und Freiberufler nach der Pflichtversicherung nach dem Freiberuflich Selbstständigen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG).

Wie hoch sind die Beiträge?

Grundsätzlich gilt:

Beitragsgrundlage x Beitragssatz = Beitrag

 

Die Beitragsgrundlage wird aus der Einkommensteuererklärung ermittelt. Es gibt die Höchst- und die Mindesbeitragsgrundlage.

Die Pflichtversicherungssätze sind gesetzlich geregelt und beinhalten:

  • die Pensionsversicherung (GSVG: 18,50 %, für Freiberufler: 20 % der Beitragsgrundlage)
  • die Krankenversicherung (7,65 % der Beitragsgrundlage)
  • die Unfallversicherung (für alle 8,90 Euro pro Monat)
  • die Selbständigenvorsorge (1,53 % der Beitragsgrundlage)

Die SVA bzw. FSVG sind zuständig für die Pensions- und Krankenversicherung. Die Unfallversicherung wird über die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) abgewickelt.

Wann sind die Beiträge fällig?

Zu bezahlen sind die Versicherungsbeiträge der Pensions- und Krankenversicherung jeweils am:

  • 28/29 Februar
  • 31. Mai
  • 31. August
  • 30. November

Die Beträge der Unfallversicherung werden monatlich geltend gemacht.

Freiwillige Zusatzversicherungen

Seit 2009 können Selbständige eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Die Beiträge werden von der Pflichtversicherungs-Anstalt eingesammelt und an das Arbeitsmarktservice (AMS) überwiesen. Bei Bedarf können Familienmitglieder mitversichert werden.

Wann endet die Pflichtversicherung?

Die Pflichtversicherung endet mit dem letzten Tag des Kalendermonats, in dem das Gewerbe oder die berufliche Tätigkeit beendet wurde.

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Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie betreut als Digital Marketing Expertin die Online Kommunikation von everbill. Die studierte Geisteswissenschaftlerin ist ansonsten Freelancerin und kennt die Höhenflüge - aber auch die Herausforderungen - die die Selbständigkeit mit sich bringt.

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