Als Kleinunternehmer in Österreich darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen — musst aber einen Hinweis auf die Steuerbefreiung angeben. Die Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994. Seit 1. Jänner 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 55.000 EUR brutto.
Hier findest du 3 korrekte Formulierungen, die du direkt auf deine Rechnungen kopieren kannst — plus alles, was du zur Kleinunternehmerregelung 2026 wissen musst.
3 korrekte Formulierungen für umsatzsteuerbefreite Rechnungen
Variante 1 — mit Gesetzesverweis (empfohlen):
„Der Rechnungsbetrag enthält gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer.“
Variante 2 — kurz und allgemein verständlich:
„Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung.“
Variante 3 — ausführlich mit Leistungsbezug:
„Aus Gründen der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994) erfolgt die Verrechnung der oben angeführten Leistung umsatzsteuerfrei.“
Welche Variante soll ich nehmen? Variante 1 ist die gängigste und wird von der WKO und dem Unternehmensserviceportal empfohlen. Der Gesetzesverweis ist nicht verpflichtend, schafft aber Klarheit gegenüber Kunden und dem Finanzamt.
Wer darf die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Die Kleinunternehmerregelung gilt für Unternehmer, deren Jahresumsatz 55.000 EUR brutto nicht übersteigt (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, gültig seit 1.1.2025).
| Regelung | Details |
|---|---|
| Umsatzgrenze | 55.000 EUR brutto pro Kalenderjahr |
| Toleranzregelung (neu seit 2025) | Erstmalige Überschreitung im Kalenderjahr bis 10 % (= 60.500 EUR) erlaubt — Regelung gilt bis Jahresende weiter |
| Rechtsgrundlage | § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 |
| Umsatzsteuer | Keine USt auf Rechnungen ausweisen |
| Vorsteuerabzug | Kein Vorsteuerabzug möglich |
| UVA-Pflicht | Keine Umsatzsteuervoranmeldung nötig |
| Option zur Regelbesteuerung | Jederzeit möglich (bindet für 5 Jahre) |
Wichtig: Als Kleinunternehmer hast du generell keinen Vorsteuerabzug — du kannst die Umsatzsteuer, die dir andere Unternehmen in Rechnung stellen, nicht vom Finanzamt zurückholen. Das ist der Preis für die Befreiung von der USt-Pflicht.
Rechnungen als Kleinunternehmer korrekt erstellen
Mit everbill fügst du den Kleinunternehmer-Hinweis mit einem Klick auf jede Rechnung ein — korrekt nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Was passiert, wenn der Hinweis auf der Rechnung fehlt?
Wenn du als Kleinunternehmer eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellst (obwohl du befreit bist), dann schuldest du diesen Betrag dem Finanzamt — das nennt sich Steuerschuld kraft Rechnungslegung (§ 11 Abs. 12 UStG).
Konkret bedeutet das:
- Du musst die fälschlich ausgewiesene USt an das Finanzamt abführen
- Dein Kunde darf diese USt trotzdem nicht als Vorsteuer abziehen
- Die Lösung: Eine berichtigte Rechnung ausstellen (ohne USt, mit Kleinunternehmer-Hinweis)
Umgekehrt: Wenn du den Hinweis einfach vergisst, aber keine USt ausweist, ist das weniger problematisch — der Hinweis ist empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Die WKO empfiehlt aber dringend, ihn immer anzuführen.
Welche Angaben muss eine Kleinunternehmer-Rechnung enthalten?
Auch als Kleinunternehmer musst du die Pflichtangaben nach § 11 UStG einhalten:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (du)
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers (dein Kunde)
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung
- Tag oder Zeitraum der Leistung
- Entgelt (Nettobetrag = Bruttobetrag, da keine USt)
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Hinweis auf die Steuerbefreiung (eine der 3 Formulierungen oben)
Nicht erforderlich auf Kleinunternehmer-Rechnungen: UID-Nummer (du hast als Kleinunternehmer in der Regel keine), USt-Betrag, USt-Satz.
Kleinunternehmerregelung vs. Regelbesteuerung: Was ist besser?
| Kriterium | Kleinunternehmer | Regelbesteuert |
|---|---|---|
| Umsatzgrenze | Max. 55.000 EUR brutto/Jahr | Keine Grenze |
| USt auf Rechnungen | Keine | 20 % (bzw. 10 %/13 %) |
| Vorsteuerabzug | Nein | Ja |
| UVA nötig | Nein | Ja (monatlich/quartalsweise) |
| Verwaltungsaufwand | Minimal | Höher |
| Vorteil bei hohen Einkäufen | Nein (keine Vorsteuer) | Ja (Vorsteuer rückholbar) |
| B2B-Kunden bevorzugen | Eher nachteilig (Kunde hat keine Vorsteuer) | Vorteilhaft |
Faustregel: Wenn du hauptsächlich an Privatkunden verkaufst und geringe Einkaufskosten hast, ist die Kleinunternehmerregelung meist günstiger. Verkaufst du an B2B-Kunden oder hast hohe Investitionen, lohnt sich die Regelbesteuerung wegen des Vorsteuerabzugs.
Häufige Fragen zur Umsatzsteuerbefreiung
Muss ich den Hinweis „Umsatzsteuerbefreit“ auf jeder Rechnung angeben?
Der Hinweis ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber von WKO und Finanzamt dringend empfohlen. Ohne Hinweis riskierst du Unklarheiten bei Betriebsprüfungen. Wichtiger: Du darfst auf keinen Fall USt ausweisen, wenn du befreit bist — sonst schuldest du den Betrag dem Finanzamt.
Was ist die Kleinunternehmergrenze 2026 in Österreich?
Die Grenze liegt seit 1. Jänner 2025 bei 55.000 EUR brutto pro Kalenderjahr. Neu seit 2025: Eine einmalige Überschreitung um bis zu 10 % (also bis 60.500 EUR) ist toleriert — die Regelung gilt dann noch bis zum Jahresende weiter.
Was passiert, wenn ich die 55.000-EUR-Grenze überschreite?
Bei erstmaliger Überschreitung um maximal 10 % (bis 60.500 EUR) gilt die Toleranzregelung — du bleibst bis Jahresende Kleinunternehmer. Bei einer Überschreitung über 10 % oder einer wiederholten Überschreitung wirst du ab dem Zeitpunkt der Überschreitung regelbesteuert und musst USt ausweisen.
Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer geltend machen?
Nein. Als Kleinunternehmer hast du keinen Vorsteuerabzug. Die USt, die dir Lieferanten in Rechnung stellen, kannst du nicht vom Finanzamt zurückholen. Das ist der strukturelle Nachteil der Regelung — dafür entfällt die UVA-Pflicht und der Verwaltungsaufwand ist geringer.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer?
Grundsätzlich nicht. Du kannst eine UID-Nummer beantragen, wenn du innergemeinschaftliche Erwerbe tätigst (Einkäufe aus dem EU-Ausland über 11.000 EUR/Jahr). Für rein inländische Geschäfte ist sie nicht erforderlich.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja, du kannst jederzeit zur Regelbesteuerung wechseln (Option nach § 6 Abs. 3 UStG). Achtung: Diese Entscheidung bindet dich für mindestens 5 Jahre. Ein Rückwechsel ist erst danach möglich.
Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?
Alle Pflichtangaben nach § 11 UStG: Name und Anschrift beider Parteien, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Betrag, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer und der Hinweis auf die Steuerbefreiung. Nicht erforderlich: UID-Nummer, USt-Betrag, USt-Satz.
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