Registrierkassenpflicht – Alle Infos zur Registrierkassen
sicherheitsverordnung

neue regelungen registrierkassenpflicht 2017

Ab 2017 tritt nun die Registrierkassensicherheitsverordnung in Kraft. Lesen Sie, welche Änderungen bei der Registrierkassenpflicht 2017 auf Sie zukommen.

Die Regierung möchte mit diesem Gesetz gegen die Möglichkeit des Betruges bei Barzahlung (Schwarzgeld) vorgehen. Aus diesem Grund wurde 2016 die Registrierkassenpflicht eingeführt, die viele Unternehmer vor besondere Herausforderungen stellte.
Ab 2017 tritt nun die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKS-V) in Kraft. Mit der Maßnahme soll das Manipulation-Risiko minimiert werden. Die Signatur hat die Form eines von der Finanz mittels App prüfbaren QR-Codes.

Die Registrierkassenpflicht: Was bisher geschah…

Wie Sie ja bereits wissen, sind Unternehmen, deren

  • Jahresumsatz 15.000 Euro übersteigt
  • und deren Barumsatz 7.500 Euro überragt

seit 1.1 2016 verpflichtet, eine Registrierkasse zu führen. Das hat den Zweck, die Umsätze für den Fiskus nachvollziehbar aufzuzeichnen.
Wer seine Registrierkasse nicht fachgerecht führt, winken Geldstrafen bis 5.000 Euro. Manipulierte Registrierkassensysteme werden sogar mit bis zu 25.000 Euro geahndet.

Registrierkassenpflicht 2017: das kommt auf Sie zu

Ab ersten Jänner 2017 gilt neben der Registrierkasse eine technische Sicherheitseinrichtung (Registrierkassensicherheitsverordnung (RKS-V)). Das heißt, ab 2017 muss jede Rechnung auch über eine digitale Signatur verfügen. So wird den vorhin bereits erwähnten Kassen-Manipulationen vorgebeugt.

Laut der Finanzministeriumsverordnung besteht die Sicherheitseinrichtung aus einer verschlüsselten Verkettung der Barumsätze, mit Hilfe der kryptographischen Signatur der Signaturerstellungseinheit.

Wie erfolgt die digitale Signatur?

Die digitale Signatur muss zertifiziert sein und erfolgt in Form eines QR-Codes. Diesen Code kann die Finanz mittels App prüfen. Der zweidimensionale QR-Code wird auf Kassenbelege gedruckt und ins Kassenjournal eingetragen.

Folgende sieben Informationen müssen in dem QR-Code gespeichert werden:

  1. Kassenidentifikationsnummer
  2. Fortlaufende Nummer des Barumsatzes
  3. Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
  4. Betrag der Barzahlung
  5. Stand des Umsatzzählers
  6. Seriennummer des Signaturzertifikates
  7. Signaturwert des vorigen Umsatzes

Nur dann ist die Belegausstellung korrekt erfolgt und Sie haben keinerlei Konsequenzen zu fürchten.

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Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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