Rechnungslegungspflicht Österreich 2026: ab welchem Umsatz?

Rechnungslegungspflicht Österreich: einfache E/A-Rechnung vs. doppelte Buchführung – everbill 2026

Kurz gesagt: Rechnungslegungspflichtig (doppelte Buchführung + Bilanz) bist du in Österreich ab 700.000 € Umsatz pro Jahr und Betrieb – aber erst, wenn du diese Grenze in zwei Jahren in Folge überschreitest (§ 189 UGB). Ab 1.000.000 € greift die Pflicht schon im Folgejahr. Darunter genügt die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Eine Anhebung auf 1 Mio. € ist für 2026 angekündigt, aber noch nicht in Kraft (Stand: Juli 2026).

Die Rechnungslegungspflicht entscheidet, ob du deinen Gewinn per einfacher Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln darfst oder eine vollständige doppelte Buchführung mit Bilanz brauchst. Der einzige harte Grenzwert dafür ist dein Jahresumsatz: Unter 700.000 € reicht die E/A-Rechnung, darüber wird es aufwendiger. Hier erfährst du, ab wann die Pflicht genau greift, was sich 2026 ändern soll und wie du die Grenze nicht mit der Kleinunternehmergrenze verwechselst.

Was ist die Rechnungslegungspflicht?

Die Rechnungslegungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, Bücher zu führen und einen Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) zu erstellen. Geregelt ist das im § 189 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Wer rechnungslegungspflichtig ist, muss die doppelte Buchführung anwenden – also jeden Geschäftsfall auf zwei Konten (Soll und Haben) erfassen.

Bist du nicht rechnungslegungspflichtig, darfst du deinen Gewinn mit der wesentlich einfacheren Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Das betrifft die große Mehrheit der Ein-Personen-Unternehmen und Kleinbetriebe in Österreich.

Wichtig: Für bestimmte Rechtsformen gilt die Pflicht unabhängig vom Umsatz. Eine GmbH oder AG ist immer rechnungslegungspflichtig (§ 189 Abs 1 Z 1 UGB), egal wie hoch der Umsatz ist. Die Umsatzgrenze unten betrifft Einzelunternehmen und unternehmerisch tätige Personengesellschaften (z. B. OG, KG).

Ab welchem Umsatz gilt die Buchführungspflicht?

Der maßgebliche Schwellenwert liegt bei 700.000 € Umsatzerlösen pro Geschäftsjahr, gerechnet je einzelnem Betrieb. Entscheidend ist aber nicht ein einzelnes Jahr, sondern die Wiederholung:

Situation Wann beginnt die Pflicht?
Umsatz über 700.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr
Umsatz über 1.000.000 € (qualifiziertes Überschreiten) bereits ab dem Folgejahr
Umsatz fällt in zwei Jahren in Folge unter 700.000 € Pflicht entfällt ab dem Folgejahr
Umsatz dauerhaft unter 700.000 € keine Pflicht – E/A-Rechnung genügt

Ein Beispiel: Überschreitest du 2024 und 2025 jeweils die 700.000 €, bist du ab 2027 rechnungslegungspflichtig. Springst du dagegen 2025 gleich über 1.000.000 €, gilt die Pflicht schon ab 2026. Diese Puffer-Logik soll dir Zeit geben, deine Buchhaltung umzustellen (Quelle: § 189 UGB, RIS).

Unter der Grenze? Dann reicht die E/A-Rechnung.

Solange du unter 700.000 € bleibst, brauchst du keine doppelte Buchführung. Mit everbill schreibst du RKSV-konforme Rechnungen und erfasst Einnahmen und Ausgaben – die Basis für deine E/A-Rechnung.

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Wird die Buchführungsgrenze 2026 angehoben?

Die Bundesregierung hat im April 2026 im Rahmen eines Entbürokratisierungspakets eine Anhebung der Buchführungsgrenzen angekündigt: Die Schwelle in § 189 UGB soll von 700.000 € auf 1.000.000 € steigen, die qualifizierte Grenze von 1.000.000 € auf 1.500.000 €. Auch die parallele Grenze in § 125 BAO soll auf 1.000.000 € angehoben werden.

Aber Achtung: Diese Anhebung ist Stand Juli 2026 noch nicht in Kraft. Es handelt sich um einen Regierungsbeschluss im Ministerrat, nicht um ein bereits kundgemachtes Gesetz. Bis das Gesetzgebungsverfahren im Parlament abgeschlossen und im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht ist, gilt weiterhin die 700.000-€-Grenze. Verlass dich bei deiner Planung also auf den aktuellen Wert und beobachte die Entwicklung (Quelle: BMF-Pressemeldung, April 2026).

Im selben Paket ist außerdem ein neues Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte (z. B. selbst entwickelte Software) geplant – auch das ist noch nicht beschlossen und im Detail offen.

Rechnungslegungsgrenze oder Kleinunternehmergrenze – was ist der Unterschied?

Diese beiden Grenzen werden ständig verwechselt, weil beide mit „Umsatz“ und „Grenze“ zu tun haben. Tatsächlich regeln sie aber völlig verschiedene Dinge:

  Rechnungslegungsgrenze Kleinunternehmergrenze
Betrag 700.000 € Umsatz/Jahr 55.000 € Bruttoumsatz/Jahr
Gesetz § 189 UGB § 6 Abs 1 Z 27 UStG
Regelt Buchführungsart (E/A vs. doppelte Buchführung) Umsatzsteuer (befreit oder nicht)
Folge beim Überschreiten Bilanzierungspflicht USt-Pflicht auf Rechnungen

Du kannst also gleichzeitig über der Kleinunternehmergrenze (also umsatzsteuerpflichtig) und trotzdem weit unter der Rechnungslegungsgrenze sein (also weiterhin E/A-Rechner). Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.

Was bedeutet das für dich als EPU oder Kleinbetrieb?

Für die allermeisten Ein-Personen-Unternehmen und kleinen Betriebe in Österreich ist die Antwort einfach: Der Umsatz liegt weit unter 700.000 €, es besteht also keine Rechnungslegungspflicht. Du ermittelst deinen Gewinn per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – weder Bilanz noch doppelte Buchführung sind nötig.

  • Unter 700.000 € Umsatz: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt. Du erfasst laufend deine Rechnungen, Einnahmen und Ausgaben – dafür ist eine Rechnungssoftware wie everbill gedacht.
  • Über der Grenze: Du wirst bilanzierungspflichtig. Für die doppelte Buchführung und den Jahresabschluss brauchst du in der Regel einen Steuerberater oder eine Buchhaltungs-Vollsoftware – das kann everbill nicht leisten.

everbill ist eine Rechnungssoftware: Du schreibst damit RKSV-konforme Rechnungen und Angebote und erfasst deine Einnahmen und Ausgaben. Das ist die ideale Grundlage für die E/A-Rechnung. Die doppelte Buchführung, den Jahresabschluss oder die Übermittlung an FinanzOnline übernimmt everbill hingegen nicht – die USt-Voranmeldung meldest du selbst über FinanzOnline oder über deinen Steuerberater.

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Häufige Fragen zur Rechnungslegungspflicht

Ab welchem Umsatz bin ich in Österreich buchführungspflichtig?

Ab 700.000 € Umsatz pro Jahr und Betrieb – und zwar, wenn du diese Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitest. Die Pflicht beginnt dann ab dem zweitfolgenden Jahr. Überschreitest du 1.000.000 €, gilt sie schon ab dem Folgejahr (§ 189 UGB).

Ist die Rechnungslegungsgrenze dasselbe wie die Kleinunternehmergrenze?

Nein. Die Rechnungslegungsgrenze (700.000 €, § 189 UGB) regelt, ob du doppelte Buchführung brauchst. Die Kleinunternehmergrenze (55.000 € brutto, § 6 Abs 1 Z 27 UStG) regelt, ob du Umsatzsteuer verrechnen musst. Das sind zwei völlig verschiedene Schwellen.

Wird die Buchführungsgrenze 2026 wirklich auf 1 Million Euro angehoben?

Eine Anhebung von 700.000 € auf 1.000.000 € wurde im April 2026 von der Bundesregierung angekündigt, ist aber Stand Juli 2026 noch nicht in Kraft. Bis zur Kundmachung im Bundesgesetzblatt gilt weiterhin die 700.000-€-Grenze.

Muss ich als EPU eine Bilanz erstellen?

In der Regel nicht. Solange dein Umsatz unter 700.000 € liegt, genügt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Eine Bilanz brauchst du erst, wenn du rechnungslegungspflichtig wirst oder wenn deine Rechtsform (z. B. GmbH) es unabhängig vom Umsatz verlangt.

Was ist der Unterschied zwischen E/A-Rechnung und doppelter Buchführung?

Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfasst du Geldflüsse einfach nach Zufluss und Abfluss. Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsfall auf zwei Konten (Soll und Haben) gebucht, und am Jahresende steht eine Bilanz. Die doppelte Buchführung ist deutlich aufwendiger und meist Sache des Steuerberaters.

Gilt die Grenze pro Betrieb oder für alle meine Tätigkeiten zusammen?

Die 700.000-€-Grenze wird je einzelnem einheitlichem Betrieb berechnet. Hast du mehrere getrennte Betriebe, wird jeder für sich betrachtet. Innerhalb eines Betriebs zählen alle Umsatzerlöse zusammen.

Kann ich meine Buchhaltung mit everbill machen, wenn ich unter der Grenze bin?

Ja. Unter 700.000 € reicht die E/A-Rechnung. Mit everbill schreibst du RKSV-konforme Rechnungen und erfasst Einnahmen und Ausgaben – die Grundlage deiner E/A-Rechnung. Die doppelte Buchführung, den Jahresabschluss und die FinanzOnline-Meldung deckt everbill nicht ab.

Weiterführende Artikel

Stand: Juli 2026. Quellen: RIS (§ 189 UGB), BMF, WKO. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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