Honorarnote Österreich 2026: Pflichtangaben, Vorlage & Steuerbefreiung

Honorarnote Österreich konform

Eine Honorarnote ist eine Rechnung, die von Freiberuflern, freien Dienstnehmern und Personen ohne Gewerbeschein ausgestellt wird. In Österreich ist „Honorarnote“ kein gesetzlich definierter Begriff — es gelten dieselben Pflichtangaben wie für jede Rechnung nach § 11 UStG 1994.

Typische Aussteller: Ärzte (Privatordination), Anwälte, Therapeuten, Architekten, Berater, Vortragende und Übungsleiter. Laut WKO gibt es über 362.000 Ein-Personen-Unternehmen in Österreich (2024) — die größten Gruppen sind freiberufliche Dienstleister und Gesundheitsberufe.

Pflichtangaben auf einer Honorarnote

Die Pflichtangaben richten sich nach dem Rechnungsbetrag:

Pflichtangabe Bis 400 EUR Über 400 EUR Über 10.000 EUR
Name + Anschrift des Leistenden Ja Ja Ja
Art und Umfang der Leistung Ja Ja Ja
Leistungsdatum/-zeitraum Ja Ja Ja
Entgelt (inkl. USt oder Befreiungshinweis) Ja Ja Ja
Ausstellungsdatum Ja Ja Ja
Name + Anschrift des Empfängers Ja Ja
Nettobetrag + USt-Satz + USt-Betrag Ja Ja
UID-Nummer des Leistenden Ja Ja
Fortlaufende Rechnungsnummer Ja Ja
UID-Nummer des Empfängers Ja

Wichtig: Die Bezeichnung „Honorarnote“ auf dem Dokument ist optional — entscheidend ist der Inhalt, nicht die Überschrift. Du kannst auch „Rechnung“ schreiben (oesterreich.gv.at).

Honorarnote als Kleinunternehmer: Was auf die Note muss

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt (Umsatz bis 55.000 EUR brutto/Jahr, seit 1.1.2025), darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen brauchst du einen Hinweis auf die Steuerbefreiung:

„Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994)“

Ohne diesen Hinweis riskierst du, die fälschlich ausgewiesene USt ans Finanzamt abführen zu müssen (Steuerschuld kraft Rechnungslegung, § 11 Abs. 12 UStG).

Neu seit 2025: Die Kleinunternehmergrenze wurde von 35.000 EUR netto auf 55.000 EUR brutto angehoben. Dazu gibt es eine 10%-Toleranzregelung: Eine erstmalige Überschreitung im Kalenderjahr bis 60.500 EUR ist erlaubt.

Honorarnote für Gesundheitsberufe: Keine USt

Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Hebammen und andere Gesundheitsberufe sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer unecht befreit — das heißt: keine USt auf der Honorarnote, aber auch kein Vorsteuerabzug.

Voraussetzung: Die Leistung muss therapeutisch sein (Heilbehandlung oder Prävention). Coaching oder Supervision ohne therapeutischen Hintergrund sind nicht automatisch befreit.

Auf der Honorarnote steht dann:

„Steuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994″

Betroffene Berufsgruppen:

  • Ärzte und Zahnärzte (Privatordination)
  • Psychotherapeuten und klinische Psychologen
  • Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden
  • Hebammen
  • Heilmasseure (WKO)
  • Berufe nach GuKG und MTD-Gesetz

Honorarnoten erstellen — mit der richtigen Formulierung

Mit everbill erstellst du Honorarnoten mit allen Pflichtangaben — inklusive Kleinunternehmer-Hinweis oder USt-Befreiung für Gesundheitsberufe.

14 Tage gratis testen →

Honorarnote erstellen: Schritt für Schritt

  1. Leistung beschreiben: Art der Tätigkeit konkret angeben (z. B. „Rechtsberatung“, „Psychotherapie-Sitzung“, „Vortrag am 15.03.2026“). Pauschale Angaben wie „Beratung“ reichen nicht für den Vorsteuerabzug des Empfängers.
  2. Betragsstufe prüfen: Bis 400 EUR reichen vereinfachte Angaben. Darüber brauchst du alle Pflichtangaben (Name/Adresse Empfänger, Nettobetrag, USt, Rechnungsnummer, UID).
  3. USt-Status klären: Bist du umsatzsteuerpflichtig (20 % ausweisen), Kleinunternehmer (Befreiungshinweis) oder Gesundheitsberuf (§ 6 Z 19 Befreiung)?
  4. Fortlaufende Nummer vergeben: Jede Honorarnote braucht eine eindeutige, fortlaufende Nummer (z. B. HN-2026-001).
  5. Zahlung verfolgen: Zahlungsziel angeben (z. B. „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“) und Eingang kontrollieren.

Honorarnote vs. Rechnung: Was ist der Unterschied?

Kriterium Honorarnote Rechnung
Aussteller Freiberufler, freie Dienstnehmer Gewerbetreibende, Unternehmen
Gesetzliche Grundlage § 11 UStG (gleich!) § 11 UStG
Pflichtangaben Identisch Identisch
Bezeichnung „Honorarnote“ (Konvention) „Rechnung“ (Konvention)
Typische Leistungen Beratung, Behandlung, Vortrag Warenverkauf, Handwerksleistung
Gewerbeschein nötig? Meist nein (freier Beruf) Ja (Gewerbe)

Fazit: Rechtlich gibt es keinen Unterschied. „Honorarnote“ ist eine Bezeichnungskonvention für Freiberufler-Rechnungen — die Pflichtangaben sind identisch.

Honorarnote als freier Dienstnehmer

Auch als freier Dienstnehmer (z. B. bei einem Werkvertrag für ein Unternehmen) stellst du eine Honorarnote aus. Besonderheiten:

  • Du bist selbst für die Versteuerung verantwortlich (Einkommensteuer)
  • Ab einem Jahresgewinn über 6.613,20 EUR bist du SVS-pflichtig (Sozialversicherung der Selbständigen)
  • Unter der Kleinunternehmergrenze (55.000 EUR): Keine USt ausweisen, Befreiungshinweis angeben
  • Das AMS stellt Infos und Vorlagen für freie Dienstnehmer bereit

Häufige Fragen zur Honorarnote

Was ist eine Honorarnote?

Eine Honorarnote ist eine Rechnung, die von Freiberuflern und freien Dienstnehmern ausgestellt wird. Der Begriff ist nicht gesetzlich definiert — es gelten dieselben Pflichtangaben wie für jede Rechnung nach § 11 UStG 1994.

Muss ich „Honorarnote“ draufschreiben?

Nein. Die Bezeichnung ist frei wählbar — du kannst auch „Rechnung“ schreiben. Entscheidend ist, dass alle Pflichtangaben vorhanden sind. In der Praxis verwenden Freiberufler meist „Honorarnote“, weil es professioneller wirkt.

Muss ich als Arzt Umsatzsteuer auf der Honorarnote ausweisen?

Nein. Ärzte sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit (unechte Befreiung), wenn die Leistung eine Heilbehandlung ist. Auf der Note steht: „Steuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994“. Achtung: Gutachten oder Vorträge können steuerpflichtig sein.

Was muss auf einer Honorarnote unter 400 EUR stehen?

Bei Kleinbetragsrechnungen bis 400 EUR reichen: Name und Anschrift des Leistenden, Art und Umfang der Leistung, Leistungsdatum, Entgelt inkl. USt (oder Befreiungshinweis) und Ausstellungsdatum. Name des Empfängers und Rechnungsnummer sind nicht erforderlich.

Brauche ich für eine Honorarnote einen Gewerbeschein?

Nein. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Therapeuten, Architekten etc.) brauchen keinen Gewerbeschein. Auch freie Dienstnehmer mit Werkvertrag benötigen keinen. Nur bei gewerblicher Tätigkeit ist ein Gewerbeschein Pflicht.

Wie nummeriere ich meine Honorarnoten?

Vergib eine fortlaufende, eindeutige Nummer — z. B. HN-2026-001, HN-2026-002 etc. Die Nummernfolge muss lückenlos und nachvollziehbar sein. Bei Kleinbetragsrechnungen (bis 400 EUR) ist die Nummer nicht Pflicht.

Was ist die Kleinunternehmergrenze für Honorarnoten 2026?

Seit 1. Jänner 2025 liegt die Grenze bei 55.000 EUR brutto pro Jahr. Darunter darfst du keine USt ausweisen und musst den Hinweis „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“ auf jede Honorarnote setzen. Neu: Eine erstmalige Überschreitung im Kalenderjahr bis 60.500 EUR (10 % Toleranz) ist erlaubt — ab dem Umsatz über 60.500 EUR gilt die USt-Pflicht sofort für alle weiteren Rechnungen im selben Jahr.

Weiterführende Artikel

Honorarnoten in 2 Minuten — mit allen Pflichtangaben

Erstelle Honorarnoten mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG — inklusive Kleinunternehmer-Hinweis. Die Rechnungssoftware für österreichische Freiberufler.

14 Tage gratis testen →

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

Kommentare