Die Körperschaftsteuer (KöSt) beträgt in Österreich seit 1.1.2024 einheitlich 23 % auf den Gewinn einer Kapitalgesellschaft. Du ersetzt die Einkommensteuer für juristische Personen wie die GmbH, AG oder Europäische Gesellschaft (SE) und wird direkt auf das steuerpflichtige Einkommen der Gesellschaft erhoben.
Für GmbHs ohne oder mit geringem Gewinn fällt zusätzlich die sogenannte Mindest-Körperschaftsteuer an — sie wird nicht auf den Gewinn, sondern auf die Rechtsform erhoben.
Was ist die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer ist das steuerliche Pendant zur Einkommensteuer, nur eben für juristische Personen. Steuerpflichtig sind vor allem Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Genossenschaften, Vereine mit gewerblicher Tätigkeit sowie Privatstiftungen. Rechtsgrundlage ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG).
KöSt-Satz 2026 — Gesetzliche Grundlage
Der aktuelle Satz ist in § 22 KStG geregelt:
- 23 % auf das steuerpflichtige Einkommen (gültig seit 1.1.2024)
- Gleicher Satz für GmbH, AG und andere Kapitalgesellschaften
- Keine progressive Staffelung wie bei der Einkommensteuer — die KöSt ist ein Flat Tax
Damit liegt Österreich im europäischen Mittelfeld. Die Senkung von 24 % (2023) auf 23 % (2024) war Teil der ökosozialen Steuerreform. Details zum Satz findest du auf dem BMF-Portal Körperschaftsteuer.
Mindest-Körperschaftsteuer für GmbH und AG
Auch wenn eine GmbH Verlust macht oder Gewinn-Null ausweist, fällt eine Mindest-KöSt nach § 24 KStG an. Du wird quartalsweise vorgeschrieben:
- GmbH: 125 EUR pro Quartal (500 EUR/Jahr) — einheitlich seit 1.1.2024
- AG: 875 EUR pro Quartal (3.500 EUR/Jahr)
- FlexCo / GmbH-light (seit 2024): Gleicher KöSt-Satz 23 %, gleiche Mindest-KöSt-Regel wie GmbH — Mindeststammkapital 10.000 EUR statt 35.000 EUR (§ 6 FlexKapGG)
Hintergrund: Mit dem Start-Up-Förderungsgesetz 2024 wurde das Mindeststammkapital der GmbH von 35.000 EUR auf 10.000 EUR gesenkt. Die Mindest-KöSt (5 % des Mindeststammkapitals) fiel damit von 1.750 EUR auf 500 EUR pro Jahr — einheitlich für alle GmbHs, auch Bestandsgesellschaften. Die frühere Staffelung für neu gegründete GmbHs (125/250 EUR) wurde im Zuge dieser Reform abgeschafft, weil der neue einheitliche Satz ohnehin dem damaligen Gründer-Satz entspricht.
Die Mindest-KöSt wird auf die reguläre KöSt der Folgejahre angerechnet — sie geht also nicht verloren, wenn die Gesellschaft später in die Gewinnzone kommt.
Ausschüttung an Gesellschafter: zusätzlich 27,5 % KESt
Wird der Gewinn an Gesellschafter ausgeschüttet, fällt Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % an (§ 27a EStG). Die KESt wird von der GmbH direkt einbehalten und abgeführt — die Ausschüttung ist beim Empfänger damit endbesteuert.
Die effektive Gesamtbelastung bei Vollausschüttung beträgt somit: 23 % KöSt + 27,5 % KESt auf den verbleibenden Gewinn = rund 44,175 %. Details auf BMF — Kapitalertragsteuer.
Praxis: Wann und wie wird die KöSt bezahlt?
Die KöSt wird wie die Einkommensteuer in Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November entrichtet. Die endgültige Abrechnung erfolgt über die jährliche Körperschaftsteuererklärung (K-Formular), die via FinanzOnline übermittelt wird.
Nach Abschluss eines Geschäftsjahres muss zusätzlich der Jahresabschluss innerhalb von 9 Monaten beim Firmenbuch eingereicht werden (§ 277 UGB). Eine saubere Buchhaltung ist die Basis — Rechnungen, Belege und Konten müssen lückenlos dokumentiert sein.
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Häufige Fragen zur Körperschaftsteuer
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Österreich 2026?
Der KöSt-Satz liegt seit 1.1.2024 bei 23 % auf den Gewinn. Dieser Satz gilt auch 2026 unverändert.
Muss ich Mindest-KöSt zahlen, auch wenn meine GmbH Verlust macht?
Ja. Kapitalgesellschaften zahlen unabhängig vom Ergebnis die Mindest-KöSt nach § 24 KStG. Neu gegründete GmbHs profitieren in den ersten 10 Jahren von ermäßigten Beträgen.
Wann wird die KöSt fällig?
Vorauszahlungen erfolgen quartalsweise (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.). Die Jahresabrechnung via K-Formular in FinanzOnline — bei Bilanzstichtag 31.12. üblicherweise bis 30.6. des Folgejahres (Verlängerung mit Steuerberater möglich).
Gilt der 23-%-Satz auch für eine AG oder Genossenschaft?
Ja. Der KöSt-Satz von 23 % ist einheitlich für alle Kapitalgesellschaften und andere Körperschaftsteuerpflichtige. Unterschiede gibt es nur bei der Mindest-KöSt.
Wird die Mindest-KöSt verrechnet, wenn ich später Gewinn mache?
Ja. Die gezahlte Mindest-KöSt wird auf die reguläre KöSt späterer Gewinnjahre angerechnet — sie ist also nicht verloren.
Unterschied zwischen KöSt und Einkommensteuer?
KöSt gilt für juristische Personen (GmbH, AG) mit flachem Satz von 23 %. ESt gilt für natürliche Personen (EPU, Einzelunternehmer) mit 7 progressiven Tarifstufen von 0 % bis 55 %. Wer seine GmbH-Gewinne ausschüttet, zahlt zusätzlich 27,5 % KESt.
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