In Österreich gelten 2026 für Selbstständige sieben Einkommensteuer-Tarifstufen zwischen 0 % und 55 %. Der Tarif ist progressiv — je höher das Jahreseinkommen, desto höher der Grenzsteuersatz. Gesetzliche Grundlage ist § 33 EStG.
Selbstständige zahlen die Einkommensteuer nicht auf den Umsatz, sondern auf den steuerlichen Gewinn — also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Für EPU (Einzelunternehmen) ermitteln die meisten den Gewinn über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A).
Die sieben Tarifstufen 2026
Die Stufen wurden inflationsangepasst — 2026 wurden die Grenzen um rund 1,73 % nach oben verschoben.
| Einkommen (pro Jahr) | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| 0 bis 13.539 EUR | 0 % |
| 13.540 bis 21.992 EUR | 20 % |
| 21.993 bis 36.458 EUR | 30 % |
| 36.459 bis 70.365 EUR | 40 % |
| 70.366 bis 104.859 EUR | 48 % |
| 104.860 bis 1.000.000 EUR | 50 % |
| über 1.000.000 EUR | 55 % (befristet bis 2029) |
Quelle: BMF — Steuertarif & Steuerabsetzbeträge.
Wie funktioniert der Progressionstarif?
Der Grenzsteuersatz gilt nur für den jeweiligen Einkommensteil — nicht für das gesamte Einkommen. Wer also 40.000 EUR Gewinn hat, zahlt nicht pauschal 40 %, sondern:
- 0 % auf die ersten 13.539 EUR (= 0 EUR)
- 20 % auf die nächsten 8.453 EUR (= 1.690,60 EUR)
- 30 % auf die nächsten 14.466 EUR (= 4.339,80 EUR)
- 40 % auf die restlichen 3.542 EUR (= 1.416,80 EUR)
Gesamt: rund 7.447 EUR Einkommensteuer (vor Absetzbeträgen und Freibeträgen). Der Durchschnittssteuersatz liegt hier bei etwa 18,6 % — deutlich unter den 40 % Grenzsteuersatz.
Was Selbstständige absetzen sollten
Bevor die Tarifstufen zum Zug kommen, lohnt es sich, den steuerpflichtigen Gewinn zu reduzieren. Die wichtigsten Hebel:
- Gewinnfreibetrag (15 % auf Gewinn bis 33.000 EUR, darüber gestaffelt) → Details zum Gewinnfreibetrag
- SVS-Beiträge in voller Höhe als Betriebsausgabe
- Kilometergeld: 0,50 EUR/km PKW, 0,25 EUR/km Motorrad/E-Bike
- Arbeitsplatzpauschale für selbstständige Home-Office-Nutzer
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 1.000 EUR netto) — sofort absetzbar
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- Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Vorbereitende Buchhaltung
Häufige Fragen
Ab welchem Gewinn zahle ich Einkommensteuer als EPU?
Der erste Einkommens-Euro ist bis 13.539 EUR pro Jahr mit 0 % belastet (Grundfreibetrag). Darüber greifen die Tarifstufen ab 20 %.
Gilt der 55-%-Spitzensteuersatz dauerhaft?
Nein. Die 55-%-Stufe für Einkommen über 1 Mio. EUR wurde als befristete Maßnahme verankert und gilt aktuell bis 2029. Danach fällt sie — ohne neue Verlängerung — auf 50 % zurück.
Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?
Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf den letzten verdienten Euro. Der Durchschnittssteuersatz ergibt sich aus der Gesamtsteuer geteilt durch das Einkommen — er ist wegen der Progression immer niedriger.
Werden die Tarifstufen jedes Jahr angepasst?
Seit 2023 werden die ersten sechs Stufen automatisch an die Inflation angepasst (sogenannte „kalte Progression“). Die Anpassung erfolgt jährlich mit BMF-Verordnung.
Wie deklariere ich die Einkommensteuer?
Selbstständige geben die Einkommensteuererklärung (E1 + ggf. E1a) jährlich über FinanzOnline ab. Voranmeldungen gibt es nicht — stattdessen werden quartalsweise Vorauszahlungen festgesetzt.
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