UID-Nummer beantragen 2026: Ablauf + Formular U15 | AT

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Die meisten Unternehmer in Österreich bekommen ihre UID-Nummer automatisch — sie wird bei der steuerlichen Erfassung über den Fragebogen Verf24 mitvergeben, ohne separaten Antrag. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. pauschalierte Land- und Forstwirte oder unecht steuerbefreite Unternehmen) brauchst du das gesonderte Formular U15. Sobald du deine UID hast, trägst du sie einmal in deiner Rechnungssoftware ein und sie erscheint automatisch auf jeder Rechnung.

Was ist eine UID-Nummer?

Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-IdNr.) ist eine europaweit gültige Identifikationsnummer für Unternehmen. Sie beginnt in Österreich immer mit dem Länderkürzel AT, gefolgt von dem Buchstaben U und 8 Ziffern — z.B. ATU12345678.

Wichtig: Die UID-Nummer ist nicht dasselbe wie deine österreichische Steuernummer (z.B. 123/4567). Die Steuernummer vergeben die Finanzämter für alle steuerlichen Angelegenheiten — die UID-Nummer speziell für den EU-Geschäftsverkehr.

Begriff Aufbau Vergabe Zweck
UID-Nummer ATU12345678 Finanzamt (auf Antrag oder automatisch) EU-Geschäfte, Reverse Charge, Rechnungspflicht
Steuernummer 123/4567 Zuständiges Finanzamt Einkommensteuer, UVA, allgemeine Steuerpflichten

Wann brauchst du eine UID-Nummer in Österreich?

Nicht jedes Unternehmen braucht automatisch eine UID. Hier die klare Übersicht:

Situation UID Pflicht? Details
Umsatzsteuerpflichtig (Regelbesteuerung) Ja Automatisch bei GmbH, AG; EPU auf Antrag
Innergemeinschaftliche Lieferungen (EU) Ja Pflicht für Reverse-Charge-Rechnungen an EU-Unternehmen
EU-Einkäufe über 11.000 EUR/Jahr Ja UID-Pflicht auch für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer (unter 55.000 EUR/Jahr) Optional Freiwillig beantragen sinnvoll bei EU-Kunden
Nur österreichische B2C-Kunden Nein UID auf Rechnung nicht erforderlich

Faustregel: Sobald du Leistungen an andere Unternehmer in der EU erbringst oder EU-weit Waren einkaufst, brauchst du eine UID-Nummer.

Wie bekommst du eine UID-Nummer in Österreich?

Für die meisten Unternehmer ist die UID-Beantragung kein separater Schritt — sie läuft automatisch mit. Nur wenige Ausnahmefälle brauchen das gesonderte Formular U15.

Regelfall: Automatische Vergabe über Verf24

Bei der Betriebsgründung füllst du den Fragebogen zur Betriebseröffnung (Verf24) aus — entweder über FinanzOnline oder als Papierformular beim Finanzamt. Sobald du dort vorsteuerabzugsberechtigte Umsätze oder innergemeinschaftliche Erwerbe angibst, vergibt das Finanzamt deine UID-Nummer im selben Zug mit — ein zusätzlicher Antrag ist nicht nötig.

  1. Fragebogen Verf24 bei Neugründung ausfüllen (FinanzOnline oder Papier)
  2. Feld „Eröffnung/Beginn der unternehmerischen Tätigkeit“ angeben
  3. UID-Nummer wird gemeinsam mit der steuerlichen Erfassung zugeteilt

Ausnahmefall: Formular U15

Das Formular U15 brauchst du nur, wenn keine automatische Vergabe erfolgt — etwa als pauschalierter Land- oder Forstwirt, als Unternehmen mit ausschließlich unecht steuerbefreiten Umsätzen, oder als juristische Person ohne Unternehmereigenschaft, die UID für EU-Erwerbe benötigt.

  1. Formular U15 beim zuständigen Finanzamt anfordern (verfügbar über usp.gv.at oder direkt beim BMF)
  2. Steuernummer, Firmenbezeichnung, Adresse und Antragsgrund angeben (z.B. innergemeinschaftliche Lieferungen)
  3. Schriftlich beim Finanzamt einreichen

Kosten: kostenlos — weder für Verf24 noch für U15 fallen Gebühren an.

Bearbeitungsdauer: Weder WKO noch USP nennen eine gesetzliche Frist — in der Praxis kursieren Erfahrungswerte von wenigen Werktagen, das ist aber keine verbindliche Zusage des Finanzamts und kann je nach Finanzamt und Auslastung abweichen.

Kleinunternehmer-Hinweis: Auch als Kleinunternehmer kannst du freiwillig eine UID beantragen, wenn du sie für EU-Geschäfte brauchst. Achtung: Verwendest du deine UID im EU-Ausland für steuerfreie Wareneinkäufe, verzichtest du damit automatisch auf die Erwerbsschwelle für Kleinunternehmer.

UID-Nummer auf Rechnungen in Österreich: Was gilt?

Sobald du eine UID-Nummer hast, gelten folgende Regeln für deine Ausgangsrechnungen nach § 11 UStG:

Rechnungsbetrag (brutto) Deine UID auf Rechnung UID des Empfängers
Bis 400 EUR Nicht erforderlich Nicht erforderlich
400 EUR – 10.000 EUR Pflicht Nicht erforderlich
Über 10.000 EUR Pflicht Pflicht
EU-Leistungen (B2B) Pflicht Pflicht

UID-Nummer auf everbill-Rechnungen automatisch eintragen

Sobald du deine UID-Nummer erhalten hast, legst du sie einmal in everbill an — danach erscheint sie automatisch auf jeder Rechnung an der richtigen Stelle:

  • Einstellungen → Firmenprofil → UID-Nummer eintragen
  • Automatische Anzeige ab 400 EUR Rechnungsbetrag gemäß § 11 UStG
  • Rechnungsnummern werden fortlaufend vergeben — keine manuelle Nummerierung
  • BMD/RZL-Export für deinen Steuerberater inklusive

Was everbill nicht macht: Eine direkte Anbindung an FinanzOnline für UVA-Übermittlungen gibt es nicht — das bleibt beim Steuerberater oder du machst es manuell in FinanzOnline. everbill bereitet deine Daten aber steuerberater-fertig auf.

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UID-Nummer verifizieren: VIES-Datenbank

Du kannst jede europäische UID-Nummer kostenlos in der VIES-Datenbank (VAT Information Exchange System) der EU prüfen:

  • URL: ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
  • Ländercode + Nummer eingeben → Sofortprüfung
  • Pflicht vor der ersten Reverse-Charge-Rechnung an einen EU-Kunden — sonst haftest du für die USt

Wichtig seit 2020 (Quick-Fixes-Regelung): Eine gültige UID-Nummer des Empfängers ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit deiner innergemeinschaftlichen Lieferung. Ohne gültige VIES-Prüfung riskierst du, dass das Finanzamt die Steuerbefreiung nachträglich aberkennt.

Häufige Fragen zur UID-Nummer in Österreich

Brauche ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer?

Nicht automatisch. Als Kleinunternehmer (Umsatz unter 55.000 EUR brutto/Jahr) bist du von der Umsatzsteuer befreit und brauchst keine UID für den österreichischen Markt. Sobald du aber Dienstleistungen an EU-Unternehmen erbringst oder EU-Waren über 11.000 EUR/Jahr kaufst, wird die UID Pflicht. Freiwillig beantragen ist immer möglich und macht Sinn wenn du EU-Kunden planst.

Wie lange dauert die UID-Beantragung in Österreich?

Weder WKO noch USP nennen eine gesetzliche Bearbeitungsfrist. In der Praxis kursieren Erfahrungswerte von wenigen Werktagen — das ist aber keine verbindliche Zusage, sondern hängt vom zuständigen Finanzamt und dessen Auslastung ab. Die meisten Unternehmer bekommen die UID ohnehin automatisch mit der steuerlichen Erfassung (Verf24) zugeteilt, ohne separaten Antrag.

Was ist der Unterschied zwischen Verf24 und dem Formular U15?

Verf24 ist der allgemeine Fragebogen zur Betriebseröffnung, den du bei jeder Neugründung ausfüllst — die UID-Nummer wird dabei automatisch mitvergeben, wenn du vorsteuerabzugsberechtigte Umsätze oder EU-Erwerbe angibst. Das Formular U15 ist ein gesonderter Antrag, den du nur in Ausnahmefällen brauchst, etwa als pauschalierter Land- oder Forstwirt oder als Unternehmen mit ausschließlich unecht steuerbefreiten Umsätzen.

Was kostet die Beantragung einer UID-Nummer?

Nichts — die Beantragung ist vollständig kostenlos. Weder das Finanzamt noch FinanzOnline verlangen Gebühren für die Vergabe der UID-Nummer.

Was ist der Unterschied zwischen UID-Nummer und ATU-Nummer?

Kein Unterschied — es sind zwei Namen für dieselbe Sache. ATU-Nummer ist die umgangssprachliche Bezeichnung, weil österreichische UIDs immer mit „ATU“ beginnen (AT = Österreich, U = Umsatzsteuer). Die offizielle Bezeichnung in Österreich ist „UID-Nummer“ oder „USt-IdNr.“

Muss meine UID-Nummer auf jeder Rechnung stehen?

Ab einem Rechnungsbetrag von 400 EUR brutto ist deine UID-Nummer Pflicht auf der Rechnung (§ 11 UStG). Unter 400 EUR (Kleinbetragsrechnung) kannst du sie weglassen. Bei EU-Rechnungen (Reverse Charge) muss immer sowohl deine UID als auch die UID des Empfängers angegeben werden.

Was passiert wenn ich vergesse, die UID auf die Rechnung zu schreiben?

Der Leistungsempfänger kann keine Vorsteuer abziehen. Fehlt die UID pflichtwidrig, kann das Finanzamt die Vorsteuer beim Empfänger verweigern. Du kannst eine korrigierte Rechnung (Rechnungskorrektur) nachreichen — das heilt den Fehler rückwirkend. Wichtig: Nicht einfach eine neue Rechnung mit neuer Nummer ausstellen, sondern die bestehende Rechnung korrigieren.

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Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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