Kurzantwort: Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) meldest du grundsätzlich monatlich, bei einem Vorjahresumsatz bis 100.000 € reicht das Kalendervierteljahr. Zahllast oder Gutschrift ergeben sich aus der Umsatzsteuer auf deinen Ausgangsrechnungen minus der Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen — fällig jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats. Der UVA-Rechner unten schätzt deine Zahllast in Sekunden, direkt in deinem Browser.
UVA-Rechner: Zahllast oder Gutschrift berechnen
| Steuersatz | Netto-Umsatz (€) |
|---|---|
| 20 % (Normalsatz) | |
| 13 % (z. B. Kultur, lebende Tiere/Pflanzen, Ab-Hof-Wein) | |
| 10 % (z. B. Gastronomie, Beherbergung, Bücher) | |
| 4,9 % (Grundnahrungsmittel, neu seit 1.7.2026) | |
| 0 % (steuerfrei, z. B. ig. Lieferung) |
Ohne PKW/Kombi und Repräsentationsaufwendungen — die sind grundsätzlich nicht vorsteuerabzugsfähig (Ausnahme: reine Elektrofahrzeuge).
Reines Rechenwerkzeug, läuft nur in deinem Browser — es werden keine Daten gespeichert oder übertragen. Keine Steuerberatung; berücksichtigt keine Sonderfälle wie Vorsteuerberichtigungen, Anzahlungen, Differenzbesteuerung oder Reverse Charge/innergemeinschaftlichen Erwerb. Für deine tatsächliche UVA-Meldung ist FinanzOnline oder deine Steuerberatung zuständig.
everbill berechnet die Umsatzsteuer auf jeder Rechnung automatisch
20 %, 13 % oder 10 % — everbill wendet den richtigen Steuersatz auf jede Rechnung an und hält deine Ein- und Ausgangsrechnungen übersichtlich beisammen. Die Meldung selbst gibst du wie gewohnt über FinanzOnline oder deine Steuerberatung ab.
Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung überhaupt?
Die Umsatzsteuervoranmeldung (kurz UVA, amtliches Formular U30) ist die laufende, unterjährige Meldung deiner Umsatzsteuer ans Finanzamt — Rechtsgrundlage ist § 21 UStG 1994. Du rechnest darin die Umsatzsteuer, die du deinen Kunden in Rechnung gestellt hast, gegen die Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen auf. Bleibt ein Überhang bei der Umsatzsteuer, ergibt sich eine Zahllast, die du ans Finanzamt überweist. Überwiegt die Vorsteuer, bekommst du eine Gutschrift. Die UVA ist damit keine eigene Steuer, sondern eine unterjährige Vorauszahlung auf die Jahresumsatzsteuer, die am Jahresende final abgerechnet wird.
Wer muss eine UVA abgeben — und wer nicht?
Grundsätzlich betrifft die UVA-Pflicht jeden umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer in Österreich. Zwei Gruppen fallen ganz oder teilweise heraus:
- Echte Kleinunternehmer: Liegt dein Jahresumsatz bei höchstens 55.000 € brutto (seit der Reform 1.1.2025; überschreitest du die Grenze in einem Jahr um nicht mehr als 10 % — also bis 60.500 € —, bleibt die Befreiung bis Jahresende erhalten), greift die Kleinunternehmergrenze. Du bist dann unecht umsatzsteuerbefreit — keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug — und brauchst gar keine UVA.
- Unternehmer unter 55.000 € Jahresumsatz (regelbesteuert): Hast du freiwillig auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichtet, entfällt die Einreichung trotzdem, sofern du pünktlich zahlst oder eine Gutschrift entsteht. Berechnen musst du die Zahllast in diesem Fall aber weiterhin selbst.
Für alle anderen — den Großteil der laufend tätigen EPUs, Freiberufler und KMU — bleibt die UVA verpflichtend.
Monatlich oder vierteljährlich? Der Voranmeldungszeitraum
Wie oft du melden musst, hängt vom Vorjahresumsatz ab (§ 21 Abs. 2 UStG):
| Vorjahresumsatz | Voranmeldungszeitraum |
|---|---|
| über 100.000 € | Kalendermonat (gesetzlicher Regelfall) |
| bis 100.000 € | Kalendervierteljahr (automatisch, freiwillig monatlich möglich) |
Entscheidest du dich freiwillig für die monatliche Meldung, obwohl dir eigentlich das Quartal zustünde, bindet dich das für ein volles Kalenderjahr.
Bis wann musst du die UVA einreichen?
Die UVA ist spätestens am 15. Tag des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Kalendermonats fällig — an diesem Tag muss auch eine errechnete Zahllast beglichen sein. Für Mai 2026 heißt das: Frist am 15. Juli 2026. Für das dritte Quartal 2026 (Juli–September): Frist am 15. November 2026. Fällt der 15. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Der Rechner oben zeigt dir die konkrete Frist für deinen gewählten Zeitraum automatisch mit an.
Soll- oder Istbesteuerung: Wann entsteht die Steuerschuld?
Für den Rechner oben ist eine Weiche entscheidend, die viele EPUs übersehen: Nach der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld bereits mit der Leistungserbringung (Rechnungsdatum), unabhängig davon, ob der Kunde schon bezahlt hat. Bei der Istbesteuerung (§ 17 UStG) entsteht die Steuerschuld erst mit dem Zahlungseingang. Das gilt automatisch für Freiberufler (§ 22 Z 1 EStG) ohne jede Umsatzgrenze und für andere, nicht buchführungspflichtige Unternehmer bis 110.000 € Gesamtumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren — für die meisten EPU der Regelfall. Bist du Istbesteuerer, ist auch dein Vorsteuerabzug an die eigene Zahlung gekoppelt: Eine unbezahlte Eingangsrechnung darfst du noch nicht als Vorsteuer geltend machen. Trag im Rechner deshalb die Beträge ein, die in deinem Zeitraum tatsächlich bezahlt wurden, wenn du Istbesteuerer bist — bei Sollbesteuerung zählt stattdessen das Rechnungsdatum.
Reverse Charge und innergemeinschaftlicher Erwerb: der Rechner deckt das nicht ab
Für everbills Zielgruppe aus EPU und KMU sind zwei Sonderfälle alltäglich, nicht exotisch — und beide lösen eine UVA-Pflicht aus, auch bei Kleinunternehmern:
- Reverse Charge (§ 19 UStG): Kaufst du Leistungen von einem ausländischen Unternehmen ein — etwa Google- oder Meta-Werbung, ausländische SaaS-Tools oder Freelancer —, schuldest du die Umsatzsteuer darauf selbst, statt sie in Vorsteuer abzuziehen.
- Innergemeinschaftlicher Erwerb: Kaufst du Waren aus einem anderen EU-Land ein, wird ab 11.000 € (bzw. sofort bei vorhandener UID-Nummer) ebenfalls Erwerbsteuer fällig.
Beide Fälle verlangen eine eigene Kennzahl in der UVA (u. a. KZ057, KZ066, KZ070), die dieser Rechner bewusst nicht automatisch berechnet — die Sekundärquellen dazu sind zu uneinheitlich, um sie hier verlässlich abzubilden. Hast du im Rechner oben die entsprechende Checkbox aktiviert, zeigt er dir deshalb eine Warnung statt einer Zahl: Sprich diesen Fall mit deiner Steuerberatung durch.
Was passiert bei verspäteter Abgabe oder Zahlung?
Zwei Sanktionen sind zu unterscheiden:
- Verspätungszuschlag — bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, wenn die UVA nicht rechtzeitig eingereicht wird und die Verspätung nicht entschuldbar ist.
- Säumniszuschlag — 2 % des nicht fristgerecht entrichteten Betrags, sobald die Zahllast zu spät überwiesen wird; bei fortgesetzter Säumnis kommen gestaffelt weitere Prozentpunkte dazu.
Beide Zuschläge kennen eine Bagatellgrenze, unter der das Finanzamt in der Praxis meist nicht vorschreibt. Wiederholte Säumnis fällt trotzdem auf und kann eine Prüfung wahrscheinlicher machen.
UVA selbst berechnen oder an die Steuerberatung übergeben?
Mit sauberer laufender Erfassung und wenigen Belegen lässt sich die UVA über FinanzOnline oft selbst erledigen — gerade bei einfachen Geschäftsmodellen ohne Auslandsbezug oder Sonderfälle. Sobald mehrere Steuersätze, Reverse Charge, innergemeinschaftlicher Erwerb oder eine hohe Belegzahl dazukommen, steigt die Fehleranfälligkeit spürbar — und damit das Risiko einer Berichtigung samt Zuschlag. Ein Steuerberater übernimmt die laufende Meldung meist im Rahmen der monatlichen Buchhaltung und übermittelt sie über den eigenen FinanzOnline-Zugang.
Häufige Fragen zur Umsatzsteuervoranmeldung
Muss ich als Kleinunternehmer eine UVA abgeben?
Nein. Echte Kleinunternehmer (Jahresumsatz bis 55.000 € brutto, 10 % Toleranzgrenze) sind unecht umsatzsteuerbefreit — keine UVA, keine Umsatzsteuerjahreserklärung, im Gegenzug aber auch kein Vorsteuerabzug. Verzichtest du freiwillig auf diese Befreiung (Regelbesteuerungsantrag), giltst du wie jeder andere Unternehmer.
Wie wird die UVA-Zahllast berechnet?
Zahllast = Umsatzsteuer aus deinen Ausgangsrechnungen minus abziehbare Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen. Ist das Ergebnis positiv, überweist du die Zahllast ans Finanzamt. Ist es negativ, bekommst du eine Gutschrift.
Monatlich oder vierteljährlich — wie oft muss ich melden?
Der gesetzliche Regelfall ist der Kalendermonat. Lag dein Vorjahresumsatz bei höchstens 100.000 €, ist automatisch das Kalendervierteljahr dein Voranmeldungszeitraum — freiwillig monatlich ist möglich, bindet dich dann aber für ein Kalenderjahr.
Bis wann muss ich die UVA einreichen und zahlen?
Spätestens am 15. Tag des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Kalendermonats — für Mai also am 15. Juli, für das dritte Quartal am 15. November. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Istbesteuerung?
Bei der Sollbesteuerung entsteht die Steuerschuld mit der Rechnungslegung, unabhängig von der Zahlung. Bei der Istbesteuerung (Regelfall für Freiberufler und die meisten EPU) entsteht sie erst mit dem tatsächlichen Zahlungseingang — und auch der Vorsteuerabzug hängt dann von der eigenen Zahlung ab.
Gilt der Rechner auch bei Google-Ads-Ausgaben oder Wareneinkauf aus der EU?
Nur eingeschränkt. Reverse Charge (z. B. Google-/Meta-Ads, ausländische SaaS-Tools) und innergemeinschaftlicher Erwerb lösen eigene Kennzahlen in der UVA aus, die dieser Rechner nicht automatisch berechnet. Aktivierst du die entsprechende Checkbox, zeigt er dir stattdessen eine Warnung — sprich diesen Fall mit deiner Steuerberatung durch.
Was passiert, wenn ich die UVA zu spät abgebe oder zahle?
Für eine verspätete Einreichung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % verhängen. Für eine verspätete Zahlung fällt zusätzlich ein Säumniszuschlag von 2 % des offenen Betrags an. Beide kennen eine Bagatellgrenze.
Berechnet everbill meine UVA automatisch und übermittelt sie ans Finanzamt?
Nein. everbill ist eine Rechnungssoftware und berechnet die Umsatzsteuer auf jeder einzelnen Rechnung automatisch (20 %, 13 %, 10 %) — für die UVA selbst hast du damit alle Zahlen übersichtlich beisammen. Die Meldung und Übermittlung an FinanzOnline übernimmst du selbst oder deine Steuerberatung; eine direkte FinanzOnline-Anbindung hat everbill nicht.
Alle Zahlen für deine UVA an einem Ort
everbill sortiert deine Einnahmen und Ausgaben automatisch nach Steuersatz — für deine eigene UVA-Berechnung oder die Übergabe an deine Steuerberatung hast du alle Zahlen auf einen Blick.
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- Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer in Österreich: Grundlagen
- Kleinunternehmergrenze 2026: 55.000 € im Detail
- Reverse Charge: Umkehr der Steuerschuld erklärt
- Vorsteuerabzug: Wann er dir zusteht
- KÖSt-Rechner: Körperschaftsteuer berechnen
Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen: § 17 UStG 1994 (Soll-/Istbesteuerung), § 21 UStG 1994 (Voranmeldungszeitraum, Fristen), § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (Kleinunternehmerregelung, seit 1.1.2025). Quellen: USP — Umsatzsteuervoranmeldung, WKO — Soll-/Istbesteuerung, WKO — Ermäßigte Umsatzsteuersätze. Reines Rechenwerkzeug, kein gesetzlicher Tarif, ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
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