Eine Betriebsprüfung (auch Außenprüfung) ist die tiefste Form der behördlichen Kontrolle durch das Finanzamt. Für KMU in Österreich ist sie selten, aber wenn sie kommt, sollte der Ablauf verstanden sein. Rechtsgrundlage: §§ 147–153 BAO (Bundesabgabenordnung).
Die gute Nachricht: Eine Betriebsprüfung folgt klaren Regeln. Wer eine saubere Buchhaltung führt und die Aufbewahrungspflichten nach BAO einhält, hat nichts zu befürchten.
Schritt 1: Die Ankündigung
Die Betriebsprüfung wird in der Regel schriftlich angekündigt — mindestens eine Woche im Voraus (§ 148 BAO). Im Schreiben stehen:
- Prüfungsbeginn (Datum, Uhrzeit)
- Geprüfte Abgabenarten (z. B. USt, ESt, KöSt, Lohnabgaben)
- Geprüfte Zeiträume (meist 3 Jahre rückwirkend)
- Kontaktdaten der Prüfer:innen
In Ausnahmefällen (Verdacht auf Abgabenhinterziehung, Gefahr im Verzug) erfolgt die Prüfung unangekündigt — das ist jedoch selten.
Schritt 2: Vorbereitung
Zwischen Ankündigung und Prüfbeginn sollten diese Unterlagen vollständig vorliegen:
- Buchhaltung (Konten, Journale, Hauptbuch) oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Eingangs- und Ausgangsrechnungen inkl. Belege
- Bankkontoauszüge
- Kassabuch (falls Bareinnahmen)
- Lohn- und Gehaltsunterlagen, wenn Angestellte vorhanden
- Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
- Anlagenverzeichnis
Tipp: Eine gute vorbereitende Buchhaltung und ein digitales Ordnerprinzip machen die Vorbereitung in Stunden statt Tagen möglich.
Schritt 3: Die Prüfung selbst
Die Prüfung findet meist vor Ort (beim Unternehmen oder Steuerberater) statt. Prüfer:innen haben Auskunftsrecht und Einsichtsrecht in alle abgabenrelevanten Unterlagen. Typische Prüffelder bei KMU:
- Richtigkeit der Rechnungen (Pflichtangaben, Reverse Charge, Rechnungsnummern-Systematik)
- Privatanteile (PKW, Telefon, Bewirtung)
- Abgrenzung Betrieb/Privat (Entnahmen, Einlagen)
- Umsatzsteuer-Meldungen (UVA), Vorsteuerabzug
- Kassenführung (wenn Registrierkassenpflicht besteht)
- Verrechnungspreise bei verbundenen Unternehmen
Wer Fragen nicht sofort beantworten kann, darf Zeit zur Klärung verlangen — schriftlich.
Schritt 4: Schlussbesprechung & Bescheid
Am Ende steht die Schlussbesprechung (§ 149 BAO). Hier werden die Prüfungsfeststellungen präsentiert, mögliche Nachzahlungen (inklusive Zinsen und ggf. Strafzuschläge) diskutiert und strittige Punkte geklärt.
Danach wird ein neuer Steuerbescheid erlassen. Gegen diesen Bescheid ist innerhalb eines Monats Beschwerde beim Finanzamt möglich.
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Weiterführende Artikel
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- BAO-Aufbewahrungspflichten
- Vorbereitende Buchhaltung
- Kassenbuch Software Österreich
- Belegerfassung
Häufige Fragen zur Betriebsprüfung
Wann wird ein KMU geprüft?
Betriebsprüfungen erfolgen stichprobenartig oder risikoorientiert. Auslöser können Auffälligkeiten bei der USt-Voranmeldung, ungewöhnliche Gewinn-Schwankungen oder Branchen-Screenings sein.
Wie lange dauert eine Betriebsprüfung?
Bei kleinen EPU meist 1–3 Tage, bei größeren KMU oder GmbHs mit mehreren geprüften Jahren kann sich die Prüfung über Wochen bis Monate ziehen. Unterbrechungen sind normal.
Muss ich selbst anwesend sein?
Empfehlenswert, aber nicht zwingend. Oft übernimmt der Steuerberater die Prüfungsbegleitung. Bei Fachfragen sollte der Unternehmer trotzdem kurzfristig erreichbar sein.
Welche Zeiträume werden geprüft?
Üblicherweise die letzten 3 Jahre. Bei Verdacht auf Abgabenhinterziehung kann der Prüfzeitraum auf bis zu 10 Jahre ausgedehnt werden.
Was kostet eine Betriebsprüfung im Worst Case?
Nachzahlung (zzgl. Anspruchszinsen nach § 205 BAO), bei Verschulden plus Säumniszuschlag und bei Vorsatz plus Finanzstrafverfahren. Selbstanzeige (§ 29 FinStrG) vor Prüfbeginn kann strafbefreiend wirken.
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