Unter Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuld) versteht man in Österreich, dass bei bestimmten Umsätzen nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführt. Rechtsgrundlage sind § 19 Abs. 1a UStG (Bauleistungen, Schrott, Mobilfunk) und § 19 Abs. 1 UStG (B2B-Leistungen mit Auslandsbezug).
In der Praxis bedeutet das: Die Rechnung wird netto ausgestellt, ohne USt-Ausweis, mit einem Pflichthinweis zur Umkehr der Steuerschuld.
Wer schuldet normalerweise die Umsatzsteuer?
Im Regelfall ist die Sache einfach: Der leistende Unternehmer stellt die Rechnung mit ausgewiesener USt, kassiert sie vom Kunden und führt sie ans Finanzamt ab. Reverse Charge durchbricht diese Grundregel gesetzlich — und genau das steckt im Namen: Die Steuerschuld wird umgekehrt.
| Normalfall | Reverse Charge | |
| USt auf der Rechnung ausgewiesen? | Ja | Nein (Nettobetrag) |
| Wer führt die USt ans Finanzamt ab? | Leistungserbringer | Leistungsempfänger |
| Pflichthinweis auf der Rechnung? | Nicht nötig | Ja — "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" |
Wann gilt Reverse Charge in Österreich?
Die zwei wichtigsten Fallgruppen:
- § 19 Abs. 1a UStG — Bauleistungen im Inland: Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über, wenn dieser selbst üblicherweise Bauleistungen erbringt (mehr als 50 % Bau-Umsatz) oder explizit damit beauftragt ist. Eigene Bestimmungen mit demselben Umkehr-Prinzip gelten für Schrott- und Altmetalllieferungen (§ 19 Abs. 1d UStG i. V. m. der Schrott-UStV) sowie für Mobilfunkgeräte und integrierte Schaltkreise ab einem Nettoentgelt von 5.000 Euro (§ 19 Abs. 1e lit. b UStG).
- § 19 Abs. 1 UStG — B2B-Leistungen ins Ausland: Erbringt ein österreichischer Unternehmer eine Leistung an einen Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, geht die Steuerschuld auf den Empfänger über ("innergemeinschaftliche sonstige Leistung").
Details zur Abgrenzung liefert die BMF-Fachinformation zu Bauleistungen sowie die WKO-Übersicht zu B2B-Dienstleistungen.
Ort der Leistung: warum er über Reverse Charge entscheidet
Ob eine B2B-Dienstleistung überhaupt in Österreich oder im Ausland steuerbar ist, entscheidet der Leistungsort — und erst danach stellt sich die Frage nach Reverse Charge. Für sonstige Leistungen zwischen Unternehmern gilt die Generalklausel nach § 3a Abs. 6 UStG: Der Leistungsort liegt dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängerortprinzip).
Erbringt ein österreichischer Unternehmer also eine Beratungs- oder IT-Dienstleistung an ein Unternehmen in Deutschland, ist die Leistung in Deutschland steuerbar. Die österreichische Rechnung ergeht daher ohne USt, mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Empfängers.
Nicht jede Leistung folgt der Generalklausel. Bei Grundstücksleistungen, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen oder der kurzfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln (§ 3a Abs. 8–16 UStG) bleibt der Leistungsort dort, wo tatsächlich geleistet wird — unabhängig vom Sitz des Empfängers.
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Pflichtangaben auf der Reverse-Charge-Rechnung
Eine RC-Rechnung muss folgende Elemente enthalten:
- UID-Nummer beider Parteien — Leistungserbringer und Leistungsempfänger
- Kein USt-Ausweis — nur Nettobetrag
- Hinweis auf Umkehr der Steuerschuld — zulässig sind drei gleichwertige Formulierungen:
- "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
- "Reverse Charge"
- "Umkehr der Steuerschuld"
- Ansonsten alle Pflichtangaben nach § 11 UStG (fortlaufende Nummer, Datum, Leistungsbeschreibung etc.)
Beispiel: Rechnung mit Reverse Charge
Datum: 16.04.2026
Leistungsbeschreibung: Installationsarbeiten Büroneubau, 40 Stunden
Leistungszeitraum: 01.–15.04.2026
Nettobetrag: 3.200,00 EUR
Umsatzsteuer: — (Reverse Charge)
Gesamtbetrag: 3.200,00 EUR
Hinweis: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 19 Abs. 1a UStG).
UID Leistungserbringer: ATU12345678
UID Leistungsempfänger: ATU87654321
Für die technische Umsetzung hilft eine strukturierte Rechnungsvorlage, die den RC-Hinweis als Pflichtfeld führt.
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UVA-Meldung: Welche Kennzahlen?
Reverse-Charge-Umsätze werden in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) gemeldet:
- KZ 057 — Steuerschuld als Leistungsempfänger (nur der USt-Betrag)
- KZ 066 — Vorsteuerabzug aus RC-Eingang (gleiche UVA, wenn vorsteuerabzugsberechtigt)
- KZ 021 — der leistende Unternehmer trägt den RC-Umsatz ein
Bei korrektem Vorsteuerabzug ist der RC-Vorgang ergebnisneutral für den Empfänger — nur eine Verbuchung, keine Zahlung.
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Alle wichtigen Themen rund um Buchhaltung und Steuern für österreichische Unternehmen findest du in unserem Ratgeber Buchhaltung & Steuern in Österreich. Den vollständigen Gesetzestext findest du im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Umsatzsteuergesetz 1994.
Häufige Fragen
Wann gilt Reverse Charge?
In Österreich vor allem bei Bauleistungen im Inland an Bauunternehmer (§ 19 Abs. 1a UStG) sowie bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen innerhalb der EU (§ 19 Abs. 1 UStG). Weitere Fälle: Schrott, Mobilfunk-Lieferungen.
Was bedeutet Steuerschuldnerschaft genau?
Steuerschuldnerschaft bezeichnet, wer gegenüber dem Finanzamt für die Abfuhr der Umsatzsteuer verantwortlich ist. Im Regelfall ist das der leistende Unternehmer. Bei Reverse Charge verschiebt sich diese Pflicht auf den Leistungsempfänger — daher der Pflichthinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" auf der Rechnung.
Was ist der Leistungsort und warum ist er wichtig?
Der Leistungsort bestimmt, in welchem Land eine Leistung umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Bei B2B-Dienstleistungen liegt er laut Generalklausel (§ 3a Abs. 6 UStG) dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Nur wenn die Leistung im Ausland steuerbar ist, kommt bei EU-B2B-Geschäften Reverse Charge zur Anwendung.
Welche Pflichtangaben braucht eine RC-Rechnung?
UID beider Parteien, kein USt-Ausweis (nur Nettobetrag), Pflichthinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (oder "Reverse Charge" / "Umkehr der Steuerschuld") sowie alle Standardangaben nach § 11 UStG.
Was ist mit der UID-Nummer?
Beide Parteien müssen eine UID angeben. Bei EU-Auslandsgeschäften sollte die UID des Empfängers vor Rechnungsstellung im EU-VIES geprüft werden — eine ungültige UID führt zum Verlust der Steuerbefreiung.
Wie wird Reverse Charge in der UVA gemeldet?
Als Empfänger: KZ 057 (Steuerschuld) und KZ 066 (Vorsteuerabzug bei Berechtigung). Als Leistender: KZ 021. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Empfängern ist der Vorgang in Summe ergebnisneutral.
Was passiert, wenn ich den RC-Hinweis vergesse?
Ohne den Pflichthinweis gilt die Rechnung als formell unvollständig. Das Finanzamt kann den Vorsteuerabzug beim Empfänger versagen. Empfehlung: sofort korrigierte Rechnung ausstellen und den Hinweis nachtragen.
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everbill kennt § 19 UStG — UID-Felder, RC-Pflichthinweis und AT-Rechnungsvorlagen eingebaut.
Stand: August 2026.
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