SVS Mindestbeitragsgrundlage 2026: 551,10 EUR/Monat

everbill SVS Mindestbeitragsgrundlage 2026 Österreich GSVG

Die SVS Mindestbeitragsgrundlage 2026 beträgt 551,10 EUR pro Monat bzw. 6.613,20 EUR pro Jahr. Dieser Betrag gilt auch dann, wenn dein tatsächlicher Gewinn als EPU darunter liegt — die SVS-Beiträge werden auf diese Mindestgrundlage berechnet.

Rechtsgrundlage ist § 25 GSVG. Die Werte werden jährlich im Jänner durch den Aufwertungsfaktor der Sozialversicherung angepasst.

Aktuelle Werte 2026 auf einen Blick

Wert Betrag 2026
Mindestbeitragsgrundlage monatlich 551,10 EUR
Mindestbeitragsgrundlage jährlich 6.613,20 EUR
Höchstbeitragsgrundlage monatlich 8.085,00 EUR
Höchstbeitragsgrundlage jährlich 97.020,00 EUR

Quelle: WKO — Beitragswesen Selbstständige 2026 und GSVG § 25 (RIS).

Was bedeutet die Mindestbeitragsgrundlage?

Die Mindestbeitragsgrundlage ist der kleinste Betrag, auf den die SVS deine Sozialversicherungsbeiträge (Pension, Kranken-, Unfallversicherung, Selbstständigenvorsorge) berechnet — auch wenn dein Gewinn darunter liegt. Du stellt sicher, dass jeder Pflichtversicherte Mindest-Leistungsansprüche in der Pensions- und Krankenversicherung erwirbt.

Auf die 551,10 EUR fallen monatlich an: 18,5 % Pensionsversicherung (101,95 EUR) + 6,8 % Krankenversicherung (37,48 EUR) + 12,96 EUR Unfallversicherung (Fixbetrag) + 1,53 % Selbstständigenvorsorge (8,43 EUR) — insgesamt rund 161 EUR.

Wann gilt die Mindestbeitragsgrundlage?

  • Gewinn unter 6.613,20 EUR/Jahr: Die Mindestgrundlage greift automatisch — du zahlst keinesfalls weniger.
  • Gewinn über 6.613,20 EUR/Jahr: Beitragsgrundlage = tatsächlicher Gewinn plus vorgeschriebene SVS-Beiträge (Hinzurechnung).
  • Neue Selbstständige unter der Versicherungsgrenze von 6.613,20 EUR/Jahr: Du können einen Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung stellen (Kleinstunternehmer-Regel).

Was bedeutet „vorläufig“?

In den ersten beiden Jahren nach Gründung schreibt die SVS die Beiträge vorläufig auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage vor. Wichtig ist der Unterschied pro Versicherungszweig:

  • Krankenversicherung: Keine Nachbemessung in den ersten 2 Kalenderjahren — der KV-Fixbeitrag bleibt bestehen, auch wenn dein Einkommen höher ist.
  • Pensionsversicherung: Regulär nachbemessen — sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, zahlst du 18,5 % auf die Differenz zur tatsächlichen Beitragsgrundlage nach.

Lag dein Gewinn höher als die Mindestbeitragsgrundlage, zahlst du in der PV nach; lag er niedriger (oder unter der Mindestgrundlage), bekommst du nichts zurück — denn darunter geht es nicht.

Über der Grenze? Buchhaltung muss mitwachsen

Wenn die SVS-Bemessung steigt, brauchst du verlässliche Zahlen. Teste everbill 14 Tage gratis.

14 Tage gratis testen →

Was passiert bei Unterschreitung?

Liegt dein Jahresgewinn unter 6.613,20 EUR, bleibt es bei der Mindestbeitragsgrundlage — du zahlst trotzdem die vollen Beiträge auf 551,10 EUR/Monat. Anders als bei Angestellten gibt es keine Rückerstattung. Eine Ausnahme gilt nur für neue Selbstständige gemäß § 4 GSVG, die unter der Versicherungsgrenze bleiben und einen entsprechenden Antrag stellen.

Weiterführende Artikel

Häufige Fragen

Wie hoch ist die SVS Mindestbeitragsgrundlage 2026?

551,10 EUR pro Monat bzw. 6.613,20 EUR pro Jahr. Rechtsgrundlage: § 25 GSVG. Die monatliche Mindest-Gesamtbelastung über alle SV-Zweige liegt bei rund 161 EUR.

Wann gilt die Mindestbeitragsgrundlage?

Immer dann, wenn dein tatsächlicher Gewinn unter 6.613,20 EUR/Jahr liegt. In den ersten 2 Kalenderjahren wird sie außerdem vorläufig für alle EPU als Berechnungsbasis verwendet — in der Krankenversicherung ohne Nachbemessung, in der Pensionsversicherung wird regulär auf den tatsächlichen Gewinn nachbemessen.

Was bedeutet „vorläufige Beitragsgrundlage“?

Vorläufig heißt: Die SVS schreibt deine Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage vor, bis der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Jahr vorliegt. Danach erfolgt die Nachbemessung — außer bei Neugründern in den ersten 2 Jahren (fix auf Mindestgrundlage).

Was passiert, wenn ich die Mindestbeitragsgrundlage unterschreite?

Du zahlst trotzdem die vollen Beiträge auf 551,10 EUR/Monat — es gibt keine anteilige Reduktion. Liegst du unter der Versicherungsgrenze (ebenfalls 6.613,20 EUR/Jahr) und bist „neuer Selbstständiger“, kannst du die Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen.

Unterschied Mindest- zu Höchstbeitragsgrundlage?

Mindestbeitragsgrundlage 551,10 EUR/Monat — darunter geht nicht. Höchstbeitragsgrundlage 8.085,00 EUR/Monat (97.020 EUR/Jahr) — darüber zahlst du keine höheren Beiträge, selbst wenn dein Gewinn höher ist. Rechtsgrundlage § 25 und § 48 GSVG.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

Kommentare