Als Freiberufler in Österreich brauchst du keinen Gewerbeschein — aber du brauchst korrekte Rechnungen. Ob Honorarnote für eine Beratung, Therapie-Rechnung oder Vortragsvergütung: Die Pflichtangaben nach § 11 UStG gelten auch für dich. Mit dem richtigen Rechnungsprogramm erstellst du Honorarnoten in Minuten — mit dem passenden USt-Satz, Kleinunternehmer-Hinweis oder Steuerbefreiung.
In Österreich gibt es schätzungsweise 150.000 bis 200.000 Neue Selbständige (Freiberufler) — von Ärzten über Therapeuten bis zu IT-Freelancern und Trainern. Die meisten nutzen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, die für Freiberufler unabhängig vom Umsatz erlaubt ist.
Wer gilt in Österreich als Freiberufler?
In Österreich heißt der gesetzliche Begriff „Neue Selbständige“ nach § 22 EStG. Typische Berufe:
| Berufsgruppe | Beispiele | USt-Status |
|---|---|---|
| Gesundheitsberufe | Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Hebammen | Unecht befreit (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG) |
| Rechtsberufe | Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte | 20 % USt (oder Kleinunternehmer) |
| Wirtschaftsberufe | Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater | 20 % USt (oder Kleinunternehmer) |
| Kreativberufe | Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Autoren | 20 % USt (oder Kleinunternehmer) |
| IT & Beratung | IT-Freelancer, Trainer, Coaches, Vortragende | 20 % USt (oder Kleinunternehmer) |
| Kunst | Künstler, Musiker, Schauspieler | 13 % USt (künstlerische Tätigkeit) |
Kein Gewerbeschein nötig: Freiberufler sind nicht Mitglied der Wirtschaftskammer und brauchen keine Gewerbeberechtigung. Sozialversicherung läuft über die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen), nicht über die ÖGK. (WKO)
Rechnungsprogramm für Freiberufler: Was muss es können?
Pflicht-Features:
- Honorarnoten erstellen — mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG, gestaffelt nach Betragsstufe (bis 400 EUR vereinfacht, darüber vollständig)
- Verschiedene USt-Szenarien — 20 %, 10 %, 13 %, unecht befreit (§ 6 Abs. 1 Z 19) und Kleinunternehmer-Befreiung auf einen Klick
- Einnahmen & Ausgaben erfassen — Freiberufler nutzen die E/A-Rechnung, keine doppelte Buchführung
- Belegerfassung — Belege digital archivieren (BAO-konform, 7 Jahre)
- Fortlaufende Rechnungsnummern — lückenlos und nachvollziehbar
Sollte es zusätzlich können:
- Steuerberater-Export — Daten für den StB aufbereiten
- Klientenverwaltung — Kontaktdaten, Rechnungshistorie pro Klient
- Wiederkehrende Rechnungen — für monatliche Pauschal-Honorare
- Mahnwesen — automatische Zahlungserinnerungen
Rechnungsprogramme für Freiberufler im Vergleich
| Software | Fokus | Honorarnoten | Preis ab | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| everbill | Österreich | Ja | 14 Tage gratis | Rechnungen + Belege + Einnahmen/Ausgaben |
| ProSaldo | Österreich | Ja | ~19 EUR/Mo | Bankimport, StB-Export |
| FreeFinance | Österreich | Ja | ~15 EUR/Mo | FinanzOnline-Direkt |
| sevdesk | DE (AT-Anpassung) | Vorlage | ~9 EUR/Mo | Starke OCR-Belegerfassung |
| kalkül | Österreich | Ja | Gratis | Einfach, wenig Features |
Worauf achten: Viele Rechnungsprogramme kommen aus Deutschland und kennen die österreichischen Besonderheiten nicht — Kleinunternehmergrenze (55.000 EUR brutto statt 25.000 EUR in DE), USt-Befreiung nach § 6 Z 19, SVS statt GKV, E/A-Rechnung statt EÜR.
Honorarnoten erstellen — mit allen Pflichtangaben
everbill ist die Rechnungssoftware für österreichische Freiberufler. Honorarnoten mit dem richtigen USt-Satz, Kleinunternehmer-Hinweis und Klientenverwaltung — in wenigen Klicks.
USt-Szenarien für Freiberufler: Ein Überblick
Als Freiberufler kannst du in verschiedene USt-Kategorien fallen — dein Rechnungsprogramm muss alle beherrschen:
| Szenario | USt-Satz | Vorsteuerabzug | Hinweis auf Rechnung |
|---|---|---|---|
| Regelbesteuert | 20 % | Ja | Nettobetrag + 20 % USt + Brutto ausweisen |
| Kleinunternehmer | 0 % (befreit) | Nein | „Umsatzsteuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“ |
| Gesundheitsberuf | 0 % (unecht befreit) | Nein | „Steuerbefreit gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG“ |
| Künstler | 13 % | Ja | 13 % USt auf künstlerische Leistungen |
Achtung: Wenn du als Kleinunternehmer versehentlich USt auf der Honorarnote ausweist, schuldest du den Betrag dem Finanzamt (§ 11 Abs. 12 UStG). Umgekehrt: Als Arzt bist du für Heilbehandlungen befreit, aber ein Gutachten oder Vortrag kann steuerpflichtig sein.
E/A-Rechnung: Der Vorteil für Freiberufler
Freiberufler (Neue Selbständige) dürfen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unabhängig vom Umsatz verwenden — auch über 700.000 EUR. Das ist ein großer Vorteil gegenüber Gewerbetreibenden, die ab dieser Grenze zur doppelten Buchführung verpflichtet werden.
Das bedeutet für dein Rechnungsprogramm:
- Du brauchst keine Bilanz-Software — E/A-Rechnung reicht
- Einnahmen zählen bei Zahlungseingang, Ausgaben bei Zahlung (Zufluss-Abfluss-Prinzip)
- Weniger Verwaltungsaufwand = mehr Zeit für deine eigentliche Arbeit
Honorarnote vs. Rechnung: Was ist der Unterschied?
Rechtlich gibt es keinen Unterschied — „Honorarnote“ ist der branchenübliche Begriff bei Freiberuflern, „Rechnung“ bei Gewerbetreibenden. Die Pflichtangaben nach § 11 UStG sind identisch.
In der Praxis verwenden Freiberufler den Begriff „Honorarnote“, weil:
- Er die geistige/beratende Leistung betont (statt Warenverkauf)
- Klienten von Ärzten, Anwälten und Therapeuten ihn erwarten
- Er in der Branche als professioneller gilt
Häufige Fragen: Rechnungsprogramm für Freiberufler
Brauche ich als Freiberufler einen Gewerbeschein?
Nein. Freiberufler (Neue Selbständige nach § 22 EStG) brauchen keinen Gewerbeschein und sind nicht WKO-Mitglied. Du meldest dich direkt beim Finanzamt und bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) an.
Muss ich als Arzt Umsatzsteuer auf meinen Honorarnoten ausweisen?
Nein — Heilbehandlungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit (unechte Befreiung). Auf der Honorarnote steht: „Steuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994“. Achtung: Gutachten, Vorträge oder Coaching können steuerpflichtig sein.
Was ist die Kleinunternehmergrenze für Freiberufler 2026?
55.000 EUR brutto pro Jahr (seit 1.1.2025). Darunter darfst du keine USt ausweisen und musst den Hinweis „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“ auf jede Honorarnote setzen. Erstmalige Überschreitung bis 60.500 EUR (10 % Toleranz) ist erlaubt.
Darf ich als Freiberufler immer die E/A-Rechnung verwenden?
Ja. Neue Selbständige (Freiberufler) dürfen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unabhängig vom Umsatz verwenden — auch über 700.000 EUR. Das ist ein Vorteil gegenüber Gewerbetreibenden, die ab dieser Grenze zur doppelten Buchführung verpflichtet werden.
Welche Pflichtangaben muss meine Honorarnote haben?
Bis 400 EUR: Name und Anschrift des Leistenden, Art der Leistung, Datum, Betrag inkl. USt oder Befreiungshinweis. Ab 400 EUR zusätzlich: Name des Empfängers, Nettobetrag, USt-Satz, USt-Betrag, UID-Nummer, fortlaufende Rechnungsnummer. Ab 10.000 EUR: auch UID des Empfängers.
Was kostet ein Rechnungsprogramm für Freiberufler?
Von kostenlos (kalkül) bis ca. 20 EUR/Monat (ProSaldo, FreeFinance). Die meisten bieten einen kostenlosen Test an. Achte darauf, dass die Software österreichische Besonderheiten kennt — viele deutsche Programme verwenden die EÜR statt E/A-Rechnung und kennen die AT-Kleinunternehmergrenze nicht.
Bin ich bei der SVS oder ÖGK versichert?
Als Freiberufler (Neue Selbständige) bist du bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) pflichtversichert — nicht bei der ÖGK. Die SVS-Pflichtversicherung greift ab einem Jahresgewinn von ca. 6.613 EUR (Stand 2025).
Weiterführende Artikel
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- Honorarnote Österreich 2026: Pflichtangaben & Steuerbefreiung
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- Umsatzsteuerbefreit: Formulierung für Rechnungen 2026
- Die Kleinunternehmerregelung in Österreich
Rechnungsprogramm für Freiberufler — made in Austria
Honorarnoten, Belege und Einnahmen & Ausgaben im Blick — everbill kennt die österreichischen Pflichtangaben, USt-Szenarien und die E/A-Rechnung. Kein Steuerberater-Wissen nötig.
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