Deinen Stundensatz als Selbständige/r berechnest du, indem du dein Wunscheinkommen, deine Fixkosten und die SVS-Beiträge addierst und die Summe durch deine verrechenbaren Jahresstunden teilst — also durch die Stunden, die nach Abzug von Urlaub, Krankheit und unbezahlter Arbeitszeit übrig bleiben, nicht durch alle gearbeiteten Stunden. Wer stattdessen einfach mit einem Angestellten-Gehalt vergleicht, kalkuliert sich arm.
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Warum der Vergleich mit einem Angestellten-Gehalt in die Irre führt
Der naheliegendste Fehler bei der Stundensatz-Kalkulation: Du nimmst das Bruttogehalt, das du dir als Angestellte/r wünschen würdest, teilst es durch 173 Stunden im Monat (Vollzeit) — und hältst das für deinen Stundensatz. Das Problem dabei ist, dass ein Angestelltengehalt und ein Stundensatz als Selbständige/r zwei völlig unterschiedliche Dinge abdecken.
Als Angestellte/r bekommst du bezahlten Urlaub, bezahlte Krankheitstage, dein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte deiner Sozialversicherung, zahlt Abfertigung ein und stellt dir Büro, Software und Arbeitsmittel. Als Selbständige/r trägst du all das selbst — und zwar aus genau dem Stundensatz, den du verrechnest. Dazu kommt: Du verkaufst nie alle deine Arbeitsstunden. Zeit für Angebote schreiben, Buchhaltung, Akquise oder Weiterbildung lässt sich nicht an Kund*innen verrechnen, muss aber trotzdem finanziert werden.
Ein Stundensatz, der einem Angestellten-Nettolohn „gleicht“, lässt dich deshalb real schlechter dastehen. Die Formel im nächsten Abschnitt rechnet all das ein.
| Kostenposition | Angestellte/r | Selbständige/r |
| Sozialversicherung | zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen | vollständig selbst (SVS) |
| Bezahlter Urlaub | gesetzlicher Anspruch, Gehalt läuft weiter | keine Rechnung, kein Einkommen |
| Krankenstand | Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber | keine Rechnung, kein Einkommen |
| Abfertigung / Vorsorge | vom Arbeitgeber eingezahlt | selbst über Selbständigenvorsorge |
| Arbeitsmittel, Software, Büro | vom Arbeitgeber gestellt | selbst finanziert |
| Akquise, Angebote, Buchhaltung | meist eigene Abteilung/Kolleg*innen | unbezahlte eigene Arbeitszeit |
Jede Zeile in dieser Tabelle ist ein Betrag, der bei Angestellten irgendwo im Unternehmen anfällt, aber nicht aus dem eigenen Nettolohn bezahlt werden muss. Bei Selbständigen steckt genau das im Stundensatz — deshalb muss er spürbar über einem vergleichbaren Nettolohn liegen, um am Ende real gleichwertig zu sein.
Die Formel für deinen Stundensatz
Im Kern ist die Rechnung simpel:
Stundensatz = (Wunscheinkommen + Betriebskosten + SVS-Beiträge + Rücklagen) ÷ verrechenbare Jahresstunden
Zwei Dinge machen diese Formel in der Praxis knifflig: die verrechenbaren Stunden realistisch zu schätzen (dazu gleich mehr) und alle Kostenblöcke vollständig zu erfassen. Die Einkommensteuer gehört nicht in diese Formel hinein — sie wird erst auf deinen tatsächlichen Gewinn berechnet, also auf das, was nach Abzug der Betriebsausgaben (inklusive SVS-Beiträge) übrig bleibt. Dein „Wunscheinkommen“ oben ist der Gewinn vor Einkommensteuer; wie viel davon am Ende netto bleibt, hängt von deiner Einkommensteuer-Tarifstufe ab.
Schritt 1: Verrechenbare Stunden realistisch schätzen
Der größte Kalkulationsfehler passiert schon hier: Viele setzen 40 Stunden pro Woche als Basis an. Tatsächlich verrechenbar ist aber nur ein Teil davon — der Rest geht für Akquise, Angebotserstellung, Buchhaltung, Weiterbildung und Verwaltung drauf.
| Position | Rechnung | Ergebnis |
| Wochen im Jahr | — | 52 Wochen |
| − Urlaub | — | 5 Wochen |
| − Krankheit & Pufferzeiten | — | 3 Wochen |
| = Arbeitswochen im Jahr | 52 − 5 − 3 | 44 Wochen |
| Verfügbare Stunden pro Woche | — | 40 Stunden |
| Auslastungsquote (verrechenbar) | — | 60 % |
| Verrechenbare Stunden pro Woche | 40 × 0,60 | 24 Stunden |
| = Verrechenbare Stunden pro Jahr | 44 × 24 | 1.056 Stunden |
Die Auslastungsquote von 60 % ist ein Richtwert für Berater*innen und Einzeldienstleister*innen und variiert stark nach Branche und Auftragslage. Bist du erst im ersten Jahr selbständig, plane eher niedriger — Akquise und Positionierung brauchen zu Beginn mehr Zeit. In den Beispielrechnungen weiter unten wird mit gerundet 1.050 Stunden pro Jahr weitergerechnet.
So ermittelst du deine eigene Auslastungsquote
Ein Richtwert ersetzt keine eigene Zahl. Am zuverlässigsten kommst du an deine tatsächliche Auslastung, wenn du sie über vier bis sechs Wochen selbst mitschreibst:
- Alle Arbeitsstunden erfassen — auch die, die du nicht verrechnest (Angebote, Mails, Buchhaltung, Fortbildung).
- Jede Stunde einer von zwei Kategorien zuordnen: verrechenbar (an einem konkreten Auftrag) oder nicht verrechenbar (alles andere).
- Verrechenbare Stunden ins Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit setzen — das Ergebnis ist deine reale Auslastungsquote, nicht der Richtwert aus der Tabelle.
- Nach den ersten Monaten erneut prüfen — mit wachsender Routine und stabilerem Kundenstamm steigt die Auslastung meist, weil Akquise-Zeit sinkt.
Wer diese Übung überspringt und pauschal mit einer optimistischen Auslastung rechnet, unterschätzt seinen nötigen Stundensatz systematisch — und wundert sich am Jahresende, warum trotz voller Auftragsbücher zu wenig übrig bleibt.
Schritt 2: Alle Kostenblöcke erfassen
Sozialversicherung (SVS) einkalkulieren
Als selbständige Person bist du bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflichtversichert — unabhängig davon, wie viel du verdienst. 2026 beträgt der SVS-Mindestbeitrag rund 160,81 EUR pro Monat (Pensionsversicherung 18,5 % = 101,95 EUR, Krankenversicherung 6,8 % = 37,48 EUR, Unfallversicherung fix 12,95 EUR, Selbständigenvorsorge 1,53 % = 8,43 EUR). Das sind auf das Jahr gerechnet rund 1.929,72 EUR — allein für die Pflichtversicherung, bevor du auch nur einen Cent Einkommensteuer bezahlst. (Quelle: WKO — Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge.)
Entscheidend für deine Kalkulation: Dieser Mindestbeitrag gilt nur, solange die Mindestbeitragsgrundlage (551,10 EUR/Monat bzw. 6.613,20 EUR/Jahr) greift — also insbesondere in den ersten beiden Jahren nach der Gründung, in denen die SVS vorläufig auf dieser Basis vorschreibt. Liegt dein tatsächlicher Gewinn darüber, steigt der Beitrag mit der Nachbemessung — bei der Pensionsversicherung bereits ab dem ersten Jahr, bei der Krankenversicherung ab dem dritten Jahr. Wer dauerhaft nur mit 160,81 EUR/Monat kalkuliert, obwohl der Gewinn längst deutlich darüber liegt, unterschätzt seine Fixkosten systematisch.
Urlaub und Krankheit einkalkulieren
Die 8 Wochen Urlaub und Krankheit aus der Stunden-Tabelle oben sind kein Kostenposten im engeren Sinn — sie stecken schon in den verrechenbaren Stunden. Trotzdem lohnt sich ein bewusster Blick darauf: Wer krank wird, hat als Selbständige/r anders als Angestellte keinen automatischen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch im Sinne des Angestelltenrechts existiert für Selbständige ebenfalls nicht — Urlaub bedeutet für dich schlicht: keine Rechnung, kein Einkommen, aber die SVS-Beiträge laufen trotzdem weiter. Genau deshalb gehören Ausfallzeiten in die Stundenrechnung und nicht ignoriert.
Betriebskosten und Weiterbildung
Dazu kommen die laufenden Betriebskosten, die unabhängig vom Auftragsvolumen anfallen. Bei einem EPU im Dienstleistungsbereich tauchen meist diese Positionen auf:
- Rechnungs- und Buchhaltungssoftware — laufende Abo-Kosten
- Versicherungen — Betriebshaftpflicht, ggf. weitere betriebliche Versicherungen
- Arbeitsplatz — anteilige Miete fürs Homeoffice oder Coworking-Ticket
- Telefon, Internet, Website — laufende Fixkosten
- Marketing und Akquise — von Google Ads bis Portfolio-Pflege
- Fachliteratur und Weiterbildung — hält deine Leistung marktfähig
Einzeln wirken diese Posten klein, in Summe kommen bei den meisten EPU aber ein paar Hundert Euro im Monat zusammen — die genaue Höhe hängt stark von Branche und Arbeitsweise ab. Entscheidend ist nicht die exakte Zahl, sondern dass du deine eigenen Betriebskosten einmal vollständig auflistest, statt sie zu schätzen oder zu vergessen. Das musst du in deinem Stundensatz wiederfinden, sonst zahlst du sie am Ende aus deinem eigenen Gewinn drauf.
Rechenbeispiel: Stundensatz Schritt für Schritt
Angenommen, eine selbständige Beraterin im zweiten Jahr ihrer Selbständigkeit (Neugründer-Regelung, SVS-Mindestbeitrag gilt noch) möchte einen Jahresgewinn von 40.000 EUR vor Einkommensteuer erzielen. So sieht ihre Kalkulation aus:
| Position | Berechnung | Betrag/Jahr |
| Gewünschter Gewinn (vor Einkommensteuer) | — | 40.000,00 € |
| + Betriebskosten (Software, Versicherung, Büro, Marketing) | 400 € × 12 | 4.800,00 € |
| + SVS-Mindestbeitrag | 160,81 € × 12 | 1.929,72 € |
| + Weiterbildung & Investitions-Rücklage | — | 1.200,00 € |
| = Gesamtbedarf pro Jahr | 40.000 + 4.800 + 1.929,72 + 1.200 | 47.929,72 € |
| ÷ Verrechenbare Stunden pro Jahr | — | 1.050 Stunden |
| = Stundensatz (netto, exkl. USt) | 47.929,72 € ÷ 1.050 | ≈ 45,65 € |
Bist du umsatzsteuerpflichtig, kommt auf diesen Nettosatz die Umsatzsteuer (in der Regel 20 %) obendrauf — die USt ist aber nie dein Einkommen, sondern ein durchlaufender Posten ans Finanzamt. Als Kleinunternehmer*in entfällt die USt auf der Rechnung, dafür kannst du im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen.
Wichtig: Diese Rechnung ist ein Modell, kein Naturgesetz. Ändere die Ausgangswerte — Wunscheinkommen, Auslastungsquote, Betriebskosten — auf deine tatsächliche Situation, dann ändert sich auch dein Ergebnis. Die Struktur der Formel bleibt gleich.
Zweites Beispiel: Wenn die SVS mitwächst (ab Jahr 3)
Die Neugründer-Regelung mit dem SVS-Mindestbeitrag gilt nur für die ersten beiden Kalenderjahre. Ab dem dritten Jahr wird die Beitragsgrundlage anhand des tatsächlichen Gewinns aus dem Einkommensteuerbescheid berechnet — und genau hier liegt eine der teuersten Kalkulationsfallen: Wer weiterhin mit 160,81 EUR SVS-Beitrag pro Monat plant, obwohl der Gewinn längst über der Mindestbeitragsgrundlage liegt, kalkuliert seinen Stundensatz strukturell zu niedrig.
Nimm dieselbe Beraterin aus dem Beispiel oben, jetzt im dritten Jahr mit einem Gewinn von 40.000 EUR. Die SVS-Beiträge (rund 26,83 % auf die Beitragsgrundlage plus Fixbetrag Unfallversicherung) fallen nun näherungsweise auf Basis dieses Gewinns an, nicht mehr auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage:
| Position | Jahr 1–2 (Neugründer) | Ab Jahr 3 (Nachbemessung) |
| SVS-Beitragsgrundlage | Mindestbeitragsgrundlage (551,10 €/Monat) | tatsächlicher Gewinn (näherungsweise) |
| SVS-Beitrag pro Jahr (überschlägig) | ≈ 1.929,72 € | ≈ 40.000 € × 26,83 % + Fixbetrag UV ≈ 10.887 € |
| Gesamtbedarf pro Jahr (sonst gleich) | 47.929,72 € | ≈ 56.887 € |
| Stundensatz bei 1.050 Stunden | ≈ 45,65 € | ≈ 54,18 € |
Der Unterschied von rund 8,50 EUR pro Stunde entsteht ausschließlich dadurch, dass die SVS mit dem Gewinn mitwächst. Diese Rechnung ist bewusst vereinfacht (die tatsächliche Nachbemessung berücksichtigt zusätzlich die im Vorjahr bereits vorgeschriebenen SVS-Beiträge selbst), zeigt aber die Größenordnung: Wer seinen Stundensatz nach den ersten beiden Jahren nicht neu rechnet, arbeitet mit veralteten Fixkosten.
Stundensatz in Tagessatz umrechnen
Bei größeren Projekten oder längeren Einsätzen wird häufig ein Tagessatz statt eines Stundensatzes verlangt. Die Umrechnung ist simpel: Tagessatz = Stundensatz × 8 (bei einem angenommenen 8-Stunden-Arbeitstag). Bei einem Stundensatz von 45,65 EUR ergibt das einen Tagessatz von rund 365 EUR. In der Praxis wird bei Tagessätzen oft ein kleiner Abschlag gewährt, weil ein ganzer Tag beim gleichen Auftrag weniger Wechsel- und Akquiseaufwand bedeutet — wie viel, ist Verhandlungssache und keine feste Regel.
Marktvergleich: Was verlangen andere Selbständige in Österreich?
Deine eigene Kalkulation liefert die Preisuntergrenze — was der Markt hergibt, ist eine zweite, davon unabhängige Frage (mehr dazu in der Preisfindung). Laut dem Freelancer-Kompass 2026 von freelancermap.at liegt der durchschnittliche Stundensatz österreichischer Freelancer bei rund 103 EUR, IT-Berater*innen verrechnen im Schnitt etwa 121 EUR, selbständige Grafiker*innen im Mittel rund 85 EUR pro Stunde. Die Spannbreite ist branchenintern trotzdem groß: Spezialisierungen wie IT-Security oder Cloud-Architektur werden am oberen Ende deutlich teurer gehandelt, Einsteiger*innen und weniger spezialisierte Leistungen liegen oft klar darunter.
Diese Marktzahlen ersetzen deine eigene Kalkulation nicht — sie zeigen dir aber, ob dein rechnerischer Stundensatz überhaupt im marktüblichen Rahmen liegt. Landest du weit darunter, lohnt sich der Blick auf deine Positionierung; landest du weit darüber, brauchst du eine überzeugende Begründung (Spezialisierung, Erfahrung, Nachfrage).
Auch die Richtung des Vergleichs zählt: Deine eigene Kalkulation ist die Untergrenze, unter die du nicht gehen solltest, egal was der Markt hergibt. Der Marktpreis ist die Obergrenze dessen, was Kund*innen bereit sind zu zahlen. Dazwischen liegt dein tatsächlicher Verhandlungsspielraum. Je näher deine Kalkulation am unteren Ende dieses Korridors liegt, desto weniger Puffer bleibt für schlechtere Monate, Zahlungsausfälle oder unerwartete Kosten.
Die häufigsten Fehler bei der Stundensatz-Kalkulation
- Mit allen gearbeiteten statt mit verrechenbaren Stunden rechnen. Akquise, Angebote, Buchhaltung und Weiterbildung fressen real 30–40 % der Arbeitszeit auf, ohne dass du sie einer Rechnung zuordnen kannst.
- SVS-Beiträge vergessen oder veraltet einplanen. Wer weiterhin nur mit dem Mindestbeitrag rechnet, obwohl der Gewinn längst über der Mindestbeitragsgrundlage liegt, unterschätzt seine Fixkosten.
- Urlaub und Krankheit ausblenden. Ohne Angestelltenverhältnis gibt es keine Lohnfortzahlung — jede ausfallende Woche muss vorher in den verrechenbaren Stunden eingepreist sein.
- Nur auf den Marktpreis schauen, nie auf die eigene Kostendecke. „Das verlangen andere auch“ ist keine Kalkulation — es sagt nichts darüber, ob der Preis für dich kostendeckend ist.
- Keinen Gewinnaufschlag einplanen. Ein Stundensatz, der nur die Kosten deckt, lässt keinen Spielraum für Rücklagen, Investitionen oder schlechtere Monate. Wie viel Marge realistisch ist, erklärt der Deckungsbeitrag-Artikel für Dienstleister*innen.
- Den Stundensatz einmal festlegen und nie wieder anfassen. SVS-Werte, Betriebskosten und dein Erfahrungslevel ändern sich jährlich — die Kalkulation gehört mindestens einmal im Jahr auf den Prüfstand.
- Rabatte geben, ohne die eigene Preisuntergrenze zu kennen. Ein Nachlass „weil der Auftrag groß ist“ oder „weil es ein Stammkunde ist“ ist nur dann unproblematisch, wenn du weißt, wo deine Kostendecke liegt. Ohne diese Zahl rutschst du leicht unter kostendeckend, ohne es zu merken.
Wann du deinen Stundensatz erhöhen solltest
Ein einmal berechneter Stundensatz ist kein Dauerzustand. Woran erkennst du, dass eine Anpassung fällig ist?
- Volle Auftragsbücher trotz niedrigem Satz. Wenn du Anfragen ablehnen musst, ist das ein direktes Preissignal — der Markt würde mehr zahlen, als du verlangst.
- Betriebskosten oder SVS-Beiträge sind gestiegen, die Kalkulation aber nicht angepasst — dann sinkt dein realer Gewinn schleichend, ohne dass sich am verrechneten Betrag etwas ändert.
- Du hast dich spezialisiert oder deutlich mehr Erfahrung gesammelt seit der letzten Kalkulation — ein höherer Marktwert rechtfertigt einen höheren Satz.
- Die Nachbemessung deiner SVS-Beiträge steht bevor (typischerweise ab dem dritten Jahr) — wie im Beispiel oben gezeigt, kann das allein den nötigen Stundensatz um mehrere Euro verschieben.
Vom Stundensatz zur fertigen Rechnung
Steht dein Stundensatz einmal, ist der nächste Schritt die praktische Umsetzung: Er fließt in jedes Angebot und jede Rechnung ein, die du an Kund*innen stellst. Mit everbill erstellst du Angebote und Rechnungen mit allen österreichischen Pflichtangaben, verwaltest deine Kund*innen und behältst offene Zahlungen im Blick — inklusive Kleinunternehmer-Hinweis mit einem Klick, falls dieser für dich zutrifft. Deine tatsächlichen Ausgaben erfasst du direkt in everbill; so siehst du im Lauf des Jahres, ob deine Betriebskosten-Schätzung aus der Kalkulation oben auch der Realität entspricht.
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Häufige Fragen zum Stundensatz für Selbständige
Wie berechne ich meinen Stundensatz als Selbständige/r?
Addiere dein gewünschtes Jahreseinkommen vor Einkommensteuer, deine Betriebskosten, deine SVS-Beiträge und eine Rücklage für Weiterbildung. Teile die Summe durch deine verrechenbaren Jahresstunden — nicht durch alle gearbeiteten Stunden, denn Akquise, Buchhaltung und Angebote lassen sich nicht verrechnen.
Wie viele Stunden im Jahr sind bei einem EPU tatsächlich verrechenbar?
Nach Abzug von Urlaub, Krankheit und einer realistischen Auslastungsquote von rund 60 % kommen viele Einzeldienstleister*innen auf etwa 1.000 bis 1.100 verrechenbare Stunden pro Jahr — deutlich weniger als die rund 1.760 theoretisch verfügbaren Arbeitsstunden bei einer 40-Stunden-Woche.
Wie viel SVS-Beitrag muss ich 2026 mindestens einkalkulieren?
2026 liegt der SVS-Mindestbeitrag bei rund 160,81 EUR pro Monat (Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Selbständigenvorsorge zusammen), solange die Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 EUR/Monat greift. Bei höherem Gewinn steigt der Beitrag mit der Nachbemessung.
Ist mein Stundensatz als Selbständige/r netto oder brutto?
Der kalkulierte Stundensatz ist dein Nettosatz exklusive Umsatzsteuer. Bist du umsatzsteuerpflichtig, kommt die USt (meist 20 %) zusätzlich auf die Rechnung — sie ist aber ein durchlaufender Posten ans Finanzamt und kein Teil deines Einkommens.
Warum reicht es nicht, meinen Stundensatz mit einem Angestellten-Gehalt zu vergleichen?
Als Angestellte/r übernimmt der Arbeitgeber die halbe Sozialversicherung, zahlt bezahlten Urlaub und Krankenstand sowie Arbeitsmittel. Als Selbständige/r finanzierst du all das selbst aus deinem Stundensatz — ein gleich hoher Stundenlohn bedeutet deshalb real weniger Einkommen.
Wie oft sollte ich meinen Stundensatz neu berechnen?
Mindestens einmal im Jahr, weil sich SVS-Werte, Betriebskosten und dein Erfahrungslevel jährlich ändern. Steigt deine Nachfrage deutlich oder ändert sich deine Kostenstruktur, lohnt sich eine Neuberechnung auch unterjährig.
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Stand: Juli 2026.
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