Die Verzugszinsen in Österreich hängen davon ab, mit wem du es zu tun hast: Gegenüber Verbrauchern gelten gesetzlich 4 % pro Jahr (§ 1333 ABGB). Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sind es Basiszinssatz + 9,2 Prozentpunkte (§ 456 UGB) – das ergibt bei einem seit 11.6.2025 unveränderten Basiszinssatz von 1,53 % aktuell 10,73 % pro Jahr (bestätigt für das gesamte Jahr 2026). Dazu darfst du im B2B-Bereich eine Pauschale von 40 Euro für Betreibungskosten verrechnen.
Zahlungsziel klar auf die Rechnung – Verzug vermeiden
Mit everbill schreibst du Rechnungen mit eindeutigem Zahlungsziel und behältst offene Posten im Blick. Klare Fristen senken das Risiko verspäteter Zahlungen.
Wie hoch sind die Verzugszinsen in Österreich 2026?
Österreich kennt zwei grundverschiedene Verzugszinssätze. Welcher gilt, hängt allein davon ab, ob ein Verbraucher oder ein Unternehmen zahlt:
| Geschäft | Verzugszinssatz | Rechtsgrundlage | Mahnung nötig? |
|---|---|---|---|
| Gegenüber Verbrauchern (B2C) & Privat | 4 % p.a. (fix) | § 1333 Abs 1 ABGB | Ja, außer fixer Zahlungstermin vereinbart |
| Zwischen Unternehmen (B2B) | Basiszinssatz + 9,2 %-Punkte = aktuell 10,73 % p.a. | § 456 UGB | Nein |
Wichtig: Die 9,2 Prozentpunkte sind ein Aufschlag auf den Basiszinssatz, nicht der Gesamtsatz. Der tatsächliche B2B-Zinssatz ergibt sich erst, wenn du den aktuellen Basiszinssatz dazurechnest.
Verzugszinsen zwischen Unternehmen: So berechnest du den aktuellen Satz
Der gesetzliche Verzugszinssatz im unternehmerischen Geschäftsverkehr nach § 456 UGB ist variabel. Er stützt sich auf den Basiszinssatz, den die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) jeweils zum 1. Jänner und 1. Juli bekanntgibt.
Formel: Basiszinssatz + 9,2 Prozentpunkte = B2B-Verzugszinssatz
Aktuell (Basiszinssatz 1,53 %, unverändert seit 11.6.2025 und bestätigt für das gesamte Jahr 2026) ergibt das: 1,53 % + 9,2 % = 10,73 % pro Jahr. Maßgeblich ist immer der Basiszinssatz am ersten Tag des Halbjahres, in dem der Verzug eintritt – dieser Satz gilt dann für das gesamte Halbjahr.
Update zum Stichtag 1. Juli 2026: Die OeNB hat den Basiszinssatz zum 2. Halbjahr 2026 unverändert bei 1,53 % belassen — die genannten 10,73 % gelten damit weiterhin für das gesamte Jahr 2026. Der nächste mögliche Stichtag ist der 1. Jänner 2027. Den jeweils aktuellen Basiszinssatz findest du auf der OeNB-Seite – den B2B-Satz rechnest du mit der Formel oben hoch (Basiszinssatz + 9,2 Prozentpunkte).
Ab wann darfst du Verzugszinsen verlangen?
Der Zeitpunkt unterscheidet sich klar zwischen Privatkunden und Unternehmen:
- Zwischen Unternehmen (B2B): Der Verzug tritt automatisch ein, sobald das vereinbarte Zahlungsziel überschritten ist – eine Mahnung ist nicht nötig. Voraussetzung ist nur, dass der Schuldner die Verspätung zu vertreten hat. Wurde kein Zahlungsziel vereinbart, gilt eine gesetzliche Frist von 30 Tagen ab Rechnungserhalt.
- Gegenüber Verbrauchern (B2C): Hier brauchst du in der Regel eine Mahnung, damit der Verzug und damit der Zinsenlauf beginnt – außer es war ein fixer Zahlungstermin vereinbart.
Geldschulden sind am Sitz des Gläubigers zu erfüllen (§ 1333 ABGB, § 907a ABGB). Bei Überweisung zählt, dass der Betrag bis zur Fälligkeit auf deinem Konto wertgestellt ist.
Verzugszinsen, Mahnspesen und die 40-Euro-Pauschale: Was ist der Unterschied?
Diese Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber Unterschiedliches:
| Begriff | Was es ist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verzugszinsen | Zinsausgleich für die verspätete Zahlung (4 % bzw. Basiszinssatz + 9,2 %) | § 1333 ABGB / § 456 UGB |
| Betreibungskostenpauschale | 40 Euro pauschal, ohne Nachweis – nur zwischen Unternehmen, zusätzlich zu den Zinsen | § 458 UGB |
| Mahnspesen | Intern verrechneter Mahnaufwand – kein gesetzlich fix definierter Betrag | vertraglich/AGB |
Die 40-Euro-Pauschale nach § 458 UGB darfst du im B2B-Bereich immer verlangen, sobald Verzug vorliegt – auch ohne Einzelnachweis. Sind deine tatsächlichen Betreibungskosten höher, kannst du sie zusätzlich geltend machen. Wie du bei säumigen Kunden konkret vorgehst, liest du im Ratgeber Mahnspesen verrechnen und in der Anleitung Mahnverfahren einleiten.
Rechenbeispiel: Verzugszinsen berechnen
Ein Unternehmen schuldet dir 1.000 Euro aus einer Rechnung und zahlt 45 Tage nach Ablauf des Zahlungsziels. Es gilt der B2B-Satz von 10,73 % p.a.:
- Tageszinssatz: 10,73 % ÷ 365 = 0,0294 % pro Tag
- Verzugszinsen: 1.000 € × 0,0294 % × 45 Tage = 13,23 €
- Betreibungskostenpauschale (§ 458 UGB): + 40,00 €
- Zusätzlich forderbar gesamt: 53,23 € (neben der offenen Hauptforderung von 1.000 €)
Für die Rechnung selbst hilft dir eine saubere Rechnungsvorlage mit klarem Zahlungsziel – je eindeutiger die Frist, desto leichter setzt du Verzugszinsen durch.
Offene Rechnungen im Griff behalten
everbill zeigt dir, welche Rechnungen noch offen sind, und du erstellst neue Rechnungen mit eindeutigem Zahlungsziel in Sekunden.
Häufige Fragen zu Verzugszinsen in Österreich
Wie hoch sind Verzugszinsen in Österreich 2026?
Zwischen Unternehmen 10,73 % pro Jahr (Basiszinssatz 1,53 % + 9,2 Prozentpunkte, § 456 UGB, Stand 1. Halbjahr 2026). Gegenüber Verbrauchern 4 % pro Jahr (§ 1333 ABGB).
Ab wann laufen Verzugszinsen?
Zwischen Unternehmen automatisch ab dem Tag nach Ablauf des Zahlungsziels, ohne Mahnung. Gegenüber Verbrauchern erst nach Zugang einer Mahnung, sofern kein fixer Fälligkeitstermin vereinbart war.
Muss ich mahnen, bevor ich Verzugszinsen verlangen kann?
Nur bei Verbrauchern und Privatpersonen. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) tritt der Verzug automatisch ein, eine Mahnung ist dafür nicht erforderlich.
Was ist der Basiszinssatz und wo finde ich ihn?
Der Basiszinssatz ist der von der OeNB bekanntgegebene Referenzwert für die Berechnung der B2B-Verzugszinsen. Er liegt seit 1.7.2025 bei 1,53 % und wird jeweils zum 1. Jänner und 1. Juli aktualisiert. Den aktuellen Wert veröffentlicht die OeNB auf ihrer Seite zu den Anknüpfungszinssätzen.
Darf ich als Unternehmer 40 Euro Mahnspesen verrechnen?
Ja, aber korrekt heißt es Betreibungskostenpauschale nach § 458 UGB. Die Pauschale beträgt 40 Euro, gilt nur im B2B-Bereich, ist ohne Nachweis fällig und kommt zusätzlich zu den Verzugszinsen.
Was ist der Unterschied zwischen Verzugszinsen und Mahnspesen?
Verzugszinsen sind der gesetzliche Zinsausgleich für die verspätete Zahlung. Mahnspesen sind dein interner Mahnaufwand und gesetzlich nicht fix beziffert. Davon getrennt steht die 40-Euro-Betreibungskostenpauschale nach § 458 UGB.
Kann ich Verzugszinsen schon auf der Rechnung ankündigen?
Ja, das ist üblich. Eine mögliche Klausel: „Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (derzeit 10,73 % p.a.) sowie eine Betreibungskostenpauschale von 40 Euro gemäß § 458 UGB.“
Weiterführende Artikel
- Mahnspesen verrechnen: Höhe und Recht in Österreich
- Mahnverfahren einleiten: Ablauf und Kosten
- Rechnung wird nicht bezahlt: Was tun?
- Zahlungsziel richtig setzen
Stand: Juli 2026 (Basiszinssatz 1,53 %, bestätigt unverändert für das 2. Halbjahr 2026). Quellen: UGB & ABGB (RIS), OeNB, WKO. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Kommentare