Musterrechnung Fotograf 2026: Gratis Vorlage Österreich

Download einer Musterrechnung für Fotografen

Eine Musterrechnung für Fotografen muss in Österreich alle Pflichtangaben nach § 11 UStG enthalten — von der fortlaufenden Rechnungsnummer über den korrekten USt-Satz bis zur UID-Nummer. Besonders wichtig für Fotografen: Nutzungsrechte müssen als eigene Position auf der Rechnung stehen. Hier findest du alle Angaben, Beispiele und eine kostenlose Vorlage für 2026 zum Download.

Musterrechnung Fotograf Österreich 2026 - everbill

Was muss auf einer Fotografen-Rechnung stehen?

Jede Rechnung, die du als Fotograf in Österreich ausstellst, muss die Pflichtangaben nach § 11 UStG (österreichisches Umsatzsteuergesetz) enthalten. Fehlt auch nur eine Angabe, kann dein Kunde den Vorsteuerabzug verlieren — und du riskierst Probleme mit dem Finanzamt.

Pflichtangaben-Checkliste für Fotografen-Rechnungen:

Nr. Pflichtangabe Beispiel / Hinweis
1 Name und Anschrift des Fotografen Vollständiger Name oder Firmenname + Adresse
2 Name und Anschrift des Kunden Leistungs- und Rechnungsempfänger
3 Ausstellungsdatum Datum der Rechnungserstellung
4 Fortlaufende Rechnungsnummer z. B. RE-2026-001 (einmalig und unveränderbar)
5 UID-Nummer des Rechnungsstellers ATU + 8 Ziffern (z. B. ATU12345678)
6 UID-Nummer des Empfängers Pflicht bei Rechnungen über 10.000 EUR brutto
7 Leistungszeitraum oder -datum Tag des Shootings oder Zeitraum der Bearbeitung
8 Art und Umfang der Leistung „Hochzeitsfotografie, 8 Stunden, 350 bearbeitete Fotos“
9 Nettobetrag (Entgelt) Betrag ohne Umsatzsteuer
10 USt-Satz und USt-Betrag 20 % Normalsteuersatz oder 13 % (künstlerische Fotografie)
11 Bruttobetrag Netto + USt = Gesamtbetrag
12 Bankverbindung IBAN und BIC (SEPA)
Tipp: Bei Kleinbetragsrechnungen bis 400 EUR brutto genügen vereinfachte Angaben: Name und Anschrift des Fotografen, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuersatz. Die UID-Nummer des Empfängers und die fortlaufende Rechnungsnummer sind hier nicht verpflichtend.

Welche Pflichtangaben gelten speziell für Fotografen?

Neben den allgemeinen Rechnungsmerkmalen gibt es für Fotografen in Österreich einige Besonderheiten, die du kennen musst:

1. Leistungsbeschreibung — konkret und nachvollziehbar

Das Finanzamt verlangt, dass Art und Umfang der Leistung klar erkennbar sind. „Fotoarbeiten“ reicht nicht. Besser:

  • „Hochzeitsfotografie am 15.03.2026, 8 Stunden, 350 bearbeitete Bilder“
  • „Produktfotografie für Onlineshop: 25 Artikel, je 3 Perspektiven, Freistellung inkl.“
  • „Businessportrait-Shooting, 1 Stunde, 5 retuschierte Fotos, Nutzungsrecht Web + Print“

2. Nutzungsrechte als eigene Position

In Österreich bist du als Fotograf Urheber deiner Bilder (UrhG — Urheberrechtsgesetz). Das Shooting-Honorar und die Nutzungsrechte sind zwei getrennte Leistungen. Viele Fotografen schreiben beides in eine Zeile — das ist ein häufiger Fehler.

Auf der Rechnung solltest du unterscheiden:

  • Fotografische Leistung: Shooting, Bearbeitung, Retusche
  • Nutzungsrechte: Art (Web, Print, Social Media), Umfang (zeitlich, räumlich), Exklusivität

3. Korrekte USt-Sätze

In Österreich gelten für Fotografen je nach Leistung unterschiedliche USt-Sätze:

Leistung USt-Satz Rechtsgrundlage
Gewerbliche Fotografie (Produkt, Event, Werbung) 20 % § 10 Abs. 1 UStG
Künstlerische Fotografie (Kunstfoto, Ausstellung) 13 % § 10 Abs. 3 Z 1 lit. a UStG
Einräumung von Nutzungsrechten (Urheber) 13 % § 10 Abs. 3 Z 4 UStG
Kleinunternehmer (unter 42.000 EUR Umsatz/Jahr) 0 % § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
Achtung: Der ermässigte Satz von 13 % gilt nur für die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und für künstlerische Fotografie. Standardmässige Gewerbefotografie (Produktfotos, Eventfotos) wird mit 20 % versteuert. Wenn du unsicher bist, frag deinen Steuerberater oder die WKO Fachgruppe Berufsfotografen.

Wie rechnest du Nutzungsrechte als Fotograf ab?

Die Abrechnung von Nutzungsrechten ist für Fotografen ein zentrales Thema. In Österreich sind Fotografien urheberrechtlich geschützt (§ 3 UrhG). Dein Kunde erhält mit der Bezahlung des Shooting-Honorars nicht automatisch alle Nutzungsrechte — diese müssen separat vereinbart und verrechnet werden.

Faktoren für die Nutzungsrechte-Kalkulation:

  1. Nutzungsart: Web, Print, Social Media, Werbung, Packaging, Out-of-Home
  2. Nutzungsdauer: 1 Jahr, 3 Jahre, unbefristet (zeitlich unbegrenzt kostet mehr)
  3. Nutzungsgebiet: Österreich, DACH, Europa, weltweit
  4. Exklusivität: Einfaches Nutzungsrecht vs. ausschliessliches (exklusives) Nutzungsrecht
  5. Auflage/Reichweite: Printauflage, erwartete Impressions

Beispiel-Rechnung mit separaten Nutzungsrechten:

Position Beschreibung Netto
1 Produktfotografie, 25 Artikel, je 3 Perspektiven 1.250,00 EUR
2 Bildbearbeitung und Freistellung (25 Artikel) 375,00 EUR
3 Einfaches Nutzungsrecht Web + Social Media, 2 Jahre, AT 500,00 EUR
Nettobetrag 2.125,00 EUR
USt 20 % (Pos. 1+2) auf 1.625,00 EUR 325,00 EUR
USt 13 % (Pos. 3 — Nutzungsrechte) auf 500,00 EUR 65,00 EUR
Bruttobetrag 2.515,00 EUR
Tipp: Halte die Nutzungsrechte immer schriftlich fest — idealerweise im Vertrag und auf der Rechnung. So vermeidest du Streitigkeiten und dein Kunde weiss genau, was er mit den Bildern machen darf.

Kleinunternehmerregelung für Fotografen in Österreich

Wenn dein Jahresumsatz unter 42.000 EUR netto liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch nehmen. Das bedeutet: Du stellst deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.

Vergleich: Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung

Kriterium Kleinunternehmer Regelbesteuerung
Umsatzgrenze Max. 42.000 EUR netto/Jahr Keine Grenze
USt auf Rechnung Nein (0 %) Ja (20 % oder 13 %)
Vorsteuerabzug Nein Ja
UVA-Pflicht Nein Ja (monatlich oder quartalsweise)
Rechnungshinweis „Umsatzsteuerfrei gemäss § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“ USt-Satz und -Betrag ausweisen
Ideal für Nebenberufliche Fotografen, Berufseinsteiger Vollzeit-Fotografen, B2B-Kunden
Vorteil Weniger Bürokratie, günstigere Endpreise für Privatkunden Vorsteuerabzug auf Equipment, Studio, Software
Wichtig: Wenn du als Kleinunternehmer Rechnungen ausstellst, darfst du keine USt ausweisen. Vergisst du den Hinweis auf die Steuerbefreiung, musst du die USt an das Finanzamt abführen. Auf jeder Rechnung muss stehen: „Umsatzsteuerfrei gemäss § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“.

Optieren zur Regelbesteuerung: Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (Option zur Steuerpflicht via FinanzOnline). Das lohnt sich, wenn du teure Ausrüstung kaufst (Kameras, Objektive, Studio) und den Vorsteuerabzug nutzen willst. Die Bindung gilt für mindestens 5 Jahre.

Was ist bei Rechnungen an ausländische Kunden zu beachten?

Als Fotograf arbeitest du möglicherweise auch für Kunden im EU-Ausland oder in Drittstaaten. Hier gelten besondere Regeln:

Kunden im EU-Ausland (B2B):

  • Es gilt das Reverse-Charge-Verfahren — du stellst die Rechnung ohne USt aus
  • Dein Kunde führt die Steuer in seinem Land ab
  • Pflichtangabe auf der Rechnung: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)“
  • Du brauchst die UID-Nummer deines Kunden und musst eine Zusammenfassende Meldung (ZM) über FinanzOnline abgeben

Kunden im EU-Ausland (B2C / Privatkunden):

  • Österreichische USt gilt (Ort der Leistung = Sitz des Fotografen)
  • Ausnahme: Wenn du vor Ort beim Kunden fotografierst, kann der Leistungsort im Ausland liegen

Kunden in Drittstaaten (z. B. Schweiz, USA):

  • Grundsätzlich steuerfrei (§ 6 Abs. 1 Z 1 UStG — Ausfuhrlieferung)
  • Hinweis auf der Rechnung: „Steuerfreie sonstige Leistung gemäss § 3a UStG“

Wie erstellst du eine Fotografen-Rechnung mit everbill?

Mit everbill erstellst du als Fotograf in wenigen Minuten eine vollständige Rechnung — alle Pflichtangaben werden automatisch eingefügt:

  1. Kundendaten anlegen: Name, Adresse, UID-Nummer
  2. Positionen erfassen: Shooting-Honorar, Bearbeitung, Nutzungsrechte jeweils als eigene Zeile
  3. USt-Satz wählen: 20 % für gewerbliche Fotografie, 13 % für Nutzungsrechte, 0 % als Kleinunternehmer
  4. Rechnungsnummer: Wird automatisch fortlaufend vergeben
  5. Versand: Per E-Mail direkt aus everbill oder als PDF-Download

Fotografen-Rechnung in 2 Minuten erstellen

Mit everbill erstellst du professionelle Rechnungen mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG — inklusive automatischer Rechnungsnummer, USt-Berechnung und Nutzungsrechte-Positionen.

Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen zur Musterrechnung für Fotografen

Welche Pflichtangaben muss eine Fotografen-Rechnung in Österreich enthalten?

Laut § 11 UStG müssen folgende Angaben auf der Rechnung stehen: Name und Anschrift des Fotografen und des Kunden, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, UID-Nummer, Leistungsbeschreibung (Art und Umfang), Nettobetrag, USt-Satz, USt-Betrag und Bruttobetrag. Bei Rechnungen über 10.000 EUR brutto ist auch die UID-Nummer des Empfängers Pflicht.

Muss ich Nutzungsrechte separat auf der Rechnung ausführen?

Ja, das ist empfehlenswert und steuerlich relevant. Die fotografische Leistung (Shooting, Bearbeitung) und die Einräumung von Nutzungsrechten sind getrennte Leistungen. Die Nutzungsrechte können mit 13 % USt versteuert werden (§ 10 Abs. 3 Z 4 UStG), während die gewerbliche Fotografie 20 % beträgt. Führe beides als separate Position auf.

Welcher USt-Satz gilt für Fotografen in Österreich?

Für gewerbliche Fotografie (Produkt, Event, Werbung) gilt der Normalsteuersatz von 20 %. Für die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und künstlerische Fotografie gilt der ermässigte Satz von 13 %. Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter 42.000 EUR stellen ihre Rechnungen ohne USt aus.

Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung als Fotograf stehen?

Auf der Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Stattdessen muss der Hinweis stehen: „Umsatzsteuerfrei gemäss § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“. Alle anderen Pflichtangaben (Name, Adresse, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung etc.) bleiben gleich. Weist du versehentlich USt aus, musst du diese an das Finanzamt abführen.

Wie berechne ich Nutzungsrechte als Fotograf?

Die Höhe der Nutzungsrechte hängt von mehreren Faktoren ab: Nutzungsart (Web, Print, Social Media), Nutzungsdauer (befristet oder unbefristet), Nutzungsgebiet (Österreich, DACH, weltweit) und Exklusivität. Viele Fotografen orientieren sich an den Empfehlungen der WKO Fachgruppe Berufsfotografen oder der Bundesinnung der Fotografen.

Brauche ich als Fotograf eine UID-Nummer?

Wenn du regelbesteuert bist und Rechnungen mit USt ausstellst, brauchst du eine UID-Nummer. Du beantragst sie über FinanzOnline oder bei deinem zuständigen Finanzamt. Kleinunternehmer benötigen keine UID-Nummer, können aber eine beantragen, wenn sie EU-Geschäfte machen wollen. Die UID-Nummer hat das Format ATU + 8 Ziffern.

Was passiert, wenn meine Rechnung fehlerhafte Angaben enthält?

Fehlerhafte Rechnungen können dazu führen, dass dein Kunde den Vorsteuerabzug verliert. Ausserdem kann das Finanzamt bei einer Prüfung Nachzahlungen und Strafen verhängen. Du kannst eine fehlerhafte Rechnung korrigieren, indem du eine Berichtigungsnote oder Gutschrift ausstellst und eine neue Rechnung mit korrekten Angaben erstellst.

Muss ich als Fotograf eine Registrierkasse verwenden?

Die Registrierkassenpflicht (RKSV) gilt in Österreich ab einem Jahresumsatz von 15.000 EUR und wenn die Barumsätze 7.500 EUR pro Jahr übersteigen. Wenn du überwiegend per Banküberweisung bezahlt wirst, bist du in der Regel nicht betroffen. Nimmst du regelmässig Barzahlungen entgegen, solltest du die Grenzen prüfen.

Weiterführende Artikel

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

Kommentare