In diesem Artikel liest du, was du beachten musst, wenn du als Arzt eine Rechnung stellst. Zusätzlich erhältst du durch Angabe deiner E-Mail Adresse eine kostenlose Musterrechnung zum Download.
Honorarnote oder Rechnung – was solltest du als Arzt verschicken?
Eines gleich mal vorweg: Steuerlich gibt es keinen Unterschied zwischen Honorarnoten und Rechnungen. Honorarnoten werden allerdings meist von freiberuflich tätigen Personen wie Rechtsanwälten, Steuerberatern oder eben auch Ärzten ausgestellt. Im gewerblichen Bereich werden meist Rechnungen gestellt. Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob du als Arzt Honorarnoten oder Rechnungen versendest.Die korrekte Rechnung enthält:
Eine korrekt ausgefüllte Rechnung ist nicht nur aus steuertechnischen Gründen essenziell, sondern ist außerdem Voraussetzung für eine etwaige Kostenrückerstattung der Krankenkasse an deine Patienten. Folgende Daten dürfen dabei auf keiner deiner Rechnungen bzw. Honorarnoten fehlen:- Deine persönlichen Daten (Name, dein Fachgebiet, Anschrift der Praxis)
- Die Daten des Patienten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Adresse)
- Versicherungsdaten (falls der Patient bei einer anderen Person mitversichert ist)
- Diagnose(n) (für die Krankenkassa besonders wichtig)
- Angaben zu erbrachter(n) Leistung(en) (die Angabe der Positionsnummer* ist nicht zwingend notwendig, wird jedoch dringend empfohlen. Nur so ist die Leistung für den Sachbearbeiter der Krankenkassa klar ersichtlich und kann dementsprechend verarbeitet werden)
- Ordinationsdatum
- Zahlungsdatum (wenn bar bezahlt wurde)
- Kennzeichnung der Abrechnung (durch „Betrag dankend erhalten“ bzw. „Betrag wird auf Konto überwiesen“)
- Fortlaufende Nummerierung (es ist nicht zwingend notwendig, eine fortlaufende Rechnungsnummer anzugeben, aber auch dies wird dringend empfohlen. Zumal so die Zuordnung von Buchungen, sowie die Rechnungsführung eindeutig nachvollziehbar wird.)
Sind Ärzte umsatzsteuerbefreit?
Die „unechte Steuerbefreiung“ trifft nur auf die Ausübung der Heilkunde gemäß Ärztegesetz 1998 zu. Andere Tätigkeiten von Ärzten können durchaus umsatzsteuerpflichtig sein. So sind…- die Ausübung der Heilkunde
- und Gutachtertätigkeiten
- schriftstellerische Tätigkeiten
- Vortragstätigkeiten
- und Lehrtätigkeiten
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Honorarnoten & Rechnungen für Ärzte
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Welche Pflichtangaben muss eine Arztrechnung enthalten?
Eine Arztrechnung muss Name und Anschrift des Arztes, Name des Patienten, Datum der Behandlung, Art der Leistung, Betrag und ggf. die UID-Nummer enthalten.
Muss ein Arzt Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen?
Ärztliche Heilbehandlungen sind in Österreich gemäß § 6 Abs 1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit. Kosmetische oder gutachterliche Leistungen können jedoch steuerpflichtig sein.
Kann ich als Arzt everbill für meine Rechnungen verwenden?
Ja, mit everbill erstellst du professionelle Honorarnoten und Rechnungen — mit allen gesetzlichen Pflichtangaben für Österreich.
Wie lange muss ich Arztrechnungen aufbewahren?
In Österreich gilt eine Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren gemäß BAO (Bundesabgabenordnung).
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