In Österreich regelt der Kollektivvertrag die Mindestgehälter, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen für über 98 % aller Arbeitnehmer. Als Arbeitgeber bist du 2026 verpflichtet, den für deine Branche geltenden KV einzuhalten — sonst drohen Nachzahlungen und Strafen. Hier erfährst du, welcher Kollektivvertrag für dein Unternehmen gilt, was er regelt und wie du Mitarbeiter richtig einstufst.
Was ist ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung zwischen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) auf Arbeitgeberseite und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) auf Arbeitnehmerseite. Er wird jährlich für eine bestimmte Branche verhandelt und legt Mindeststandards fest, die nicht unterschritten werden dürfen.
In Österreich gibt es über 450 Kollektivverträge, die jährlich neu abgeschlossen werden. Anders als in vielen anderen Ländern gibt es in Österreich keinen gesetzlichen Mindestlohn — die Mindestgehälter werden ausschließlich über Kollektivverträge geregelt.
Das bedeutet für dich als Arbeitgeber: Du darfst einem Mitarbeiter niemals weniger zahlen, als der KV für seine Beschäftigungsgruppe und Berufsjahre vorsieht.
Welcher Kollektivvertrag gilt für dein Unternehmen?
Welcher KV für dein Unternehmen gilt, hängt nicht vom Beruf deiner Mitarbeiter ab, sondern von der Branche deines Betriebs. Ein Buchhalter in einem Hotel fällt unter den Gastgewerbe-KV, nicht unter einen Büro-KV.
Die Branchenzuordnung richtet sich nach deiner Fachgruppe bei der WKO. Die wichtigsten Sparten sind:
- Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung — größte Sparte mit den meisten KVs
- Handel — Mindestgehalt 2026: ab 2.090 EUR brutto
- Industrie — oft die höchsten Abschlüsse
- Tourismus und Freizeitwirtschaft — Hotel- und Gastgewerbe-KV
- Information und Consulting — IT, Werbung, Unternehmensberatung
- Transport und Verkehr
- Bank und Versicherung
Den aktuellen KV für deine Branche findest du auf der Kollektivvertrag-Seite der WKO über deine Fachgruppe.
Was regelt der Kollektivvertrag genau?
Der KV regelt weit mehr als nur das Mindestgehalt. Hier die wichtigsten Inhalte:
| Bereich | Was der KV regelt | Beispiel 2026 |
|---|---|---|
| Mindestgehalt | Brutto-Mindestlohn pro Beschäftigungsgruppe | Handel: ab 2.090 EUR/Monat |
| Sonderzahlungen | Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt) | Meist je ein Monatsgehalt |
| Arbeitszeit | Wöchentliche Normalarbeitszeit | Meist 38,5 oder 40 Stunden |
| Überstunden | Zuschläge für Mehr- und Überstunden | 50 % oder 100 % Zuschlag |
| Urlaub | Zusätzliche Urlaubstage über gesetzliches Minimum | 25–30 Arbeitstage je nach KV |
| Kündigungsfristen | Verlängerte Fristen über gesetzliches Minimum | Je nach Dienstjahren |
| Vorrückungen | Automatische Gehaltserhöhung nach Dienstjahren | Biennalsprung (alle 2 Jahre) |
Wichtig: Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind in Österreich nicht gesetzlich garantiert, sondern werden durch den Kollektivvertrag geregelt. Ohne KV gibt es keinen Rechtsanspruch auf das 13. und 14. Gehalt.
Wie stuft man Mitarbeiter richtig ein?
Die korrekte Einstufung deiner Mitarbeiter ist eine der wichtigsten Arbeitgeber-Pflichten. Falsche Einstufung führt zu Nachzahlungen — oft über mehrere Jahre rückwirkend.
So gehst du bei der Einstufung vor:
- KV-Zuordnung prüfen — Welcher KV gilt für deinen Betrieb? (→ Fachgruppe bei der WKO)
- Beschäftigungsgruppe bestimmen — Welche Tätigkeit übt der Mitarbeiter tatsächlich aus?
- Vordienstzeiten anrechnen — Relevante Berufsjahre aus früheren Dienstverhältnissen müssen angerechnet werden (auch aus EU/EWR-Staaten)
- Gehaltsstufe festlegen — Aus Beschäftigungsgruppe + Berufsjahre ergibt sich das Mindestgehalt
- Vorrückungen beachten — Die meisten KVs sehen einen Biennalsprung vor: Alle 2 Jahre steigt das Mindestgehalt automatisch
Tipp: Im Dienstzettel (§ 2 AVRAG) musst du den anwendbaren Kollektivvertrag angeben. Außerdem muss der aktuelle KV-Text im Betrieb zur Einsicht aufliegen.
Was passiert, wenn du keinen Kollektivvertrag einhältst?
Die Nichteinhaltung des KV kann schwerwiegende Folgen haben:
- Nachzahlungen — Mitarbeiter können die Differenz zwischen gezahltem und KV-Mindestgehalt einfordern, bis zu 3 Jahre rückwirkend
- Verwaltungsstrafen — Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG): Strafen bis zu 50.000 EUR bei Unterentlohnung
- GPLA-Prüfung — Die Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (Finanzamt + ÖGK) prüft auch die korrekte KV-Einstufung
- Arbeitsgerichtsverfahren — Einzelne Mitarbeiter oder die Arbeiterkammer können klagen
Kollektivvertrag und Arbeitsvertrag — das Günstigkeitsprinzip
Der individuelle Arbeitsvertrag darf nie schlechter sein als der Kollektivvertrag. Dieses sogenannte Günstigkeitsprinzip bedeutet:
- Du darfst einem Mitarbeiter mehr zahlen als der KV vorsieht (Überzahlung/Ist-Gehalt)
- Du darfst aber niemals weniger zahlen als den KV-Mindestlohn
- Bessere Vereinbarungen im Arbeitsvertrag (z. B. mehr Urlaubstage) gelten weiterhin
Die Normenhierarchie in Österreich sieht so aus: Gesetz → Kollektivvertrag → Betriebsvereinbarung → Arbeitsvertrag. Jede Ebene darf nur zugunsten des Arbeitnehmers abweichen.
Mit everbill behältst du den Überblick über Rechnungen, Angebote und Zahlungen — so kannst du dich auf das Wesentliche konzentrieren: dein Unternehmen.
Arbeitnehmer-Kategorien im Überblick
Nicht alle Beschäftigten fallen gleichermaßen unter den Kollektivvertrag. Hier die wichtigsten Kategorien:
| Kategorie | KV-Anwendung | Besonderheiten 2026 |
|---|---|---|
| Angestellte & Arbeiter | Voller KV gilt | Mindestgehalt + alle Sonderzahlungen |
| Lehrlinge | KV gilt mit Sonderregeln | Eigene Lehrlingsentschädigung im KV |
| Geringfügig Beschäftigte | KV gilt, aber SV-Sonderregeln | Grenze 2026: 551,10 EUR/Monat |
| Freie Dienstnehmer | Kein KV, aber SV-Pflicht | Eigene Arbeitszeit und -ort |
| Selbstständige / Freelancer | Kein KV | Werkvertrag, keine Weisungsbindung |
Achtung bei geringfügig Beschäftigten: Die Geringfügigkeitsgrenze 2026 liegt bei 551,10 EUR/Monat. Durch die KV-Erhöhungen 2026 können bisher geringfügige Beschäftigungen automatisch vollversicherungspflichtig werden.
KV-Verhandlungen 2026: Aktuelle Abschlüsse
Die Kollektivvertragsverhandlungen für 2026 bringen je nach Branche unterschiedliche Erhöhungen:
- Handel: Mindestgehalt ab 2.090 EUR brutto (niedrigste Stufe)
- Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung: Neue Gehaltstabellen ab 1.1.2026
- Metallindustrie: Traditionell richtungsweisend für andere Branchen
- Überlassene Arbeiter: +2,3 % ab 1.1.2026 für rund 70.000 Beschäftigte
Die aktuellen Abschlüsse findest du laufend aktualisiert beim ÖGB und auf der WKO-Kollektivvertrag-Seite.
Häufige Fragen zum Kollektivvertrag
Gibt es in Österreich einen gesetzlichen Mindestlohn?
Nein, Österreich hat keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Mindestgehälter werden ausschließlich über Kollektivverträge geregelt. Da über 98 % der Arbeitnehmer durch einen KV abgedeckt sind, gibt es faktisch flächendeckende Mindestgehälter — sie variieren aber je nach Branche und Berufsjahren.
Was passiert, wenn für meine Branche kein Kollektivvertrag gilt?
In seltenen Fällen gibt es keinen KV. Dann kann das Bundeseinigungsamt auf Antrag einen Mindestlohntarif festsetzen. Außerdem gelten weiterhin die gesetzlichen Mindeststandards (Arbeitszeitgesetz, Urlaubsgesetz, Angestelltengesetz). Ohne KV entfällt allerdings der Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Muss ich den Kollektivvertrag im Betrieb auflegen?
Ja, das ist Pflicht. Der aktuelle Kollektivvertragstext muss im Betrieb zur Einsicht für alle Mitarbeiter aufliegen. Zusätzlich musst du im Dienstzettel (§ 2 AVRAG) angeben, welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist.
Wie oft wird der Kollektivvertrag verhandelt?
Kollektivverträge werden in der Regel jährlich neu verhandelt, meist im Herbst für das Folgejahr. Die Metaller-KV-Verhandlungen im Oktober/November gelten traditionell als richtungsweisend für alle anderen Branchen. Die neuen Gehaltstabellen treten meist am 1. Jänner oder 1. Mai in Kraft.
Darf ich einem Mitarbeiter mehr zahlen als der KV vorsieht?
Ja, du darfst jederzeit mehr zahlen. Das Günstigkeitsprinzip besagt, dass der Arbeitsvertrag nur zugunsten des Arbeitnehmers vom KV abweichen darf. Die Differenz zwischen KV-Mindestgehalt und tatsächlichem Gehalt nennt man Überzahlung oder Ist-Gehalt-Überhang.
Was ist der Biennalsprung?
Der Biennalsprung ist die automatische Gehaltserhöhung innerhalb einer Beschäftigungsgruppe nach einer bestimmten Anzahl an Dienstjahren — meist alle zwei Jahre. Die genauen Stufen und Beträge stehen in der Gehaltstabelle deines KV. Vordienstzeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen müssen dabei angerechnet werden.
Müssen Vordienstzeiten angerechnet werden?
Ja, wenn der KV eine Anrechnung nach Berufsjahren vorsieht, müssen alle einschlägigen Vordienstzeiten angerechnet werden — auch solche aus anderen Unternehmen und sogar aus EU/EWR-Staaten. Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht der frühere Arbeitgeber.
Gilt der Kollektivvertrag auch für geringfügig Beschäftigte?
Ja, der KV gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Sie haben Anspruch auf das aliquote KV-Mindestgehalt, Sonderzahlungen und alle anderen KV-Regelungen. Die Geringfügigkeitsgrenze 2026 beträgt 551,10 EUR/Monat — bei Überschreitung wird der Mitarbeiter vollversicherungspflichtig.
Kommentare