13. und 14. Monatsgehalt: Das gilt es 2023 zu beachten!

13. und 14. Monatsgehalt

Das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) stellt für Unternehmer und Geschäftsführer ungeliebte Zusatzkosten dar. Während sich die Angestellten über mehr Geld freuen, verzweifeln viele Chefs an dem Mehraufwand. Auf diese Dinge solltest du als Arbeitgeber auf jeden Fall achten:

Häufige Fragen zum 13. und 14. Monatsgehalt:

  • Ist eine Auszahlung vom 13. und 14. Monatsgehalt verpflichtend?
  • Wann muss die Auszahlung erfolgen?
  • Wie hoch müssen das Zusatzgehälter sein?
  • Kannst du die Kosten aufsplitten?
  • Musst du Sonderzahlungen bei Krankenstand oder Karenz auszahlen?

Musst du als Arbeitgeber 13. und 14. Monatsgehalt auszahlen?

Die Ausbezahlung des 13. und 14. Monatsgehalts ist nicht gesetzlich festgelegt. Ob Anspruch besteht, ist im Kollektivvertrag der jeweiligen Branche geregelt. Besteht kein Kollektivvertrag, wird das Recht auf Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss im Arbeitsvertrag bestimmt. Die Art der Beschäftigung spielt dabei keine Rolle. Auch geringfügig Beschäftigte können Anspruch auf Sonderzahlungen haben, wenn der Kollektiv- oder Arbeitsvertrag dies vorsieht. In jedem Fall gilt: Vertragliche Vereinbarungen sind unbedingt einzuhalten. Darüber hinaus werden andere Sonderzahlungen, wie etwa Bilanzgelder, Bonifikationen etc., meist ebenfalls in den Arbeitsverträgen oder sogenannten freien Betriebsvereinbarungen geregelt.

Wann ist das 13. und 14. Monatsgehalt zu bezahlen?

Ebenso wird per Kollektivvertrag geregelt, wann die Sonderzahlungen erfolgen müssen. Meistens wird im Juni/Juli das Urlaubsgeld (14. Monatsgehalt) bzw. November/Dezember das Weihnachtsgeld (13. Monatsgehalt) ausbezahlt.

Wie hoch müssen die Zusatzgehälter sein?

Auch die Höhe des 13. und 14. Monatsgehalts ist nicht gesetzlich geregelt, sondern wird im Kollektiv- bzw. Arbeitsvertrag bestimmt. Für Angestellte beträgt das Urlaubs- und Weihnachtsgeld meistens ein Monatsgehalt oder einen Monatslohn (meistens der erste Bruttobezug des Jahres). In einigen Branchen kann es jedoch vorkommen, dass weniger ( z.B. 2-3 Wochenlöhne) oder mehr (z.B. 3-4 Monatslöhne) gezahlt wird. Arbeitstechnischer Mehraufwand, wie geleistete Überstunden oder Erfolgsprämien, müssen nur dann im Urlaubs- oder Weihnachtsgeld enthalten sein, wenn dies per Kollektiv- oder Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Achtung: Hier können durchaus Kosten anfallen, mit denen du als Arbeitgeber nicht gerechnet hast!

Bei Teilzeitbeschäftigten müssen regelmäßige Mehrstunden (nicht Überstunden!) beim 13. und 14. Monatsgehalt immer berücksichtigt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn für die Mehrstunden Zeitausgleich vereinbart wurde. Freien Dienstnehmern und Werkvertraglern steht kein 13. und 14. Monatsgehalt zu, solange dieses nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich zugesprochen wurde.

Kannst du die Sonderzahlungen auf mehrere Monate aufsplitten?

JA! Einige Institutionen und Unternehmen teilen Ihre Sonderzahlungen vom 13. und 14. Monatsgehalt auf 4 Quartalsraten auf, um sich etwas mehr finanziellen Spielraum zu verschaffen. Eine monatliche Ausschüttung (also eine Zahlung auf 12 Monate aufgeteilt) ist hingegen nicht möglich, da in diesem Fall Abgaben zu bezahlen wären.

Musst du Sonderzahlungen bei Krankenstand oder Karenz auszahlen?

In den folgenden Fällen sind keine Sonderzahlungen zu entrichten:

  • Für die Zeit einer Karenz (§ 15f Abs 1 Mutterschutzgesetz, § 7c Väter-Karenzgesetz).
  • Für die Zeit des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes (§ 10 Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz).
  • Während einer Bildungskarenz (§ 11 Abs 2 AVRAG),
  • In der Zeit einer Sterbebegleitung (§ 14a Abs 6 AVRAG).
  • Oder wenn schwersterkrankte Kinder betreut werden müssen (§ 14b AVRAG).
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

Kommentare