Freelancer: Definition, Abgrenzungen und wie du selbst einer wirst

freelancer bedeutung

Der englische Begriff Freelancer bedeutet im Deutschen “freier Mitarbeiter”. Diese Bezeichnung ist in bestimmten Branchen vor allem für alle nicht im Unternehmen angemeldeten bzw. eingegliederten Mitarbeiter gebräuchlich.

Definition von Freelancer

Freelancer sind nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt, finden sich aber besonders häufig in der IT, im Consulting und der Werbung wieder. Ein freier Mitarbeiter bietet einem oder mehreren Unternehmen seine Dienstleistung/en an und verrechnet diese auf selbständiger Basis. Mit dem Auftraggeber wird dabei entweder ein freier Dienstvertrag oder ein Werkvertrag abgeschlossen. Während du dich im Rahmen eines freien Dienstvertrags dazu verpflichtest, deinem Auftraggeber für bestimmte oder unbestimmte Zeit deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (unabhängig vom Zustandekommen eines konkreten Arbeitserfolges bzw. den Vorstellungen des Auftraggebers), verpflichtest du dich im Rahmen eines Werkvertrages zur Erbringung eines bestimmten Arbeitserfolgs. Folgende Tabelle veranschaulicht die Unterschiede: 

Werkvertrag(Freier) Dienstvertrag
VerhältnisZielschuldverhältnisDauerschuldverhältnis
Bezahlungpauschal stundenweise
GegenstandArbeitserfolg, bestimmtes “Werk” wird vereinbartauf Zeit ausgelegt –> Arbeitskraft wird für (un)bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt
Unterschiede Werkvertrag – Dienstvertrag

Unterschiede zwischen freier Mitarbeiter und Arbeitnehmer

Im Gegensatz zum freien Mitarbeiter geht der Arbeitnehmer einen “echten”, keinen freien, Dienstvertrag ein. Der größte Unterschied besteht darin, dass im Rahmen eines freien Dienstvertrags der freie Dienstnehmer in keiner persönlichen Abhängigkeit zum Auftraggeber steht. Diese persönliche Unabhängigkeit äußert sich durch:

  • fehlende Eingliederung in die Organisationsstruktur des Betriebs des Auftraggebers
  • fehlende Weisungsbindungen bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsort und Verhalten bei der Arbeit
  • fehlende Kontrollbefugnisse des Auftraggebers

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern haben Freelancer keinen Anspruch auf:

  1. Kündigungsschutz
  2. Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  3. bezahlte Urlaubstage
  4. Arbeitsplatz in den Räumen des Betriebs

Für die soziale Absicherung und Besteuerung der Einkünfte sind Freelancer, im Gegensatz zu Arbeitnehmern, selbst verantwortlich.

Unterschied zwischen freier Mitarbeiter und Freiberufler

Oft werden die Bezeichnungen “Freiberufler” und “Freelancer” als Synonyme verwendet. Das ist allerdings nicht korrekt. Während der Begriff Freelancer das Dienstverhältnis definiert, sagt der Begriff Freiberufler etwas über die Art der Tätigkeit aus. Freie Berufe ist dabei ein Oberbegriff für eine Gruppe bestimmter, meist künstlerischer oder wissenschaftlicher Berufe, die selbständig ausgeübt werden und nicht gewerbescheinpflichtig sind. Diese Bezeichnung ist im österreichischen Steuer- und Versicherungsrecht verankert.

Zu den Freiberuflern zählen beispielsweise:

  • Notare und Rechtsanwälte
  • Wirtschaftstreuhänder
  • Steuerberater
  • Sachverständige
  • Journalisten
  • Dolmetscher
  • Tierärzte
  • Zahnärzte
  • Krankenpfleger
  • Hebammen
  • Kunstschaffende
  • Selbständige Programmierer

Diese Berufsgruppen gelten nicht als Gewerbe und unterliegen daher auch keiner Gewerbesteuerpflicht. Folglich ist es Freiberuflern möglich, auch als Freelancer tätig zu sein, aber nicht jeder freie Mitarbeiter ist freiberuflich tätig.

So wirst du Freelancer in Österreich

Um Freelancer in Österreich zu werden, sind drei Schritte notwendig:

  1. Gewerbeanmeldung: Falls es deine Tätigkeit verlangt, musst du ein Gewerbe anmelden. Dafür musst du lediglich volljährig sein, darfst nicht vorbestraft sein und je nachdem, ob es sich um ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe handelt, musst du einen Befähigungsnachweis vorweisen. Die zuständige Stelle ist die Bezirkshauptmannschaft oder in Wien die MA 63. Dein Gewerbe kannst du auch online anmelden. Für Neue Selbständige und Freiberufler fällt dieser Schritt weg.
  2. Anmeldung bei der Sozialversicherung: Innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Selbständigkeit musst du dich bei der SVS anmelden. Auch das kannst du online machen. Wenn du kein Gewerbe hast, bist du erst versicherungspflichtig, wenn dein Jahreseinkommen 5.361,72 Euro übersteigt. Du kannst dich aber trotzdem freiwillig versichern lassen.
  3. Anmeldung beim Finanzamt: Außerdem musst du dich innerhalb eines Monats beim Finanzamt anmelden. Falls du noch keinen Finanzonline Account hast, erstellst du einen, um anschließend deine Unternehmenstätigkeit dort zu melden. Auch deine Einkommenssteuererklärung reichst du künftig auf diesem Weg ein.

Wie du als Freelancer an Aufträge kommst

Unternehmen engagieren Freelancer meist projektbezogen, also um diese an einem bestimmten Projekt mitarbeiten zu lassen. Wenn ein Projekt vorbei ist, musst du dich meist selbst um neue Aufträge kümmern. Dabei kannst du z. B. auf verschiedene Vermittlungsplattformen zurückgreifen, welche Angebot und Nachfrage zusammenbringen. t3n präsentiert dir 22 Jobportale, auf denen du als Freelancer Arbeit finden kannst.

Außerdem ist es definitiv von Vorteil, wenn du eine Webseite und/oder Social Media Kanäle hast, auf denen du dein Angebot reizvoll präsentierst und vergangene Arbeiten zur Schau stellst.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael ist Co-Founder und CEO von everbill. Als Gründer und Geschäftsführer hat er über die Jahre viel Erfahrung gesammelt. Expertise, die er im everbill Magazin weitergibt, um Ihnen den Business-Alltag zu erleichtern.

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