Der Gründungszuschuss (offiziell: Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose — UGP) ist ein AMS-Förderprogramm, mit dem arbeitslos gemeldete Personen den Schritt in die Selbstständigkeit finanziell abgefedert bekommen. Rechtsgrundlage: § 34 AMSG (Arbeitsmarktservicegesetz).
Die Förderung ist keine Pauschale — sie wird individuell vereinbart und kombiniert Beratung, Qualifizierung und Einkommenssicherung. Details und Antrag: AMS — Unternehmensgründungsprogramm.
Wer hat Anspruch?
- Beim AMS arbeitslos gemeldete Personen mit konkreter Gründungsidee
- Die Selbstständigkeit muss den Lebensunterhalt dauerhaft sichern können
- Beurteilung erfolgt durch AMS-Berater:innen individuell
- Teilnahme an Beratung und Qualifizierung im Rahmen des UGP
Anders als oft kolportiert gibt es keinen pauschalen Euro-Betrag — die Leistung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen.
Die Bausteine des UGP
Das Unternehmensgründungsprogramm umfasst drei Säulen:
- Beratung & Coaching: Businessplan-Erstellung, Markt- und Finanzplanung durch Gründungsberater:innen.
- Qualifizierung: Fachliche und betriebswirtschaftliche Schulungen — je nach individuellem Bedarf.
- Einkommenssicherung: Während der Vorbereitungsphase bleibt der Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfe-Bezug erhalten; in der Anlaufphase nach Gewerbeanmeldung kann ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld gewährt werden (Details im Förderbescheid).
Ablauf: Vom Erstgespräch bis zur Gründung
Der Ablauf ist klar strukturiert:
- Kontakt zum zuständigen AMS-Büro aufnehmen und Gründungsabsicht bekanntgeben
- Erstgespräch mit Gründungsberater:in — Grobscreening der Idee
- Aufnahme ins UGP (bei positiver Einschätzung)
- Businessplan-Erstellung und Qualifizierungsphase (meist 2–6 Monate)
- Gewerbeanmeldung und Start der Selbstständigkeit
- Nachbetreuung in den ersten Monaten
Was ist der Gründungszuschuss nicht?
Wichtige Abgrenzung:
- Keine Alternative zum NeuFöG (befreit von Gebühren bei Neugründung — wirkt unabhängig)
- Kein Ersatz für SVS-Neugründer-Regelung (fixe SV-Vorschreibung in Jahr 1+2)
- Kein Gründungskredit — für Fremdkapital ist die aws (Austria Wirtschaftsservice) zuständig
Nach der Gewerbeanmeldung braucht es eine saubere Buchhaltung. Eine gute vorbereitende Buchhaltung und ein passendes E/A-Rechnung Tool sind Pflichtprogramm.
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Weiterführende Artikel
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- SVS-Beiträge für EPU
- Rückwirkende Gewerbeanmeldung
- Vorsteuerabzug vor Gründung
- Kleinunternehmer-Grenze 55.000 EUR
Häufige Fragen zum Gründungszuschuss
Gibt es einen fixen Euro-Betrag als Gründungszuschuss?
Nein. Das UGP kombiniert Beratung, Qualifizierung und Einkommenssicherung — kein pauschaler Auszahlungsbetrag. Die konkrete Leistung wird individuell im Bescheid vereinbart.
Muss ich arbeitslos sein, um teilzunehmen?
Ja. Voraussetzung ist die Meldung beim AMS (arbeitslos oder Notstandshilfe-beziehend). Angestellte können das UGP nicht nutzen — für diese gibt es andere Förderwege (z. B. über aws Programme).
Wie lange dauert die Vorbereitungsphase?
In der Regel 2–6 Monate, abhängig vom Qualifizierungsbedarf und Komplexität des Vorhabens.
Was passiert, wenn die Selbstständigkeit scheitert?
Bei Rückkehr in die Arbeitslosigkeit innerhalb bestimmter Fristen bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich erhalten — Details im individuellen AMS-Bescheid.
Kann ich NeuFöG und Gründungszuschuss parallel nutzen?
Ja. NeuFöG (Gebühren-Befreiung bei Neugründung) und UGP sind unabhängig voneinander und kombinierbar.
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