Die Beitragsgrundlage bei der SVS kannst du herabsetzen lassen, wenn dein Einkommen 2026 voraussichtlich niedriger ausfällt als vor drei Jahren. Der Antrag läuft über das Online-Portal svsGO oder schriftlich, ist bis Jahresende möglich und senkt deine laufenden Beiträge — mindestens bis zur Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 € im Monat.
Was ist die SVS-Beitragsgrundlage — und warum „SVA“ nicht mehr stimmt?
Bis 31.12.2019 hieß der Sozialversicherungsträger für Selbständige und Gewerbetreibende SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft). Seit 1.1.2020 ist die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) zuständig — SVA und die bäuerliche SVB wurden zur SVS zusammengelegt. Das Gesetz dahinter heißt weiterhin GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) — nur der Träger hat sich umbenannt, nicht die Rechtsgrundlage. Deine SVS-Beiträge berechnen sich aus der vorläufigen Beitragsgrundlage. Die orientiert sich am Einkommen des drittvorangegangenen Kalenderjahres (§ 25 GSVG) — 2026 zählt also dein Einkommen aus 2023. Verdienst du 2026 deutlich weniger, zahlst du trotzdem vorerst auf Basis von 2023 — außer du beantragst eine Herabsetzung nach § 25a GSVG.
Wer kann die Beitragsgrundlage herabsetzen lassen?
Du kannst die Herabsetzung beantragen, wenn du glaubhaft machen kannst, dass dein tatsächliches Einkommen im laufenden Jahr voraussichtlich niedriger ausfällt als die aktuell vorgeschriebene vorläufige Beitragsgrundlage. Typische Gründe:
- Umsatzrückgang oder schwacher Auftragslage im laufenden Jahr
- Reduzierte Arbeitszeit, z. B. wegen Elternzeit oder Krankheit
- Mehrfachversicherung (zusätzlich unselbständig erwerbstätig)
- Betriebsgründung mit noch niedrigem Einkommen
Bist du nebenberuflich selbständig oder mehrfachversichert?
Wenn du nebenberuflich selbständig bist — also gleichzeitig unselbständig und selbständig erwerbstätig — ändert das nichts an der Mindestbeitragsgrundlage: Eine Mehrfachversicherung erlaubt keine Herabsetzung unter die Mindestbeitragsgrundlage. Liegt deine vorläufige Beitragsgrundlage bereits auf Mindestniveau, ist eine weitere Herabsetzung in der Regel nicht mehr möglich.
SVS-Beitragsgrundlagen und Beiträge 2026 im Überblick
Beitragsgrundlage und tatsächlich gezahlter Beitrag sind zwei unterschiedliche Zahlen — die Grundlage ist die Bemessungsbasis, der Beitrag das, was du wirklich überweist:
| Beitragsgrundlage (Bemessungsbasis) | Tatsächlicher Beitrag | |
|---|---|---|
| Minimum | 551,10 € / Monat | 160,81 € / Monat |
| Maximum | 8.085,00 € / Monat | 2.182,17 € / Monat |
Der Minimum-Beitrag setzt sich zusammen aus Pensionsversicherung (18,50 %), Krankenversicherung (6,80 %), Selbständigenvorsorge (1,53 %) auf die Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 € plus einem Fixbetrag von 12,95 € für die Unfallversicherung (WKO, Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge — Ausmaß, 2026). Eine Herabsetzung senkt deinen Beitrag maximal bis auf dieses Minimum — darunter geht es nur bei bestimmten Mehrfachversicherungs-Konstellationen.
Wie beantragst du die Herabsetzung — Schritt für Schritt?
- Portal öffnen: Melde dich mit ID Austria (früher Handysignatur/Bürgerkarte) bei svsGO im SVS-Kundenportal an, oder nutze das Formular auf der SVS-Website.
- Einkommensprognose eintragen: Gib an, wie hoch dein voraussichtliches Einkommen für das laufende Jahr sein wird.
- Antrag übermitteln: Online über svsGO, schriftlich oder — für einfache Fälle — auch telefonisch über die zuständige Landesstelle (Tel. 050 808 808).
- Neue vorläufige Beiträge abwarten: Die SVS setzt deine laufenden Beiträge auf Basis der neuen, herabgesetzten Beitragsgrundlage fest.
Der Antrag ist während des gesamten Beitragsjahres möglich, auch rückwirkend, und du kannst ihn erneut anpassen, wenn sich deine Einkommensprognose ändert.
Was passiert, wenn deine Schätzung zu niedrig war?
Die endgültige Beitragsgrundlage stellt die SVS erst fest, wenn dein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid vorliegt — meist mit deutlicher Verzögerung. War dein tatsächliches Einkommen höher als die von dir geschätzte, herabgesetzte Grundlage, folgt eine Nachbemessung: Du zahlst die Differenz nach, unter Umständen inklusive Verzugszinsen. Schätze deshalb eher vorsichtig — eine zu niedrige Prognose verschiebt das Problem nur ins nächste Jahr.
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Häufige Fragen zur SVS-Beitragsgrundlage-Herabsetzung
Heißt es jetzt SVA oder SVS?
Seit 1.1.2020 heißt der Träger SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). SVA und SVB wurden zu diesem Zeitpunkt zusammengelegt. „SVA“ ist keine gültige Bezeichnung mehr, auch wenn der Begriff noch häufig verwendet wird. Das Gesetz GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) heißt weiterhin gleich.
Wie hoch ist die Mindestbeitragsgrundlage 2026?
551,10 € pro Monat bzw. 6.613,20 € pro Jahr. Der tatsächliche Mindestbeitrag daraus liegt bei 160,81 € pro Monat (PV, KV, Selbständigenvorsorge und Unfallversicherungs-Fixbetrag zusammen).
Wie stelle ich den Antrag auf Herabsetzung?
Online über das SVS-Kundenportal svsGO (Anmeldung mit ID Austria), schriftlich per Formular oder in einfachen Fällen telefonisch bei deiner Landesstelle. Du gibst dabei deine voraussichtlichen Einkünfte für das laufende Jahr an.
Bis wann kann ich die Herabsetzung beantragen?
Der Antrag ist während des gesamten laufenden Beitragsjahres möglich, auch rückwirkend. Ändert sich deine Einkommensprognose erneut, kannst du den Antrag anpassen.
Was passiert, wenn mein tatsächliches Einkommen höher war als geschätzt?
Sobald dein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid vorliegt, berechnet die SVS die endgültige Beitragsgrundlage. War dein Einkommen höher als angegeben, kommt es zu einer Nachbemessung mit Nachzahlung, unter Umständen samt Verzugszinsen.
Kann ich die Beitragsgrundlage unter das Minimum senken?
Grundsätzlich nicht — die Herabsetzung ist maximal bis zur Mindestbeitragsgrundlage möglich. Eine Ausnahme gilt bei bestimmten Mehrfachversicherungs-Konstellationen, etwa wenn du zusätzlich unselbständig erwerbstätig bist.
Wirkt sich eine Mehrfachversicherung auf die Herabsetzung aus?
Eine Mehrfachversicherung (z. B. zusätzlich unselbständig erwerbstätig) ändert nichts an der Mindestbeitragsgrundlage in der GSVG-Versicherung selbst — sie eröffnet aber in bestimmten Fällen eine Herabsetzung unter das sonst geltende Minimum. Lass das im Zweifel bei deiner SVS-Landesstelle klären.
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Stand: Juli 2026. Quellen: SVS, WKO, RIS (GSVG).
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