Die Mehrfachversicherung: das gilt es zu beachten

mehrfachversicherung

Möchte man sich in Österreich etwas dazuverdienen, und das in einem anderen Arbeitsverhältnis, kommt ab einem gewissen Betrag die Mehrfachversicherung ins Spiel: Es gelten dann zwei Versicherungsgesetze.

Lesen Sie hier über die Mehrfachversicherung und…

  • ihre Bedeutung für Selbständige und Unselbständige
  • die Höchstbeitragsgrundlage
  • die Möglichkeiten zur Minderung von Versicherungsbeiträgen

Was bedeutet die Mehrfachversicherung?

Arbeitnehmer sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) pflichtversichert, Selbständige nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Landwirte nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und Beamte nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG). Überschneiden sich die Tätigkeiten – ein Arbeitnehmer schreibt beispielsweise zusätzlich zu seiner Anstellung Honorarnoten – gilt die Mehrfachversicherung: Die Person ist ab der Grenze von 4.871,76 Euro doppelt pflichtversichert und muss jeweils Beiträge für die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung bezahlen.

Höchstbeitragsgrundlage

ASVG- und GSVG-Beiträge zusammen müssen nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage bezahlt werden. Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt

  • im ASVG € 4.650,- pro Monat zuzüglich € 9.300,- für die Sonderzahlungen pro Jahr,
  • im GSVG € 5.425,- pro Monat bzw. € 65.100,- pro Jahr.

Minderung der Versicherungsbeiträge

Ihre Einkünfte überragen die Höchstbeitragsgrundlage? Sie können einerseits während des Jahres bei der SVA einen Antrag auf Differenzvorschreibung einreichen, damit die Höchstbeitragsgrundlage im GSVG vermieden wird und sich die Beiträge mindern. Wenn der Antrag nicht gestellt wird, zahlen Sie die SVA und ASVG Beiträge in voller Höhe bis zur Höchstbeitragsgrundlage.

Darüber hinaus können Sie den Antrag auf Beitragserstattung der Krankenversicherung stellen, die in Höhe von 4 % bis zum Ende des dritten Kalenderjahres rückwirkend vorgenommen werden muss. Die Erstattung der Pensionsversicherungsbeiträge erfolgt in voller (GSVG) oder halber (ASVG) Höhe spätestens bei Pensionsanfall und vorher nur auf Antrag.

Mehr dazu in unserem Beitrag zur SVA Herabsetzung.

Kritik an der Mehrfachversicherung

Angestellte, die doppelt versichert trotzdem nur ein Mal krank werden klagen über die hohen Beträge. Den Pensionisten, die selbständige Tätigkeiten ausüben, ist es ebenso ein Rätsel, weshalb sie weiterhin die Pensionsbeiträge entrichten müssen. Ein Entgegenkommen auf gesetzlicher Ebene ist nicht in Sicht – die staatlich legitimierte Abzocke scheint in Stein gemeißelt zu sein.

Weitere Infos:

Die Mehrfachversicherung, SVA

Auf Anordnung des Gerichts: Kusch, frag nicht, zahl einfach. (DiePresse, 27.3.2015)

Die seltsame Logik der “staatlich legitimierten Abzocke” (DiePresse 10.1.2014)

Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie betreut als Digital Marketing Expertin die Online Kommunikation von everbill. Die studierte Geisteswissenschaftlerin ist ansonsten Freelancerin und kennt die Höhenflüge - aber auch die Herausforderungen - die die Selbständigkeit mit sich bringt.

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