In Österreich sind bestimmte Berufe und Unternehmer von der Umsatzsteuer (USt) befreit. Die wichtigste Befreiung betrifft Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz bis 55.000 EUR brutto (seit 1.1.2025, § 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Daneben gibt es echte und unechte Steuerbefreiungen für Ärzte, Therapeuten und weitere Berufsgruppen. Hier erfährst du, wer befreit ist und was du beachten musst.
Wer ist in Österreich von der Umsatzsteuer befreit?
Zunächst: Wer und was unterliegt der Umsatzsteuer?
- Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt
- der Eigenverbrauch und
- der Erwerb von Waren aus dem Ausland
Dann: Das Umsatzsteuergesetz (§ 6 UStG) unterscheidet zwischen echten und unechten Steuerbefreiungen. Bei einer echten Steuerbefreiung kannst du dir Vorsteuerbeträge vom Finanzamt zurückholen – trotz Befreiung von der Umsatzsteuer. Bei der unechten Befreiung ist diese Möglichkeit hingegen nicht gegeben.
Echte vs. unechte Umsatzsteuerbefreiung im Überblick
| Echte Befreiung | Unechte Befreiung | |
|---|---|---|
| Vorsteuerabzug | Ja — du bekommst Vorsteuer zurück | Nein — kein Vorsteuerabzug |
| USt auf Rechnungen | Keine USt ausweisen | Keine USt ausweisen |
| Typische Berufe | Exporteure, internationale Transporte | Kleinunternehmer, Ärzte, Therapeuten, Versicherungsmakler |
| Gesetzliche Basis | § 6 Abs. 1 Z 1–6 UStG (Ausfuhrlieferungen) | § 6 Abs. 1 Z 7–27 UStG (Inland) |
| Umsatzgrenze | Keine | 55.000 EUR brutto/Jahr (Kleinunternehmer) |
| UVA-Pflicht | Ja | Nein (Kleinunternehmer) |
| Vorteil | Vorsteuer zurück → niedrigere Kosten | Einfachere Buchhaltung, keine USt-Abfuhr |
Was ist die Kleinunternehmerregelung 2025/2026?
Seit 1. Jänner 2025 liegt die Kleinunternehmergrenze bei 55.000 EUR brutto pro Jahr (vorher: 35.000 EUR netto). Wenn dein Jahresumsatz unter dieser Grenze liegt, bist du von der Umsatzsteuer befreit (USP.gv.at — Kleinunternehmerregelung ab 2025).
Toleranzregelung (NEU seit 2025): Du darfst die Grenze um maximal 10 % überschreiten — also bis zu 60.500 EUR. Bei einer Überschreitung über 10 % tritt die Umsatzsteuerpflicht sofort ein — ab dem Umsatz, der die Grenze überschritten hat. Die alte Regel „einmalig in 5 Jahren um 15 %“ gilt nicht mehr.
Berufs-Beispiele für echte und unechte Umsatzsteuerbefreiungen
Während vor allem Exporte ins Ausland „echt“ von der Umsatzsteuer befreit werden, sind praktisch alle Geld- und Bankumsätze sowie Immobiliengeschäfte, ärztliche Leistungen und sonstige Unternehmensumsätze unter der Kleinunternehmerregelung „unecht“ befreit.
Betroffen von einer unechten Umsatzsteuerbefreiung sind vor allem folgende Berufsgruppen:
- Kleinunternehmer bis 55.000 EUR brutto Jahresumsatz (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)
- Ärzte
- Zahnärzte
- Psychotherapeuten
- Hebammen
- Vermögensberater
- Versicherungsmakler und -agenten
- Trafikanten
Wie kommunizierst du die Umsatzsteuerbefreiung auf Rechnungen?
Deine Rechnungen und Honorarnoten müssen in jedem Fall auf die Umsatzsteuerbefreiung hinweisen. Auf die gesetzliche Bestimmung kannst du verzichten. Etabliert hat sich eine Formulierung wie diese:
„Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)“
Andere Berufsgruppen sollten auf die jeweilige Regelung hinweisen:
Befreit sind die Umsätze aus der Tätigkeit als…
| Beruf | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Arzt | Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 |
| Zahnarzt / Dentist | Zahnärztegesetz, BGBl. I Nr. 126/2005 |
| Psychotherapeut | Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990 |
| Gesundheits- & klinischer Psychologe | Psychologengesetz, BGBl. Nr. 360/1990 |
| Hebamme | Hebammengesetz, BGBl. Nr. 310/1994 |
| Freiberufliche Pflegekraft | § 35 Abs. 1 Z 1 iVm § 11 GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997 |
| Heilmasseur | § 45 Z 1 iVm § 29 MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002 |
Wichtig: Vergisst du den Hinweis auf die Steuerbefreiung, schuldest du dem Finanzamt den Steuerbetrag — ohne die Vorsteuer abziehen zu dürfen.
Was sind die aktuellen Umsatzsteuersätze in Österreich?
Die aktuellen Steuersätze für die Umsatzsteuer in Österreich (Stand 2026):
- 20 % Normalsteuersatz — gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- 10 % ermäßigter Steuersatz — gilt für Lebensmittel, Bücher, Medikamente und bestimmte Dienstleistungen.
- 13 % ermäßigter Steuersatz — gilt für lebende Tiere, Pflanzen, Theater- und Kinokarten.
- 19 % Sondersatz — gilt in den ehemaligen Zollausschlussgebieten Jungholz und Mittelberg.
Wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abgeben?
Die Voranmeldezeiträume variieren je nach dem Jahresumsatz des Vorjahres. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 100.000 EUR melden quartalsweise vor. Bei einem Jahresumsatz über 100.000 EUR ist eine monatliche Voranmeldung erforderlich. Kleinunternehmer unter der 55.000-EUR-Grenze müssen keine UVA abgeben.
Wie entsteht die Steuerschuld unter Soll-Besteuerung und Ist-Besteuerung?
Bei der Soll-Besteuerung entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Leistung erbracht wurde — unabhängig davon, ob der Kunde schon bezahlt hat. Bei der Ist-Besteuerung entsteht die Steuerschuld erst mit dem tatsächlichen Zahlungseingang. Die Ist-Besteuerung gilt für Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis 2 Mio. EUR und für Freiberufler (WKO — Umsatzsteuer).
Häufige Fragen zur Umsatzsteuerbefreiung
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2025/2026 in Österreich?
Seit 1. Jänner 2025 liegt die Kleinunternehmergrenze bei 55.000 EUR brutto pro Jahr (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Vorher lag sie bei 35.000 EUR netto. Die Toleranzregelung erlaubt eine Überschreitung um maximal 10 % (bis 60.500 EUR).
Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter Umsatzsteuerbefreiung?
Bei einer echten Befreiung (z. B. Exporte) darfst du trotzdem Vorsteuer abziehen. Bei einer unechten Befreiung (z. B. Kleinunternehmerregelung, Ärzte) entfällt auch der Vorsteuerabzug.
Was muss auf einer umsatzsteuerfreien Rechnung stehen?
Du musst auf der Rechnung auf die Befreiung hinweisen, z. B.: „Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)“. Vergisst du den Hinweis, schuldest du dem Finanzamt die USt.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben?
Ja, du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn dein Einkommen über der Veranlagungsgrenze liegt. Eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist als Kleinunternehmer unter 55.000 EUR nicht erforderlich.
Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze überschreite?
Seit 2025 gilt: Überschreitest du die 55.000 EUR um maximal 10 % (bis 60.500 EUR), bleibst du befreit. Überschreitest du die 10 %-Toleranz, bist du sofort ab dem überschreitenden Umsatz umsatzsteuerpflichtig.
Kann ich als umsatzsteuerbefreiter Unternehmer eine UID-Nummer beantragen?
Ja, du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und eine UID-Nummer beantragen. Dann darfst du Vorsteuer abziehen, musst aber USt auf Rechnungen ausweisen und abführen.
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