Geringfügigkeitsgrenze 2026 Österreich: Aktueller Betrag

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Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 in Österreich 551,10 Euro pro Monat. Dieser Betrag wurde erstmals seit Einführung der jährlichen Aufwertung nicht erhöht und bleibt auf dem Niveau von 2025. Wer unter dieser Grenze verdient, zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer.

Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?

Die Geringfügigkeitsgrenze regelt den Höchstbetrag, den du bei einer geringfügigen Beschäftigung im Monat verdienen darfst, ohne voll sozialversicherungspflichtig zu werden. Der Begriff stammt aus dem Sozialversicherungsrecht (§ 5 Abs. 2 ASVG).

Als geringfügig beschäftigt giltst du, wenn dein monatliches Bruttoentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Bei geringfügiger Beschäftigung ist Brutto gleich Netto, da weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer anfallen. Du bist allerdings automatisch unfallversichert.

Geringfügigkeitsgrenze 2026: Aktueller Betrag

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 Euro pro Monat. Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 wurde der Betrag erstmals nicht erhöht. Seit 1.1.2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr – nur das Monatsgehalt wird herangezogen.

Geringfügigkeitsgrenze Österreich: Tabelle 2013 bis 2026

So hat sich die monatliche Geringfügigkeitsgrenze in den letzten Jahren entwickelt:

Jahr Betrag pro Monat
2026 551,10 Euro
2025 551,10 Euro
2024 518,44 Euro
2023 500,91 Euro
2022 485,85 Euro
2021 475,86 Euro
2020 460,66 Euro
2019 446,81 Euro
2018 438,05 Euro
2017 425,70 Euro
2016 415,72 Euro
2015 405,98 Euro
2014 395,31 Euro
2013 386,80 Euro

Was passiert bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze?

Wenn du die Grenze von 551,10 Euro im Monat überschreitest, wirst du ab diesem Kalendermonat voll sozialversicherungspflichtig:

  • Krankenversicherung: Pflichtversicherung bei der ÖGK
  • Pensionsversicherung: Beiträge werden vom Entgelt einbehalten
  • Unfallversicherung: Besteht ohnehin auch bei geringfügiger Beschäftigung
  • Arbeitslosenversicherung: Ab der Vollversicherung beitragspflichtig

Dein Arbeitgeber muss in diesem Fall die Dienstgeberbeiträge abführen. Tipp: Nachforderungen der Sozialversicherung können im Jahr der Zahlung bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden.

Mehrere geringfügige Jobs: Wenn du bei mehreren Arbeitgebern geringfügig beschäftigt bist und das Gesamteinkommen 551,10 Euro übersteigt, bist du für alle Jobs voll sozialversicherungspflichtig.

Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

Als geringfügig Beschäftigte kannst du dich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern. Der monatliche Beitrag beträgt 2026 83,49 Euro.

Die Selbstversicherung bringt dir:

  • Volle Krankenversicherungsleistungen (Arzt, Krankenhaus, Medikamente)
  • Pensionsversicherungszeiten (zählen für spätere Pension)
  • Wochengeld bei Schwangerschaft

Die Anmeldung erfolgt bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse). Sie gilt ab dem Tag der Anmeldung.

Was ändert sich 2026 bei der geringfügigen Beschäftigung?

Die wichtigsten Änderungen 2026:

  • Keine Erhöhung: Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt erstmals bei 551,10 Euro (Budgetbegleitgesetz 2025)
  • Zuverdienst zum Arbeitslosengeld: Geringfügiger Zuverdienst wird ab 2026 eingeschränkt
  • Meldepflichten: Neue Meldepflichten für Arbeitgeber bei der ÖGK

Häufige Fragen zur Geringfügigkeitsgrenze 2026 in Österreich

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026 in Österreich?

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 in Österreich 551,10 Euro pro Monat. Dieser Betrag wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2025 erstmals nicht erhöht und bleibt auf dem Niveau von 2025.

Was passiert, wenn ich die Geringfügigkeitsgrenze überschreite?

Bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro/Monat wirst du voll sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Der Arbeitgeber muss dann auch Dienstgeberbeiträge abführen.

Muss ich bei geringfügiger Beschäftigung Steuern zahlen?

Nein, bei geringfügiger Beschäftigung bis 551,10 Euro/Monat fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge an. Allerdings besteht eine Unfallversicherung durch den Arbeitgeber. Optional kannst du dich um 83,49 Euro/Monat (Wert 2026) selbst in der Kranken- und Pensionsversicherung versichern.

Kann ich mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig haben?

Ja, du kannst mehrere geringfügige Beschäftigungen gleichzeitig ausüben. Aber Achtung: Wenn das Gesamteinkommen aus allen geringfügigen Jobs die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro übersteigt, wirst du für alle Jobs voll sozialversicherungspflichtig.

Gilt die Geringfügigkeitsgrenze auch für Selbstständige?

Für Selbstständige (Neue Selbstständige) gilt eine eigene Versicherungsgrenze bei der SVS. Die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro/Monat bezieht sich primär auf unselbstständig Beschäftigte nach dem ASVG. Selbstständige haben eine jährliche Versicherungsgrenze von 6.613,20 Euro (2026).

Was ändert sich 2026 bei der geringfügigen Beschäftigung?

Ab 2026 gibt es wichtige Änderungen: Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt erstmals unverändert bei 551,10 Euro. Neu ist, dass geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld ab 2026 eingeschränkt wird. Außerdem gelten neue Meldepflichten für Arbeitgeber bei der ÖGK.


Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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