Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 in Österreich 551,10 Euro pro Monat. Dieser Betrag wurde erstmals seit Einführung der jährlichen Aufwertung nicht erhöht und bleibt auf dem Niveau von 2025. Wer unter dieser Grenze verdient, zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer.
Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?
Die Geringfügigkeitsgrenze regelt den Höchstbetrag, den du bei einer geringfügigen Beschäftigung im Monat verdienen darfst, ohne voll sozialversicherungspflichtig zu werden. Der Begriff stammt aus dem Sozialversicherungsrecht (§ 5 Abs. 2 ASVG).
Als geringfügig beschäftigt giltst du, wenn dein monatliches Bruttoentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Bei geringfügiger Beschäftigung ist Brutto gleich Netto, da weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer anfallen. Du bist allerdings automatisch unfallversichert.
Geringfügigkeitsgrenze 2026: Aktueller Betrag
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 Euro pro Monat. Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 wurde der Betrag erstmals nicht erhöht. Seit 1.1.2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr – nur das Monatsgehalt wird herangezogen.
Geringfügigkeitsgrenze Österreich: Tabelle 2013 bis 2026
So hat sich die monatliche Geringfügigkeitsgrenze in den letzten Jahren entwickelt:
| Jahr | Betrag pro Monat |
|---|---|
| 2026 | 551,10 Euro |
| 2025 | 551,10 Euro |
| 2024 | 518,44 Euro |
| 2023 | 500,91 Euro |
| 2022 | 485,85 Euro |
| 2021 | 475,86 Euro |
| 2020 | 460,66 Euro |
| 2019 | 446,81 Euro |
| 2018 | 438,05 Euro |
| 2017 | 425,70 Euro |
| 2016 | 415,72 Euro |
| 2015 | 405,98 Euro |
| 2014 | 395,31 Euro |
| 2013 | 386,80 Euro |
Was passiert bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze?
Wenn du die Grenze von 551,10 Euro im Monat überschreitest, wirst du ab diesem Kalendermonat voll sozialversicherungspflichtig:
- Krankenversicherung: Pflichtversicherung bei der ÖGK
- Pensionsversicherung: Beiträge werden vom Entgelt einbehalten
- Unfallversicherung: Besteht ohnehin auch bei geringfügiger Beschäftigung
- Arbeitslosenversicherung: Ab der Vollversicherung beitragspflichtig
Dein Arbeitgeber muss in diesem Fall die Dienstgeberbeiträge abführen. Tipp: Nachforderungen der Sozialversicherung können im Jahr der Zahlung bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden.
Mehrere geringfügige Jobs: Wenn du bei mehreren Arbeitgebern geringfügig beschäftigt bist und das Gesamteinkommen 551,10 Euro übersteigt, bist du für alle Jobs voll sozialversicherungspflichtig.
Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Als geringfügig Beschäftigte kannst du dich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern. Der monatliche Beitrag beträgt 2026 83,49 Euro.
Die Selbstversicherung bringt dir:
- Volle Krankenversicherungsleistungen (Arzt, Krankenhaus, Medikamente)
- Pensionsversicherungszeiten (zählen für spätere Pension)
- Wochengeld bei Schwangerschaft
Die Anmeldung erfolgt bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse). Sie gilt ab dem Tag der Anmeldung.
Was ändert sich 2026 bei der geringfügigen Beschäftigung?
Die wichtigsten Änderungen 2026:
- Keine Erhöhung: Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt erstmals bei 551,10 Euro (Budgetbegleitgesetz 2025)
- Zuverdienst zum Arbeitslosengeld: Geringfügiger Zuverdienst wird ab 2026 eingeschränkt
- Meldepflichten: Neue Meldepflichten für Arbeitgeber bei der ÖGK
Häufige Fragen zur Geringfügigkeitsgrenze 2026 in Österreich
Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026 in Österreich?
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 in Österreich 551,10 Euro pro Monat. Dieser Betrag wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2025 erstmals nicht erhöht und bleibt auf dem Niveau von 2025.
Was passiert, wenn ich die Geringfügigkeitsgrenze überschreite?
Bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro/Monat wirst du voll sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Der Arbeitgeber muss dann auch Dienstgeberbeiträge abführen.
Muss ich bei geringfügiger Beschäftigung Steuern zahlen?
Nein, bei geringfügiger Beschäftigung bis 551,10 Euro/Monat fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge an. Allerdings besteht eine Unfallversicherung durch den Arbeitgeber. Optional kannst du dich um 83,49 Euro/Monat (Wert 2026) selbst in der Kranken- und Pensionsversicherung versichern.
Kann ich mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig haben?
Ja, du kannst mehrere geringfügige Beschäftigungen gleichzeitig ausüben. Aber Achtung: Wenn das Gesamteinkommen aus allen geringfügigen Jobs die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro übersteigt, wirst du für alle Jobs voll sozialversicherungspflichtig.
Gilt die Geringfügigkeitsgrenze auch für Selbstständige?
Für Selbstständige (Neue Selbstständige) gilt eine eigene Versicherungsgrenze bei der SVS. Die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro/Monat bezieht sich primär auf unselbstständig Beschäftigte nach dem ASVG. Selbstständige haben eine jährliche Versicherungsgrenze von 6.613,20 Euro (2026).
Was ändert sich 2026 bei der geringfügigen Beschäftigung?
Ab 2026 gibt es wichtige Änderungen: Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt erstmals unverändert bei 551,10 Euro. Neu ist, dass geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld ab 2026 eingeschränkt wird. Außerdem gelten neue Meldepflichten für Arbeitgeber bei der ÖGK.
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