Pauschalierung 2026: Basispauschale 15% | Österreich

Pauschalierung

Die Pauschalierung vereinfacht die Gewinnermittlung: Statt jeden Beleg zu sammeln, setzt du Betriebsausgaben mit einem festen Prozentsatz vom Umsatz an. Die Basispauschalierung 2026 beträgt 15 % bei einer Umsatzgrenze von 420.000 EUR — das ergibt eine maximale Pauschale von 63.000 EUR pro Jahr.

Was ist die Basispauschalierung und wer darf sie nutzen?

Die Basispauschalierung gilt für Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die keine doppelte Buchführung führen (auch nicht freiwillig). Seit 1.1.2026 gelten folgende Sätze:

Jahr Pauschalsatz Umsatzgrenze Max. Pauschale
bis 2024 12 % 220.000 EUR 26.400 EUR
2025 13,5 % 320.000 EUR 43.200 EUR
2026 15 % 420.000 EUR 63.000 EUR

Für bestimmte Berufsgruppen — etwa Berater, Aufsichtsräte, Hausverwalter oder Lehrende — gilt weiterhin ein reduzierter Satz von 6 % (2026 max. 25.200 EUR).

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Welche Betriebsausgaben deckt die Pauschale ab?

Mit der Pauschale sind unter anderem folgende Betriebsausgaben abgegolten: Abschreibungen, Miete und Pacht, Post und Telefon, Energie und Wasser, Werbung, Rechts- und Beratungskosten, Büroausgaben, Versicherungsprämien (außer SVS), Betriebssteuern, Instandhaltung, Reinigung durch Dritte sowie KFZ- und Reisekosten.

Zusätzlich absetzbar — unabhängig von der Pauschale — bleiben:

Rechenbeispiel: Gewinnermittlung mit Basispauschalierung 2026

Position Betrag
Umsatz (netto) 200.000 EUR
Wareneinkauf (netto) – 90.000 EUR
Personalaufwand + Lohnnebenkosten – 52.200 EUR
SVS-Beiträge – 6.000 EUR
15 % Betriebsausgabenpauschale – 30.000 EUR
Zu versteuernder Gewinn 21.800 EUR

Wie funktioniert die Vorsteuerpauschalierung?

Neben der einkommensteuerlichen Betriebsausgabenpauschalierung kannst du unabhängig davon auch die umsatzsteuerliche Vorsteuerpauschalierung nutzen. Beide Verfahren sind getrennt wählbar. Die pauschale Vorsteuer beträgt 1,8 % vom Gesamtumsatz, höchstens aber 3.960 EUR. Ausgenommen sind unecht steuerbefreite Umsätze und Hilfsgeschäfte wie der Verkauf von Anlagegütern.

Für bestimmte Berufsgruppen gelten abweichende Durchschnittssätze — eine vollständige Übersicht findest du bei der WKO.

Wann lohnt sich der Wechsel zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Die Pauschalierung lohnt sich vor allem, wenn deine tatsächlichen Betriebsausgaben unter dem Pauschalsatz liegen — dann sparst du dir zusätzlich den administrativen Aufwand der Belegsammlung. Sind deine echten Ausgaben höher, ist die reguläre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung günstiger. Ein Wechsel von der Pauschalierung zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist jederzeit möglich — zurück zur Pauschalierung darfst du aber erst nach Ablauf von 5 Wirtschaftsjahren.

Vergleichsrechnung leicht gemacht

Auch wenn du pauschalierst, lohnt es sich, Belege weiter zu erfassen und eine Vergleichsrechnung anzustellen. everbill macht das automatisch.

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Stand: Juli 2026. Quellen: § 17 EStG, WKO, USP.

Häufige Fragen zur Pauschalierung

Wie hoch ist die Basispauschalierung 2026?

15 % vom Nettoumsatz, bis zu einer Umsatzgrenze von 420.000 EUR im Vorjahr. Das ergibt eine maximale Pauschale von 63.000 EUR. Für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Berater, Lehrende) gilt weiterhin 6 %, maximal 25.200 EUR.

Wer darf die Basispauschalierung nutzen?

Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die keine doppelte Buchführung führen (auch nicht freiwillig) und deren Vorjahresumsatz 420.000 EUR nicht überschreitet.

Kann ich Pauschalierung und Vorsteuerpauschalierung kombinieren?

Ja. Die einkommensteuerliche Betriebsausgabenpauschalierung und die umsatzsteuerliche Vorsteuerpauschalierung sind unabhängig voneinander und können getrennt gewählt werden.

Muss ich bei der Pauschalierung trotzdem Belege sammeln?

Für pauschalierte Ausgaben nicht. Empfehlenswert ist es trotzdem, zumindest im ersten Jahr Belege zu sammeln und eine Vergleichsrechnung zur regulären Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anzustellen.

Kann ich jederzeit zwischen Pauschalierung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wechseln?

Von der Pauschalierung zur regulären Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kannst du jederzeit wechseln. Zurück zur Pauschalierung ist ein Wechsel erst nach Ablauf von 5 Wirtschaftsjahren möglich.

Welche Ausgaben kann ich zusätzlich zur Pauschale absetzen?

Löhne und Lohnnebenkosten, Waren- und Fremdlohnkosten, SVS-Beiträge, Umsatzsteuer bei Bruttoverrechnung sowie der Grundfreibetrag im Rahmen des Gewinnfreibetrags bleiben zusätzlich zur Pauschale absetzbar.

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Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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